Wahlfach: Legal Technology

von DANIEL MATTIG

daniel-mattig-gesicht-photo„Ich würde einem jungen Jura-Studierenden raten, ein, zwei Semester Informatik zu besuchen…“

Das fordert unser EU-Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger, der übrigens selbst mal Jura studiert hat – allerdings ohne Informatik. Zugleich arbeiten rund 80 Unternehmen in Deutschland (mind. 570 weltweit) an „Legal Tech“. In den Ministerien spricht man von „eJustice“ mit „epochale[n] Veränderungen in der Justiz“. Die „Justiz 4.0“ und natürlich auch der „Lawyer 4.0“ revolutionieren und „disruptieren“ unser Rechtssystem. Müssen wir jetzt alle Informatik studieren? Poloshirt und Segelschuhe gegen Hoody und Sneakers tauschen?

Mein Beitrag soll drei Fragen klären: Was steht hinter den Schlagworten Legal Tech und Co? Können wir die „Revolution“ unseres Rechtssystems nicht einfach aussitzen? Und wenn nicht, wie können wir – als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Doktorand*innen – dazu beitragen? Die letzte Antwort will ich vorwegnehmen: Lehren! Dazu stelle ich mein Konzept eines Wahlfachs „Legal Technology“ vor, das ich mit Euch hier auf dem Blog diskutieren möchte.

A) Worum geht’s?

Wie es sich für einen Trend gehört, bestehen „Legal Tech“ und „eJustice“ aus einem ganzen Nebel von Anwendungsmöglichkeiten. Eine Definition existiert (noch) nicht. Gemeinhin spricht man davon, dass moderne Informationstechnologie in der juristischen Arbeit angewendet wird. Etwas präziser lassen sich die Phänomene fassen, wenn man die Anwendungen vier technologischen Stufen zuordnet.

1) Allgemeine Office-Anwendungen:

Office-Anwendungen sind nicht speziell auf die Rechtsarbeit ausgelegt – wie Cloudstrukturen, Software zur Datensicherheit, Textverarbeitung und -erkennung sowie allgemeine elektronische Kommunikation (Emails).

2) Spezifisch juristische Office-Anwendungen:

Spezifisch juristische Office-Anwendungen fokussieren sich zumeist auf den Anwalt. Die Software erinnert ihn an Fristen, schlägt ihm Musterverträge vor, versteht auch juristische Fachausdrücke und bereitet Serienelemente für Klagen vor. Selbstverständlich lässt sich hiermit auch die Arbeit in Behörden und Gerichten erleichtern. Zu den spezifisch juristischen Office-Anwendungen zähle ich auch die heutigen Rechtsdatenbanken. Schließlich gehören Plattformen dazu, mit denen der Richter und die Prozessbeteiligten (elektronische Akte, elektronisches Anwaltspostfach), die Behörde und der Bürger (elektronischer Verwaltungsakt / Widerspruch) und auch der Anwalt mit seinem Mandanten sicher kommunizieren. Zukünftig werden wir über diese Plattformen auch online zu Gericht verhandeln oder Streit beilegen.

3) Vorbereitung/Unterstützung konkreter juristischer Entscheidungen:

Auf dritter Stufe geht es regelmäßig darum, große Datenmengen auszuwerten, zu strukturieren und für die juristische Arbeit zu nutzen. Dadurch können Massenverfahren kostengünstig abgewickelt werden – ob bei Flugverspätungen, Blitzerbescheiden oder manipulierten Dieselmotoren. Außerdem lassen sich die Erfolgswahrscheinlichkeiten von Rechtsbegehren auf Gericht und Richter genau vorhersagen oder aus den 6.000 „Due Diligence“-Dokumenten wichtige Eckdaten oder bestimmte Klauseln herausfiltern. Rechtsdatenbanken auf der dritten Stufe werden von sich aus in der Lage sein, relevante Urteile präzise zum konkreten Fall herauszusuchen oder den „besten“ Aufsatz zum Thema zu finden.

4) Lösung konkreter Rechtsfragen:

Programme der vierten Stufe sind noch Zukunftsmusik: Sie werden eigenständig konkrete Rechtsprobleme lösen oder sie von vornherein vermeiden; das mag mit künstlicher Intelligenz gelingen. Probleme – gerade in der Durchsetzung – lassen sich mit „Smart-Contracts“ umgehen. Hier wird der Vertrag programmiert, so dass er sich selbst ausführt und etwa den Verkäufer bezahlt, wenn er die Ware mangelfrei geliefert hat. Allerdings werden sich auf absehbare Zeit noch Menschen um komplizierte Rechtsfragen kümmern.

B) Recht 4.0 – Was soll‘s?

