Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

von SARAH RÖDIGER

© Steffen Weigelt

Mitte November hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) gemeinsam mit Amnesty International Deutschland Verfassungsbeschwerde gegen die Telekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst erhoben. Die GFF wurde 2015 gegründet, um Grund- und Menschenrechte vor Gericht in Deutschland durchzusetzen. Dabei wird in erster Linie auf die strategische Prozessführung gesetzt. Dieses Instrument wird bereits in den USA von Menschenrechtsorganisationen wie etwa der American Civil Liberties Union genutzt, um gezielt Bürgerrechte und Freiheitsrechte zu schützen. Zum Team von der GFF gehören Praktiker*innen und Wissenschaftler*innen, unter ihnen ist auch Prof. Dr. Nora Markard.

Die GFF wurde gegründet, um für Grund- und Menschenrechte zu kämpfen und diese vor Gericht durchzusetzen. Die GFF bedient sich dabei des Instruments der strategischen Prozessführung. Was für Vorteile erhoffen Sie sich von der strategischen Prozessführung für den Grund- und Menschenrechtsschutz?

Die verfassungsrechtlichen Grundrechte und die Menschenrechte geraten im Gesetzgebungsverfahren manchmal unter die Räder oder werden politischen Rationalitäten untergeordnet. Dann müssen sie mit gerichtlichen Mitteln verteidigt werden. Manchmal gelingt es, sie im Rahmen einer individuellen Klage zu rügen. Manchmal bedarf es auch einer Verfassungsbeschwerde oder eines Normenkontrollantrags in Karlsruhe, um den Gesetzgeber oder die Verwaltung wieder auf die richtige Bahn zu bringen.

Ein individuelles Vorgehen bedeutet für den Einzelnen, ein oft hohes Kostenrisiko einzugehen; solche Prozesse brauchen auch einen langen Atem. Außerdem geht es oft um recht komplizierte Rechtsprobleme, die einer entsprechenden Expertise auf Seiten des Prozessvertreters oder der Prozessvertreterin bedürfen. Nicht jeder von uns kennt solche Leute. Im Ergebnis kann damit eine Beschwerde als unzulässig abgewiesen werden, weil sie handwerklich nicht gut gemacht ist, oder sie scheitert bereits an den Fakten, die nicht zum eigentlichen Rechtsproblem passen.

Mit der GFF wollen wir eine solide Basis für vielversprechende Fälle zu wichtigen Grundrechtsfragen bieten, um „dem Recht zu seinem Recht zu verhelfen,“ wie wir es nennen. Wir sichern die Finanzierung und vermitteln, wo nötig, die juristische Expertise; wir leisten die notwendige Öffentlichkeitsarbeit, um eine möglichst große Aufmerksamkeit für das Problem zu erzeugen; und wir suchen gegebenenfalls auch die geeigneten Kläger und Klägerinnen, um etwa einer NGO zu helfen, gegen eine Grundrechtsverletzung vorzugehen.

Es geht uns damit nicht um mehr Klagen für ein ohnehin überlastetes Gericht. Wir wollen vielmehr den gerichtlichen Grundrechtsschutz effektiver machen, durch bessere Klagen für besseres Recht.

Birgt die Auswahl der Fälle und Kläger*innen durch die strategische Prozessführung nicht auch ein gewisses Risiko, z.B. im Hinblick auf die Selektivität der Verfahren?

Strategische Prozessführung ist immer selektiv; es geht ja gerade nicht um Massenverfahren, sondern um das „beste“ Verfahren für das betreffende Rechtsproblem. Natürlich kann die Auswahl der Klägerinnen und Kläger dabei problematisch sein. Nehmen Sie den US-amerikanischen Fall zur gleichgeschlechtlichen Ehe, Obergefell v. Hodges. Dort waren alle Kläger und Klägerinnen absolute Vorzeigeamerikaner und -partnerinnen und -eltern; Armeeangehörige, Krankenschwestern mit Adoptivkindern usw. Das ist für die „Normalisierung“ gleichgeschlechtlicher Paare eine gute Strategie; sie bringt aber auch eine gewisse Stigmatisierungswirkung für alle wirklich normalen Schwulen und Lesben mit sich, die kein solches Bilderbuchleben führen. Solche Entscheidungen müssen gut überlegt sein und auch in der Kommunikationsstrategie zum Fall reflektiert werden.

Was die Auswahl der Fälle angeht, sind wir thematisch grundsätzlich offen. Unsere ersten Fälle betreffen Fragen des Datenschutzes, bald wird auch ein Fall zur Pressefreiheit öffentlich werden. Hier kennt sich unser Team besonders gut aus. Aber Freiheit muss immer gleiche Freiheit sein, daher interessieren wir uns auch sehr für Fragen des Diskriminierungsschutzes. Und Freiheit läuft leer, wenn ihre Voraussetzungen nicht gesichert sind; damit sind auch soziale Ansprüche bedeutsam.

Aktuell hat die GFF gemeinsam mit Amnesty International Deutschland eine Verfassungsbeschwerde gegen die strategische Telekommunikationsüberwachung durch das Artikel-10-Gesetz eingereicht. Es ist die erste von der GFF initiierten strategischen Klage. Was ist Inhalt der Klage und welche Gründe haben zur Auswahl dieses Falles geführt?

