Von MARIA WERSIG In seiner heute veröffentlichten langerwarteten Entscheidung hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt. Die Verpflichtung zur Gleichbehandlung bestehe rückwirkend seit Schaffung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2001. Diese Entscheidung war absehbar, denn beide Senate haben in den…
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