Nun könnte man darauf verweisen, dass Computer auf absehbare Zeit den Richter, Referenten und Anwalt eben nicht ersetzen; dass man auch ohne technisches Verständnis Emails schreiben kann und uns der IT-Berater den Rest erklärt. Für den Rechtstreit beauftragen wir dann einen Sachverständigen. Ganz nach dem Motto: „Das haben wir doch schon immer so gemacht.“

Ich glaube, aus drei Gründen sollten wir uns dennoch mit dem Thema beschäftigen:

1) Zuallererst ist es unsere gesellschaftliche Verantwortung, denn das Recht 4.0 wird das Verhältnis unserer Gesellschaft zum Recht verändern. Bisher deuten im Prinzip nur wir Juristen das Recht: Das Bürgerliche Gesetzbuch richtet sich nicht an den Bürger. Es ist für ihn da, aber nur der Jurist kennt alle Wertungen, die den Rechtsstreit lösen. Allerdings ist unser Monopol bedroht: Die digitalen Technologien schaffen „Ersatzrecht“. PayPal entscheidet Streitigkeiten zwischen Käufern und Händlern nach der simplen Regel, dass Geld und Kaufsache nicht bei einer Person sein dürfen. Widerrufs-, Gewährleistungsrechte oder Einreden spielen grundsätzlich keine Rolle. Es gilt faktisches „PayPal-Law“. Ebay verhandelt währenddessen 60 Millionen Streitigkeiten im Jahr – automatisiert online. Die juristisch durchaus komplizierten Fragen beschäftigen nur noch ausnahmsweise menschliche Richter. Recht wird rein funktional – ohne ausgefeilte Dogmatik. Wollen wir unsere Rechtkultur und die demokratisch legitimierten Grundsätze unseres Rechts erhalten, dürfen wir das „Ersatzrecht“ nicht den effizienzgetriebenen Programmen überlassen. Wir Juristen müssen mitwirken. Ohne ein technisches Grundverständnis wird uns das aber nicht gelingen. Gleiches gilt für das viel diskutierte autonome Fahren: Wenn wir nicht verstehen, wie der Algorithmus arbeitet, können wir ihm auch keine Grundrechte einimpfen. Auch den Sachverständigen muss ich das Richtige fragen.

2) An zweiter Stelle steht der wirtschaftliche Zwang: Lässt sich die Arbeit effizienter bewältigen, verlangen Mandanten und die haushaltsrechtliche Sparsamkeit den umfassenden Einsatz von Legal Tech und eJustice. Spätestens dann müssen wir ihre Anwendungsfelder und Grenzen verstanden haben.

3) Schließlich mag es den Anwalt überzeugen, dass ihn auch das Standesrecht (bald) zur „technologischen Kompetenz“ zwingt. US-Anwälte sind bereits verpflichtet; unsere Kammern werden die anwaltliche Fortbildungspflicht sicher ähnlich auslegen.

C) Lehrprojekt: Legal Technology

Wir müssen also uns und die Studierenden vorbereiten: Ich schlage daher ein Wahlfach „Legal Technology“ vor. Es soll in 14 Einheiten à 1,5 Zeitstunden ein praktisches Grundverständnis vermitteln. Der Kurs fokussiert sich auf die Technologie, weil es – soweit ersichtlich – hieran in Deutschland bisher fehlt (wenngleich nicht an Forderungen). Ich orientiere mich daher an britischen und amerikanischen Lehrkonzepten. Der technische Fokus erfordert, externe Dozenten einzubinden. Theoretische und praktische Einheiten wechseln sich ab.

Im Praxisteil werden die Studenten in Gruppen jeweils eine einfache Legal Tech Anwendung entwickeln. Dazu lernen sie wie Computerprogramme arbeiten, wie man programmiert (mit Python) und einfache Webseiten erstellt (mit HTML). Python und HTML lassen sich schnell, einfach und mit umgehend sichtbaren Erfolg erlernen. Ferner wird es um Datenbanken gehen. Hinter allem steht der Anspruch, einen juristischen Sachverhalt in die Sprache der IT zu übersetzen.

Für die Praxisanwendung sind automatisch generierte Vertragsdokumente besonders geeignet, denn sie ermöglichen, die Texterstellung – wie sie in unserem Arbeitsalltag häufig vorkommt – zu automatisieren. Denken wir an automatisch generierte Untermietverträge: Der Anwender gibt auf einer Website seine Daten (bspw. Untermieter, Hauptmieter, Vermieter, das Inventar) ein, wählt den Untermietzweck (bspw. Auslandssemester), entscheidet, ob teilweise oder insgesamt untervermietet wird und wie streng der Untermieter haften soll (etwa durch einen einfachen Regler). Besonders gute Anwendungen könnten zudem den Mietzins mit dem örtlichen Mietspiegel abgleichen. Im Hintergrund erarbeitet ein Programm aus den Eingaben, vorgefertigten Vertragsklauseln und ggf. Drittdaten einen unterschriftsreifen Mietvertrag und die Bitte an den Vermieter, die Untermiete zu erlauben.

