von MELINA REYHER und LUISA WEYERS Eine Abschaffung von § 218 StGB, dem sogenannten Abtreibungsparagraphen, wurde bereits vor hundert Jahren von Frauenrechtler*innen gefordert. Zwar hat sich die rechtliche Lage hinsichtlich des Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland im Laufe der Zeit teilweise verbessert, zuletzt durch die Streichung des Werbeverbots in § 219a StGB.…
Weiterlesen Schwangerschaftsabbruch
Sozioökonomische Perspektive auf Intersektionalität am Beispiel des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch
Valentina Chiofalo, Selen Yakar
von VALENTINA CHIOFALO, SELEN YAKAR Intersektionalität ist ein viel genutzter Begriff, sei es im fachlichen Diskurs zum Antidiskriminierungsrecht, sei es im Feuilleton. Doch was ist darunter zu verstehen? Dieser Beitrag will auf die Grundlinien des Konzepts eingehen, um anschließend die Bedeutung der sozioökonomischen Perspektive auf Intersektionalität zu beleuchten. Dabei eignen…
Weiterlesen Von Valentina Chiofalo Nach jahrelangen Diskussionen steht sie wohl kurz bevor: Die Streichung von § 219a StGB, so kündigte es Justizminister Buschmann (FDP) unter Vorlage eines Referentenentwurfs an. Als eines der ersten Projekte der Ampelregierung könnte dem Vorhaben Signalwirkung für eine generelle Reform des Schwangerschaftsabbruchsrechts zugesprochen werden. Ein zweiter Blick…
Weiterlesen § 219a StGB verstößt gegen die Meinungsfreiheit
Anna-Lena Hollo
Eine Erwiderung auf Matthias Friehe Von ANNA-LENA HOLLO Frauenärzte, die schlicht über gewisse tatsächliche Umstände eines Schwangerschaftsabbruchs in ihren Praxen informieren, werden zu Geldstrafen verurteilt. Denn § 219a StGB stellt alles unter Strafe, was über den bloßen Hinweis hinausgeht, dass der hinweisende Arzt „Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1…
Weiterlesen Keine Berufsfreiheit zum Schwangerschaftsabbruch
Matthias Friehe
von MATTHIAS FRIEHE Seit Mitte der 1990er-Jahre eröffnet die Beratungslösung Schwangeren eine straffreie Möglichkeit, ihre Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen abzubrechen. Jede (ungewollt) Schwangere entscheidet damit zumindest ganz am Beginn des menschlichen Lebens ohne staatlichen Zwang darüber, ob sie das Lebensrecht ihres ungeborenen Kindes akzeptiert. Jährlich entscheiden sich etwa…
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