Von JULIA STINNER
Es gibt viele elegante Formeln den Charakter von Gegenseitigkeit und gegenseitiger Bedingtheit von Leistung und Gegenleistung zu beschreiben. Etwa der Gedanke des Quidproquo, der eine auf Gegenseitigkeit beruhende Vereinbarung zu gegenseitigem Nutzen definiert.
Dahinter steckt weit mehr als eine bloße rechtliche Formel, vielmehr handelt es sich um einen elementaren Grundsatz des menschlichen sozialen Verhaltens. Die Idee eines Synallagmas muss angesichts des jüngsten Vorschlags des Generali-Versicherungskonzerns im Fluss der großen Digitalisierung neu überdacht werden.
Neues Krankenversicherungsmodell: Telemonitoring im großen Stil
Die Süddeutsche Zeitung titelte am 21. November: Generali erfindet den elektronischen Patienten. Hinter dieser Schlagzeile steht der Gedanke, Versicherungsnehmer über ein App-Kontrollsystem zu einem gesünderen Lebenswandel anzuhalten, im Austausch dafür gibt es Gutscheine und Rabatte für Versicherungsprämien. Wer also auf seine Ernährung achtet und Fitness treibt, soll Chancen auf attraktivere Versicherungstarife haben, so das Versprechen. Entscheidet man sich für ein solches Versicherungsmodell, verpflichtet man sich dem Konzern regelmäßig Daten per App zu übermitteln, etwa die durchschnittliche Schrittzahl eines Tages, wahrgenommene ärztliche Vorsorgetermine oder die Zeit sportlicher Aktivitäten. Telemonitoring als Fernuntersuchung und -überwachung des Patienten, vorgenommen allerdings nicht vom Arzt, sondern durch einen Privatkonzern, an dessen Seite der Patient als Datenlieferant fungiert.
In einem Zwei-Stufen-Modell erhalten die Versicherungsnehmer dafür zunächst Gutscheine, im nächsten Schritt kann die Versicherung bei dauerhaftem gesundem Lebenswandel preisgünstiger werden. Ungeachtet der Frage, ob das im Umkehrschluss heißt, dass die Versicherung teurer wird, wenn man dazu nicht bereit ist, schlägt Generali mit diesem Ansatz mit voller Wucht in die Kerbe des mittlerweile omnipräsenten Feuilletonthemas Big Data.
Sprengt die Datensammelwut die Idee der Solidargemeinschaft?
Die Sorge, dass die Grundidee der Assekuranz als kollektiver Risikoausgleich entleert und ausgehöhlt wird, liegt geradezu auf der Hand. Individualisierte Tarife widersprechen dem Prinzip einer Solidargemeinschaft. Bedenklich ist zudem, dass höchstsensible Daten dem Einflussbereich des Versicherungsnehmers entzogen werden. Die Gefahr der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen, wie sie das Bundesverfassungsgericht erstmals in seinem Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983 benannte und im Urteil zur Online-Durchsuchung im Jahr 2008 konkretisierte, scheint akuter denn je. Denn im Hinblick auf den Wert des betroffenen Schutzguts – die körperliche Unversehrtheit im Sinne des Art. 2 II 1 GG – bekommt diese Gefahr eine noch weitreichendere Qualität. Das verdeutlicht auch an anderer Stelle ein Vorhaben von Google. Der Suchmaschinenkonzern hält es für möglich in der Zukunft in die Krebsforschung einzusteigen und mit in den menschlichen Körper gebrachten Nanopartikeln Krebs oder Herzkreislauferkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.
Die Digitalisierung scheint auf dem Wege zu sein, unser Innerstes zu erreichen; Daten, wie sie persönlicher nicht sein könnten: Mein Wohlbefinden, mein konkreter Gesundheitszustand, mein Krankheitsbild. Erstaunlich ist, dass der Aufschrei bei solchen Plänen aber gar nicht so laut erschallt, wie man es erwarten könnte und wie es an anderer Stelle der Fall ist. Die Diskussion rund um die Vorratsdatenspeicherung füllte und füllt regelmäßig ganze Zeitungsspalten, wenn Google und Generali ihre Pläne vorstellen, ist das Echo leiser. Liegt darin nicht eine gefährliche Diskrepanz?
Zwar ist der Vorschlag dem Grunde nach nicht neu, denn schon im März kündigte sich eine parallele Diskussion um Autoversicherungstarife an (getreu dem Motto der sogenannten Telematik-Tarife: Ich zahle, wie ich fahre), doch ist der qualitative Unterschied zwischen Fahrverhalten und Gesundheitsvorsorge aus einem datenschutzorientierten Fokus heraus nicht zu unterschätzen.
Niklas Maak schreibt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Mit Big Data ist es so wie mit dem Klimawandel: Man weiß, dass eine Entwicklung im Gange ist, die Probleme mit sich bringen wird, glaubt aber, dass die Konsequenzen einen allenfalls mittelbar treffen werden – und plötzlich steht die Sturmflut mitten im Wohnzimmer.“
Dass die Sturmflut mitten im Wohnzimmer steht ist auch kein Wunder, immerhin werden in vielen Fällen personenbezogene Daten freiwillig und nur allzu leichtfertig hergegeben. Der Mensch als selbstbestimmte Persönlichkeit setzt sich also selber dieser Sturmflut aus? Ja und nein. Ja, weil auch Entscheidungen im Netz privatautonom getroffen werden. Nein, weil die Gefahr der intransparenten Vernetzung und Verwendung (ganz im Sinne der Rechtsprechung zur Online-Durchsuchung) von persönlichen Daten solche Ausmaße annimmt, dass von einer Verfügung über eigene Daten vom einzelnen Subjekt ausgehend kaum mehr die Rede sein kann.