Die theoretischen Stunden orientieren sich an den technologischen Stufen: Nach einer Einführungseinheit wird zuerst die elektronische Kommunikation behandelt: Wie schützen das Anwaltspostfach, die Gerichtsdokumentation, der elektronische Personalausweis und De-Mail den jeweiligen Inhalt und wie wird der Anwender zweifelsfrei identifiziert? Die Fragen werden in Abgrenzung zur Email beantwortet. Außerdem wird es um Datensicherheit und Kryptografie mit Fokus auf Cloudstrukturen gehen. Am Ende dieser Einheit werden die Studenten ein verschlüsseltes PDF geknackt haben und wissen, was ein sicheres Passwort ist. Eine weitere Einheit führt in die computergestützte Texterkennung und Datenanalyse ein. Sie greift auf die Grundlagen zu den Datenbanken zurück und erklärt, nach welchem Prinzip Verträge auswertet oder die Erfolgswahrscheinlichkeit von Klagen berechnet wird. Die letzten Theorieeinheiten befassen sich mit der Zukunftsmusik: Sie gehen auf die Grundlagen und Potenziale von Smart-Contracts, dezentralen Datensätzen (Blockchain) und künstlicher Intelligenz ein. In der vierzehnten Stunde präsentieren die Studenten ihre Legal Tech Anwendungen.

Eine Übersicht zu allen Einheiten findet sich hier. Der Kurs soll durch eine individuelle mündliche Prüfung zu den Theorieeinheiten und die Praxisaufgabe – jeweils zu 50 % gewichtet – bewertet werden.

Abschließend kann ich meinen Apell nur wiederholen: Legal Tech, eJustice und Co drängen in unsere Arbeitswelt. Wir müssen uns mit ihnen beschäftigen! Ich hoffe, dass mein Vorschlag die juristische Ausbildung in technologischer Hinsicht weiter vorantreibt. Ich freue mich daher auf die Diskussion hier in den Kommentaren und natürlich in Hamburg.

Daniel Mattig, Digitalisierung und Recht, eJustice, Legal Tech, Programmieren für Juristen, Studium, technology, Wahlfach
Nächster Beitrag
xGovernment n.0 oder von der Informatisierung der Begriffe
Vorheriger Beitrag
From effective to efficient regulation of ICT (2): the big leap towards embracing vertical, apart from horizontal, interdisciplinarity

Ähnliche Beiträge

von VALENTINA CHIOFALO, JASCHAR KOHAL, LOUISA LINKE (OpenRewi Staatsorganisationsrechts-Team) Erst kürzlich hat der Deutsche Wissenschaftsrat gefordert, dass Open Access bei wissenschaftlichen Publikationen zum Standard gemacht werden soll. Er hat in einer späteren Veröffentlichung zudem die Vorteile von Open Educational Resources betont. OpenRewi setzt Open Access nicht nur bei klassisch-wissenschaftlichen Publikationen…
Weiterlesen
von CHRISTIAN DJEFFAL Informatisiert sich unsere Gesellschaft? Ein Indiz dafür könnte die zunehmende „Informatisierung der Begriffe“ sein. Informatische Konzepte wie „cloud“ oder „update“ sind in aller Munde, auch in der Rechtswissenschaft werden informatische Konzepte immer häufiger dort verwendet, wo es gar nicht um Informations- und Kommunikationstechnologien geht, besonders im Kontext…
Weiterlesen

5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • „Allerdings werden sich auf absehbare Zeit noch Menschen um komplizierte Rechtsfragen kümmern.“
    Das bleibt nur zu hoffen…wie oft scheitern einfachste Anliegen bei Behörden oder Hotlines weil der „Computer“ NEIN sagt.

    Ein wirklich interessanter Ansatz. Die Digitalisierung wird in jedem Gesellschaftsbereich Einzug erhalten. Wäre sicherlich nicht falsch dort voranzugehen!

