Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung

Schwerpunktwoche Migrationsrecht

von JUWISS-REDAKTION

An diesem Montag findet im Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung statt. Der Gesetzentwurf schlägt zahlreiche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes vor. So soll eine allgemeine, nicht nur für Jugendliche geltende stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für integrierte Geduldete geschaffen werden. Außerdem soll die Abschiebung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht sowie von Schutzsuchenden, für deren Asylverfahren andere Mitgliedstaaten der EU zuständig sind (sog. Dublin-Fälle), erleichtert werden. Der Gesetzentwurf sieht auch neue Einreise- und Aufenthaltsverbote vor – etwa infolge eines erfolglosen Asylverfahrens. Zudem geht die Bundesregierung die seit Jahren geforderte Reform des Ausweisungsrechts an.

Bei der „Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ handelt es sich voraussichtlich um das folgenreichste migrationsrechtliche Vorhaben der Bundesregierung. Im Vorfeld wurde der Gesetzentwurf von Verbänden und Opposition kritisiert. Der Bundesrat nahm Anfang Februar Stellung (siehe dazu auch die Gegenäußerung der Bundesregierung; zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens hier). Anlässlich der Anhörung der Sachverständigen im Innenausschuss veranstaltet der JuWissBlog eine Schwerpunktwoche zu diesem Thema. Bis Freitag werden wir Beiträge von Autorinnen und Autoren des Netzwerks Migrationsrecht zu einzelnen Aspekten des Gesetzentwurfs veröffentlichen. Wir laden alle Leserinnen und Leser zum Mitdiskutieren ein!

 

Beitragsübersicht

Abwägung im Tatbestand – oder: zwingende Ausweisung für alle (Andrea Kießling)

§ 11 AufenthG-E – Ein Schritt vor und viele zurück (Carsten Hörich)

Can I stay or should I go? Zur Bleiberechtsregelung nach § 25b AufenthG-E, Teil 1/2 (Tobias Brings / Maximilian Oehl)

One big integrated family? Zur Bleiberechtsregelung nach § 25b AufenthG-E, Teil 2/2 (Tobias Brings / Maximilian Oehl)

Zugang zum Ausbildungsmarkt für Geduldete – (kein) Recht für die Praxis!? (Kathleen Neundorf)

Verzettelung statt großer Würfe: Geplante Neuregelungen zur Abschiebungshaft (Marcus Bergmann)

And now to something completely different – Ausreisegewahrsam (Carsten Hörich)

And in the end? (gemeinsames Fazit aller Autoren)

Aufenthalts- beendigung, AufenthG, Bleiberecht, Migrationsrecht, Schwerpunkt
Nächster Beitrag
Abwägung im Tatbestand – oder: zwingende Ausweisung für alle
Vorheriger Beitrag
Warum Räte zu Freihandelsabkommen nicht schweigen müssen

Ähnliche Beiträge

von MAXIMILIAN OEHL Die deutschen Refugee Law Clinics (RLCs) haben sich seit September 2016 zu einer Dachorganisation (RLCs Deutschland; RLCs DE) zusammengeschlossen. Schon am Anfang des Jahres haben Laura Hilb und Christoph König in einem Interview auf dem JuWissBlog die Vorteile des Zusammenschlusses erklärt. Die Dachorganisation verfolgt mehrere Ziele: Zum…
Weiterlesen
Herbsttagung 2016: “Dynamiken in Einwanderungsgesellschaften” – 11.-13. November 2016 Vom 11.-13. November 2016 findet in Stuttgart-Hohenheim die 10. Jahrestagung des Netzwerks Migrationsrecht statt. Thema sind in diesem Jahr die “Dynamiken in Einwanderungsgesellschaften”. Das Tagungsprogramm findet sich hier. Anmelden kann man sich unter folgendem Link. Die Auswirkungen der intensiven Fluchtbewegungen des…
Weiterlesen
Zur Bleiberechtsregelung nach § 25b AufenthG-E, Teil 1/2 von TOBIAS BRINGS und MAXIMILIAN OEHL Die neue Bleiberechtsregelung ist Anlass und Kern der Gesetzesreform. Im Raum steht der Vorwurf, dass durch diese neue Vorschrift erhebliche Nachteile zulasten Betroffener in anderen Vorschriften kompromissartig „erkauft“ werden sollen. Aber auch im Falle von §…
Weiterlesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.