Bei der „G 10“-Klage geht es darum, dass der Bundesnachrichtendienst die internationale Telekommunikation aus und nach Deutschland massenhaft überwachen darf, ohne dass es eines konkreten Verdachts gegen Einzelne bedarf.

Diese Befugnisse sind im sogenannten „G 10“ enthalten, also dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Wir argumentieren, dass dieses Gesetz nicht die vom Bundesverfassungsgericht formulierten grundrechtlichen Grenzen für die Telekommunikationsüberwachung einhält. Zum Beispiel kommunizieren unsere Beschwerdeführer und Beschwerdeführerinnen regelmäßig aus oder nach Deutschland und müssen damit rechnen, vom BND überwacht zu werden, obwohl sie sich nicht das Geringste haben zuschulden kommen lassen – abgesehen davon, dass sie sich bei Amnesty International für Menschenrechte engagieren.

Unsere ausländischen Beschwerdeführer im Ausland werden sogar noch schlechter behandelt als Deutsche, da sie sogar gezielt überwacht werden können, auch wenn sie nur lose oder über Dritte mit sogenannten „Gefährdern“ verbunden sind. Diese Ungleichbehandlung halten wir für nicht gerechtfertigt.

Und schließlich fehlt es an Transparenzmaßnahmen, und der BND darf die Daten auch noch in weitem Umfang an andere Behörden weitergeben, auch im Ausland.

Die GFF richtet sich damit explizit gegen den Rechtsbruch durch den Staat – ganz im Sinne von „Wer das Recht bricht, kann es nicht schützen“. Sehen Sie mehr denn je zivilgesellschaftliche Akteure in der Pflicht Grund- und Menschenrechte durchzusetzen?

Grundrechtsgefahren können immer vom Staat ausgehen; das ganze Konzept verfassungsrechtlicher Grundrechtskataloge braucht es ja nur, weil damit zu rechnen ist, dass dem Staat in der Ausübung seiner Kompetenzen gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen Grenzen gesetzt werden müssen. Das ist also nichts Neues. Natürlich ist der Gesetzgeber an die Verfassung gebunden, und natürlich sind die Behörden an Recht und Gesetz gebunden. Aber gerade im Bereich des Datenschutzes erleben wir häufig, dass aus politischen Erwägungen unter dem Label „Sicherheit“ die Grundrechte missachtet werden und Karlsruhe (oder der EuGH) immer und immer wieder einschreiten müssen. Hierfür braucht es natürlich auch zivilgesellschaftliche Initiativen.

Damit will ich nicht sagen, dass private Akteure nicht auch Grundrechte gefährden können; gerade über Google und Facebook wird ja zu Recht häufig in diesem Zusammenhang gesprochen. Hierum kümmern sich aber andere, wir fokussieren uns auf Grundrechtsgefahren von staatlicher Seite.

Bislang beschränken Sie sich sowohl geografisch auf Fälle in Deutschland und Europa als auch rechtlich auf die Durchsetzung von Freiheitsrechten. Ist in der Zukunft eine Ausweitung der Arbeit denkbar und was sind hier die Ziele der GFF?

Die GFF unterscheidet sich von Organisationen wie dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) dadurch, dass wir gerade auf die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte vor Ort setzen, nicht auf transnationale Fallkonstellationen. Wir wollen ja keine Kapazitäten doppeln, sondern Lücken füllen oder Synergien erzeugen. Außerdem ist Deutschland aufgrund der geringen Prozesskosten in Karlsruhe und der großen Vorbildwirkung des Bundesverfassungsgerichts auch durchaus kein schlechter Klage-Standort.

Dabei ist uns aber natürlich die Vernetzung sehr wichtig, um voneinander zu lernen und die besten Settings für die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte zu finden. Wir haben auch schon Ideen für Formate entwickelt, wie wir unsere Erfahrungen anderen europäischen Akteuren zur Verfügung stellen können, die wir bei entsprechender Finanzierung umsetzen könnten. Der geographische Fokus wird also bleiben, aber gern im europäischen und globalen Austausch.

Inhaltlich werden wir uns sicherlich verbreitern, wie ich schon angekündigt habe, denn wir vertreten einen sehr umfassenden Begriff von Freiheitsrechten. Hierzu laufen auch schon Gespräche. Unser Ziel ist dabei, eine Plattform für die professionelle und gezielte gerichtliche Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte in der Demokratie aufzubauen.

Um wachsen zu können, müssen wir allerdings dringend eine dauerhafte Struktur aufbauen. Bisher läuft alles ehrenamtlich am Laptop zuhause oder per Telefon, aber wir sind alle in Vollzeit berufstätig. Das ist natürlich ein gewisser Flaschenhals. Wir arbeiten daher daran, jenseits von Projektzuschüssen eine verlässliche Finanzierungsbasis aufzustellen, z.B. durch Fördermitgliedschaften, mit der wir ein kleines Büro anmieten oder mitnutzen können, in dem vielleicht ein, zwei Teilzeitkräfte die organisatorische Arbeit leisten können, damit wir uns weiter auf das Inhaltliche konzentrieren können.

Gesellschaft für Freiheitsrechte, Nora Markard, Sarah Rödiger, strategische Prozessführung
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