von ANIKA KLAFKI
Am 10. November 2018 haben wir mit der jungen Wissenschaft im Öffentlichen Recht über gute Lehre im Öffentlichen Recht diskutiert. Den Auftakt der Veranstaltung bildete ein studentisches Impulsreferat von Lara Bucholski für die Studierendenvertretung der Bucerius Law School und Emily Laing für den Fachschaftsrat der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg. Anschließend hatten die Teilnehmenden der Veranstaltung während einer Postersession die Gelegenheit, sich über 14 innovative Lehrmethoden und -formate dialogisch auszutauschen. Vielen Dank für eine sehr bereichernde Tagung an alle Beteiligten sowie an die Bucerius Law School und den Nomos Verlag für die Unterstützung! Impressionen vom JuWissLab 2018 findet Ihr hier.
Auf der Suche nach einer öffentlich-rechtlichen Fachdidaktik
Die Studentinnen Emily Laing und Lara Buchholski betonten in ihrem Impulsvortrag die Eigenheiten des Öffentlichen Rechts im juristischen Studium. Zu Recht forderten sie die Lehrenden auf, die fachspezifischen Besonderheiten didaktisch zu reflektieren und entsprechend aufzubereiten. Insbesondere das Verfassungsrecht ist durch die Offenheit des Normprogramms, seine starke Prinzipiensteuerung und den sog. Bundesverfassungsgerichtspositivismus geprägt und bildet dadurch für viele Studienanfänger einen Fremdkörper im juristischen Lernprogramm. Kompetenzen wie abstrakte Maßstabsbildung und Argumentationslehre müssten in den Lehrveranstaltungen daher stärker in den Vordergrund gerückt werden, anstatt die juristische Grundausbildung mit zusätzlichen prozessualen Problemen zu überfrachten.
Postersession: Innovationen diskutieren und verbreiten
Obwohl die Rechtsdidaktik als Wissenschaftsdisziplin nach wie vor eher ein Schattendasein fristet, erweisen sich die rechtswissenschaftlichen Fakultäten als Orte steter rechtsdidaktischer Innovation. Um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung die Gelegenheit zu geben, direkt mit den Präsentierenden ins Gespräch zu kommen, stand eine Postersession im Mittelpunkt der Veranstaltung. Wie bei einer Messe gab es verschiedene Stationen im Raum, an denen unterschiedliche Projekte, Ideen und Methoden präsentiert wurden. Die Vorstellung der verschiedenen Lehrformate in ungezwungener und kollegialer Atmosphäre beförderte die Vernetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und trug dazu bei, dass für die Durchführung der Lehrprojekte relevante Informationen unmittelbar weitergegeben werden konnten. Eine Übersicht aller Poster der Veranstaltung findet sich hier.
Die vorgestellten Projekte lassen sich in verschiedene Themenbereiche clustern. Vier vorgestellte Poster beschäftigten sich mit innovativen Lehrmethoden und kompetenzorientierten Lehrinhalten. Weiterhin wurden drei Moot Court-Projekte und ein Planspiel vorgestellt. Zwei Poster beschäftigten sich mit Lehrformaten, die das Recht im Kontext künstlerischer Darstellungen analysieren. Schließlich wurden vielfältige e-learning-Projekte präsentiert.
Methodische Lehrprojekte
Zunächst wurden drei Lehrprojekte der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg vorgestellt, die methodisch innovative Ansätze wählen. Anne Dienelt stellte ihren Kurs „Völkerrecht in Lehre und Praxis“ vor, in dem Wissenschaft und Praxis konstruktiv miteinander verbunden werden. Lena Frerichs präsentierte die Lehrmethode „Advance Organizer“ am Beispiel der Vorlesung Staatsorganisationsrecht. Dabei wurden den Studierenden im Voraus (= advance) eine strukturierte visuelle Darstellung des Vorlesungsstoffs (= organizer) geboten. Lukas Musumeci erläuterte am Beispiel der Vorlesung Staatsorganisationsrecht das didaktische Konzept des „Constructive Alignment“. Es geht dabei um die wechselseitige Abstimmung von Lernzielen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Ferner präsentierte Dana-Sophia Valentiner von der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg den von ihr konzipierten Schlüsselqualifikationskurs „Genderkompetenz für Jurastudierende“, der sich sowohl intradisziplinär auf mehrere juristische Fachsäulen bezieht, als auch interdisziplinär sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zur Genderforschung verarbeitet.
Moot Courts und Planspiele
Drei weitere Lehrprojekte widmeten sich in Form von Planspielen und Moot Courts der handlungsorientierten Praxissimulation im juristischen Studium. Der älteste und renommierteste Moot Court im Öffentlichen Recht ist zweifellos der 1959 begründete Philip C. Jessup International Law Moot Court. Der völkerrechtliche Wettbewerb wurde von Liv Christiansen und Felix Telschow von der Christian-Albrechts-Universität Kiel mit besonderem Fokus auf das Coaching vorgestellt. Weiterhin stellten Philipp Kleiner und Alexander Szodruch-Arnold einen im letzten Jahr vom Hamburgischen Verfassungsgericht, der Bucerius Law School und der Universität Hamburg ins Leben gerufenen nationalen verfassungsrechtlichen Moot Court vor: den HANSEMOOT. Ein in der juristischen Ausbildung noch wenig erprobtes Format stellt das parlamentarische Planspiel „Whip the Votes!“ zur Ergänzung der staatsorganisationsrechtlichen Vorlesung von Thomas Öller von der Universität Passau dar. Neben der Vertiefung des verfassungsrechtlichen Wissens, wird der politische Gesetzgebungsprozesses spielerisch erfahrbar.
