Wie viele braucht’s zum Untersuchen?
Ann-Sophie Weber und Bernhard Weiler
von ANN-SOPHIE WEBER und BERNHARD WEILER Noch in der letzten Sitzung der 18. Legislaturperiode änderte der rheinland-pfälzische Landtag am 6. Mai 2026 die Landesverfassung: Das erforderliche Quorum, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen (Art. 91 Abs. 1 Satz 1 LV), wurde von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags auf ein Viertel erhöht.…
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