Prolog zur Tagung „Zehn Jahre Vertrag von Lissabon – Reflexionen zur Zukunft der europäischen Integration“ am 21. Juni 2019 in Berlin

von STEFAN MARTINI und HANNES RATHKE

Nach einer Dekade Lissabon-Vertrag steht die Europäische Union vor beispiellosen Herausforderungen, die das gemeinsame Fundament erschüttern: der Brexit und die Anziehungskraft supranationaler Union, der fragil zusammengehaltene Euroraum, die Flüchtlingskrise und Verwerfungen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, sowie auseinanderdriftende Werte in Politik und Gesellschaft. Hier kann die junge Wissenschaft des öffentlichen Rechts ansetzen und ihre Konzeptionen, ihre Kritiken und ihre Reflexionen in die Diskussion einbringen.

Unsere Tagung „Zehn Jahre Vertrag von Lissabon. Reflexionen zur Zukunft der europäischen Integration“, die am 21. Juni 2019 im Europäischen Haus / Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland in Berlin stattfindet, will zu vier zentralen Politikbereichen rechtswissenschaftlich fundierte, rechtspolitische Vorschläge zur Weiterentwicklung der Europäischen Union diskutieren: zur Wirtschafts- und Währungsunion, zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, zum sozialen Europa sowie zu institutionellen Fragen. Einzelheiten zum Programm finden sich hier.

Als virtueller Auftakt, zur Einstimmung und als Begleitung für unsere Tagung zum zehnten Geburtstag des Lissabon-Vertrags werden die Referentinnen und Referenten in den folgenden Tagen Ihre zentralen Thesen in Blogbeiträgen vorstellen. Den Auftakt machen heute Nachmittag die Beiträge im Panel „Unionswirtschaftsrecht“ von Patrick Sikora (Würzburg) zur europarechtliche Gestaltung des Eurozonen-Budgets und von Felix Stern (Speyer) zur Legitimation und Kontrolle von Ausschussgremien in EU-Freihandelsabkommen. Morgen folgen die Thesen im Panel „Unionsrecht zwischen Harmonisierung und Kooperation“ von Matthias Zußner (Wien) zur Zusammenarbeit und Kohärenz nach Maßgabe der DSGVO sowie von Sebastian Bretthauer (Frankfurt am Main/Karlsruhe) zu den Perspektiven des Europäischen Katastrophenschutzrechts. Morgen Nachmittag wollen das Panel „Ein schützendes Europa“ mit dem Beitrag von Marje Mülder (Regensburg) zur sozialen Dimension der EU und den Vorschlägen von Janine Prantl (Innsbruck) für ein zukünftiges, gemeinsames EU Refugee Resettlement vorstellen. Am Vortag unserer Tagung dürfen wir schließlich die Beiträge des Panels „Perspektiven der institutionellen EU-Verfassung“ präsentieren: Die Überlegungen von Nicholas Otto (Münster) für eine Systematisierung der unionalen Rechtsetzungsverfahren am Beispiel der Initiativrechte, die Thesen von Elisabeth Rossa (Köln) zu den Auswirkungen der Zukunft der EU auf das nationale Verfassungsrecht und schließlich Markus P. Beham (Passau) mit Gedanken zu einer möglichen Desintegration durch das Handeln europäischer Organe.

Wir laden unsere Leserinnen und Leser ein, vor und während der Tagung mitzudiskutieren – im Haus der Europäischen Kommission in Berlin, über Kommentare zu den Blogpost auf diesen Seiten und über unsere sozialen Medien. Auch wer es am Freitag leider nicht nach Berlin schafft, kann so virtuell dabei sein, Fragen stellen und Kommentare abgeben, die wir auf der Tagung weitergeben. Wir freuen uns auf die gemeinsame Diskussion über die Zukunft der europäischen Integration!

 

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