Lehrprojekte zu Recht in Theater und Film
Zwei weitere präsentierte Lehrprojekte bedienen sich populärkultureller bzw. künstlerischer Medien, um rechtliche Inhalte zu vermitteln und sie in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu setzen. Die Beschäftigung mit juristischen Fragen in der Kunst erlaubt es den Studierenden, das Recht von einem außerrechtlichen Standpunkt aus zu reflektieren. Till Patrik Holterhus von der Georg-August-Universität Göttingen präsentierte die Lehrveranstaltung „Recht im Theater“. Darin wird das Stück „Die Nashörner“ von Eugène Ionesco genutzt, um mit den Studierenden, Regieführenden sowie Schauspielerinnen und Schauspielern grundlegende verfassungsrechtliche und -philosophische Fragen zu erörtern, die in der Darbietung angelegt sind. Im Rahmen des von Arne Reißmann vom Walther-Schücking-Institut der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel präsentierten Seminars „Völkerrecht im Film“ haben Studierende die Aufgabe, sich mit Filmen, die völkerrechtliche Inhalte mitverarbeiten, schriftlich und mündlich auseinanderzusetzen. Dabei bringen sie neben rechtswissenschaftlichen Kompetenzen auch filmwissenschaftliche Methoden zur Anwendung.
E-Learning-Projekte
Schließlich wurden fünf e-learning Projekte vorgestellt. Dazu gehörten drei videobasierte Formate und zwei textzentrierte Projekte, die open access-Plattformen für die Lehre nutzbar machen. Die Tagung leistete insoweit auch einen Beitrag dazu, die Spielräume auszuloten, die sich durch die Digitalisierung für die juristische Lehre eröffnen.
Anika Klafki von der Bucerius Law School stellte das von der Claussen-Simon-Stiftung prämierte Lehrprojekt „Peer2Peer Lehrvideos Allgemeines Verwaltungsrecht“ vor, im Zuge dessen Studierende in Dreiergruppen eigenständig Lehrvideos und dazugehörige interaktive Quizfragen zu verwaltungsrechtlichen Themen erstellen. Ruben Rehr von der Bucerius Law School präsentierte ein Lehrprojekt zum Thema „Blended Learning – Vermischung traditioneller Lehrkonzepte mit neuen Medien“. Die Vorlesungsinhalte werden dabei durch 10-minütige Videos vorbereitet, um in der Präsenzveranstaltung ein informiertes Rechtsgespräch zu ermöglichen. Über die Plattform Playposit sind die Videos mit interaktiven Wissensabfragen kombiniert, die den Lernerfolg empirischen Studien zufolge erhöhen. Ein weiteres videobasiertes Projekt stellte Janwillem van de Loo von der Universität Hamburg vor. Im Rahmen der Hamburg Open Online University, einem Verbundprojekt mehrerer Hamburger Hochschulen, leitete er das OER-Lernarrangement „Wer kontrolliert das Internet? – Völkerrechtliche und technische Basics“. In dem Projekt geht es darum, sowohl für Interessierte allgemeinverständliche Informationen und Videos über das Internet und die internationale Internetregulierung zur Verfügung zu stellen.
Nikolas Eisentraut von der Freien Universität Berlin stellte sein Projekt „OER-Lehrbuch zum Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht“ vor. OER steht für „open educational resources“. Es geht also darum, gemeinsam mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein frei zugängliches Lehrbuch zu verfassen, das den Studierenden die Grundlagen des examensrelevanten Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts vermittelt. Das Projekt wird im Rahmen des Wikiversity Fellow-Programm Freies Wissen gefördert. Schließlich präsentierte Ioannis Katsivelas von der Universität Hamburg das forschungsorientierte, von der Claussen-Simon-Stiftung geförderte Lehrprojekt „Recht & Netz“. Im Zentrum steht eine Online-Plattform, auf der rechtliche Themen im Zusammenhang von Internet und Social Media auf einem studentischen Blog besprochen werden. Die Inhalte des Blogs werden nunmehr von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Cyber Law Clinic weitergeführt. Darüber hinaus fand begleitend eine Ringvorlesung statt, deren Inhalte sowie weitere Beiträge von Studierenden in einem Sammelband zu finden sind.
Ausblick
Die juristische Lehre befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen der Prüfungskultur des ersten juristischen Staatsexamens und innovationsfördernden gesellschaftlichen Einflüssen. Der studentische Impulsvortrag belegte eindrücklich, wie wichtig eine rechtsdidaktische Auseinandersetzung mit den Besonderheiten des Öffentlichen Rechts ist. An den rechtswissenschaftlichen Fakultäten wird mit unterschiedlichsten Methoden und Formaten experimentiert, um die juristische Lehre zeitgemäß fortzuentwickeln. Im Zuge der Tagung „JuWissLab: Gute Lehre im Öffentlichen Recht“ zeigte sich, wie vielfältig die Projekte sind. Umso wichtiger erscheint es, die Innovationen publik zu machen, sie im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik zu verorten und im Hinblick auf ihren didaktischen Mehrwert zu diskutieren.
Zitiervorschlag: Klafki, Tagungsbericht zum JuWissLab 2018 „Gute Lehre im Öffentlichen Recht“, JuWissBlog Nr. 11/2019 v. 23.1.2019, https://www.juwiss.de/11-2019/
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