    Antworten
  • Jochen Heller
    22. Februar 2017 14:16

    Ich halte bereits die Empfehlung von Herrn Oettinger für problematisch „ein, zwei Semester Informatik zu studieren“. Für außerordentlich ambitioniert halte ich es dann, in 14 Lehreinheiten à 90 Minuten, also 2 SWS einen Einblick bieten zu wollen sowohl in die Programmierung, als auch die Webseitengestaltung, die algorithmische Übersetzung rechtlicher Strukturen, den Aufbau von Datenbanken und ggf. ihre Ansprache mittels Python, in Verschlüsselung, Computerlinguistik und noch die Diskussion zum gegenwärtigen Stand der Informationstechnologie im Recht zu führen, wie auch über die zukünftigen Entwicklungen zu spekulieren. Gehen wir davon aus, das jeweils etwa der gleiche Zeiteinsatz in Eigenarbeit noch einmal für die Hausaufgaben und die Befriedigung des Interesses oben drauf kommt, dann ist das ein Kurs mit einem Arbeitsaufwand von nicht ganz 1,5 ECTS-Punkten („Credit Points“, Leistungspunkte, 30 Zeitstunden Präsenz- und Selbststudium je Punkt) für Themengebiete der Informatik (und Mathematik und Linguistik), die sich über mehrere Semester in unterschiedlichen, umfangreichen Modulen mit einem Arbeitsumfang von sicherlich gut einem Drittel eines fünfjährigen Informatikstudiums erstrecken dürften.
    Ob man mit diesem 2-SWS-Ablaufplan wirklich schafft, das angestrebte Verständnis zu generieren, um von Sachverständigen unabhängig zu werden? Auch nur in Ansätzen?
    Ich wage das zu bezweifeln. Mir scheint, es wird hier die Disziplin der Informatik weit unterschätzt. Niemand würde erwarten, dass in 2 SWS etwa eine sinnvolle Einführung in das gesamte Zivilrecht geboten werden könnte. Aber alle anderen Disziplinen außerhalb der Rechtswissenschaft sind ja im Vergleich trivial?
    Die Diskussion zu den rechtsspezifischen Software-Entwicklungen ist sicherlich sehr spannend. Dabei ist auch zweifellos von großem Interesse, die damit einhergehenden Rechtsprobleme zu erörtern. Denn allein schon von einem „Ersatzrecht“ zu sprechen ist schließlich bereits bedenklich. Da stecken sowohl rechtsdogmatische, als auch rechtstheoretische Probleme en masse drin, die ein dankbares Betätigungsfeld sind.
    Warum HTML in diesem Zusammenhang sinnvoll sein soll – gerade bei der kurz bemessenen Zeit – erschließt sich mir gar nicht. Wenn die – tatsächlich sehr interessante – computergestützte Textanalyse auch Thema sein soll, dann hielte ich es für sinnvoller, in XML einzuführen, ein Grundbaustein all der sprachlichen Computer-Zaubertricks.
    Wenn nun XML zum Verständnis der Textstrukturierung, der Datenaufbereitung vermittelt wird, dann würde es Sinn machen sich die Zeit zu nehmen und neben der Einführung in die Programmierung mit Python keine weiteren Themen aufzunehmen – sondern allenfalls Literaturhinweise zu Verschlüsselung, Datenbank etc. für ganz besonders Interessierte aufbereiten. (Anregungen zur Beschäftigung mit logischer und funktionaler Programmierung brauchen dabei nicht zu fehlen.)
    Schließlich wäre dann dieser Teil – die Abbildung rechtlicher Strukturen in einer Programmiersprache in Python – der große Appetizer für den man auch den Freiraum braucht, von dem ausgehend dann womöglich ein anderer Zugang zur Bearbeitung der Rechtsfragen, die das hier sogenannte „Legal Tech“ (ich mag solche Mode-/Marketing-Begriffe nicht) aufwirft erlangt wird.
    Es würde sich dann anbieten, diesen Kurs mit einem rechtstheoretischen Kurs zu ergänzen, in dem eine formallogische Betrachtung von Recht vermittelt wird.
    Das könnte sehr viel Spaß machen und das Ziel – einen Einblick zu bieten und Neugierde zu wecken – m.E. stärker fördern, weil mehr hängen bleiben dürfte, als bei dem hier vorgestellten Streuschuss.

    Antworten
  • Jochen Heller
    22. Februar 2017 14:39

    (Aus einem Gespräch über diesen Beitrag in der Facebook-Kommentarzeile des juris-Portals hierhin kopiert):
    Ein Master „Rechtsinformatik“ wäre schön, mit den richtigen Inhalten natürlich – nicht: wie benutze ich die Werkzeuge xyz und baue eine Webseite, sondern: Wie bilde ich rechtliche Strukturen digital ab? – In dem (mein Wunschzettel) würden sich Jurist*innen auf Basis funktionaler und logischer Programmierung die Schnittmenge von Rechtstheorie und Computerlinguistik erschließen. 🙂

    Antworten
  • […] macht es bereits seit Jahren eindrucksvoll mit seiner Legal-Tech-Vorlesung an der LMU München vor. Allgemeine Vorschläge für eine solche Vorlesung kursieren schon seit Jahren. Auf den wegweisenden Schritt der […]

    Antworten
  • […] macht es bereits seit Jahren eindrucksvoll mit seiner Legal-Tech-Vorlesung an der LMU München vor. Allgemeine Vorschläge für eine solche Vorlesung kursieren schon seit Jahren. Auf den wegweisenden Schritt der […]

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.