Der gläserne Mensch als Postulat unserer Leistungsgesellschaft?!
Der Vorstoß des Generali-Konzerns auf dem europäischen Markt zeigt die Gefahr der stetigen Steigerung des Perfektionsdrucks einer gesamten Gesellschaft. Sportlicher, gesünder und immer mehr am scheinbaren Ideal des perfekten Menschen unserer heutigen Gesellschaft orientiert lautet das öffentliche Vervollkommnungscredo. Um dies zu erreichen nimmt man auch gerne die totale Überwachung hin. Das Individuum im Hamsterrad des gesellschaftlich Akzeptierten, Gewollten und vermeintlich Richtigen – liegt in dieser Entwicklung nicht die eigentliche Bedrohung der individuellen Freiheit? Und drückt sich das nicht gerade im Verlust der Herrschaft personenbezogener Daten aus?
Dass solche Vorhaben daneben aber auch die Idee des solidarischen Lastenausgleichs zerstören können oder jedenfalls in Frage stellen, darf nicht außer Acht gelassen werden. Um auf ein weiteres Sprichwort zu kommen: Ob im Sinne des „do ut des“ bei der Idee des Generali-Konzerns wirklich auf gleicher Augenhöhe die Versicherung gibt, damit der Kunde seinerseits gibt, darf – ja muss gerade – hier angezweifelt werden. Einem privaten Versicherungskonzern eine solche Macht und ein solch wirtschaftliches Datenkapital einzuräumen, wäre unverzeihlich.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Liebe Julia,
einige Gedanken zu Deinem Beitrag: Die „Assekuranz als kollektiver Risikoausgleich“ – ein schöner Gedanke, von dem wir uns aber doch im Versicherungswesen schon lange verabschiedet haben. Zumindest wenn man ihn – wie Du es offenbar tust – so versteht, dass eine dem jeweiligen Risiko angepasste Beitragsstruktur dem System widerspricht. Jüngere Fahrer zahlen erhöhte Beiträge zur KFZ-Versicherung. Ebenso sind schnellere und damit erhöhten Risiken ausgesetzte Autos eben teurer in der Versicherung. Beispiele hierfür gibt es in allen Versicherungsbereichen. Und ist nicht eben das auch eine Form von kollektivem Risikoausgleich, ja von Gleichheit? Eben keine Gleichheit im amerikanischen Gleichheitsverständnis nach dem Motto „Jeder hat ja theoretisch die gleichen Chancen…“?
Den Unterschied macht also – das zeigt auch Dein Verweis auf die Telematik-Tarif-Diskussion – nur der Modus der Datenerhebung. Kann das wirklich etwas an der Bewertung ändern?
Des Weiteren glaube ich, dass Du mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zwei verschiedene Schutzgüter ansprichst, deren gegenseitige Verstärkung aufgrund einer sachlichen Verbundenheit (Gesundheits-Daten) mich so ohne Weiteres auf den ersten Blick nicht überzeugt. Und dass ein Konzern wie Google, der längst nicht mehr auf seine Anfänge als Suchmaschinenbetreiber reduzierbar ist, vielmehr die Suchmaschine einen der kleinsten Teile seiner Geschäftstätigkeit darstellt, in die zukunftsträchtige Medizintechnik einsteigt ist ja auch per se nichts Schlimmes? Im Gegenteil halte ich es zunächst einmal für äußerst begrüßenswert, wenn eines der größten Digitalunternehmen sein über Jahre gesammeltes IT-Knowhow auch in solche Forschungsbereiche einbringt.
Den Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung finde ich nicht plausibel – hier geht es um Forschung bzw. die freiwillige Preisgabe von Daten. Dort um nicht anlassbezogenes staatliches oder staatlich angeordnetes Sammeln von Daten.
Letztlich scheint es mir etwas weit gegriffen, eine Geschäftsidee mit gesellschaftlichem „Perfektionsdruck“ in Verbindung zu bringen. Ich sehe darin eher neue technische Möglichkeiten und ein Unternehmen, das versucht, diese für die Zwecke seiner Branche zu nutzen. Solange all dies im Rahmen des geltenden Rechts geschieht und nicht verpflichtend wird – davon kann ja keine Rede sein – ist es doch schlicht eine Produktinnovation. Märkte entwickeln sich durch neue Produkte – die der Kunde dann eben annimmt, oder es bleiben lässt.
Der Staat soll so viel wie nötig, jedoch so wenig wie möglich regulieren. Die von Dir besprochenen Tarife würden dem Datenschutzrecht und damit insbesondere dem Einwilligungserfordernis unterliegen.
Wieso das „unverzeihlich“ sein soll, leuchtet mir nicht ein. Der Abschied von einer – sorry – romantischen „gleichen Augenhöhe“ jedenfalls ist bei freiwilligen Entscheidungen doch völlig in Ordnung (und Gang und Gäbe). Jedenfalls nach meinem Verständnis von Privatautonomie.
Herzliche Grüße
Thomas
P.S.: Inwiefern siehst Du eine Betroffenheit des Schutzgutes der körperlichen Unversehrtheit? Diese ist von einer reinen Datenübermittlung nicht betroffen.