Eine Erwiderung auf Matthias Friehe Von ANNA-LENA HOLLO Frauenärzte, die schlicht über gewisse tatsächliche Umstände eines Schwangerschaftsabbruchs in ihren Praxen informieren, werden zu Geldstrafen verurteilt. Denn § 219a StGB stellt alles unter Strafe, was über den bloßen Hinweis hinausgeht, dass der hinweisende Arzt „Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1…
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von MATTHIAS FRIEHE Seit Mitte der 1990er-Jahre eröffnet die Beratungslösung Schwangeren eine straffreie Möglichkeit, ihre Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen abzubrechen. Jede (ungewollt) Schwangere entscheidet damit zumindest ganz am Beginn des menschlichen Lebens ohne staatlichen Zwang darüber, ob sie das Lebensrecht ihres ungeborenen Kindes akzeptiert. Jährlich entscheiden sich etwa…
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