Donald Trumps emphatisches „America First“ und „Make America Great Again“ haben ihm seit dem Wahlkampf das Etikett (Neo-)Isolationist eingebracht. Damit einhergehend prognostiziert so mancher Kollege gar die Rückkehr des klassischen Völkerrechts mit seinem Interventionsverbot. Diese Zuschreibungen sind nicht nur mehr als fragwürdig, weil es erstens bereits gegenläufige Indizien gibt, weil sie zweitens ignorieren, wie sehr sich die Welt seit der Auflösung des Warschauer Paktes verändert hat und drittens den Alltag der Friedensmissionen der Vereinten Nationen verkennen.
Indizien gegen einen Isolationismus unter Trump
In seiner Antrittsrede proklamierte Donald Trump: „From this day forward, it’s going to be only America first.” Wenige Wochen danach kündigt er bereits die Aufstockung des Budgets für das US-Militär an. Angesichts der klaren militärischen US-Dominanz – 19 US-Flugzeugträger etwa gegenüber einem russischen sowie einem chinesischen –, macht diese Maßnahme zum Zweck der Landesverteidigung wenig Sinn. Vielmehr scheint dies ein Signal an andere Staaten zu sein, der „America first“-Devise bei Bedarf auch militärisch Nachdruck zu verleihen. Das könnte vor allem jenen Staaten gelten, die bereits Ziel der aggressiven Rhetorik des US-Präsidenten waren: Mexiko, Iran und China. Doch selbst, wenn man einen Isolationismus als Verweigerung internationaler Einmischung jenseits des Eigeninteresses versteht, ist es sehr unwahrscheinlich, dass eine Trump Administration dieses Etikett verliehen bekommen wird.
Schließlich lässt sich das militärische Engagement gegen den IS in Syrien und im Irak selbst im Rahmen des Anti-Terror-Kampfes nicht vollkommen dem Bereich des Eigeninteresses zuordnen. In jedem Fall ergeben sich dadurch weitere Verpflichtungen fernab der Vereinigten Staaten, die gewisse Eigendynamiken entwickeln. So deuten bereits etwa Tweets von Trump eine gewisse Moralisierung in der Sicht der internationalen Beziehungen an, wenn er erklärt: „A lot of bad ‚dudes‘ out there!“. Von einer US-amerikanischer Außenpolitik ist also auch unter alles andere als eine – wie auch immer verstandene – isolationistische Haltung zu erwarten.
Die Grundlagen einer interventionistischen Normalität in den Internationalen Beziehungen
Doch auch wenn Trump wider allen Erwartens das internationale Engagement der USA massiv reduzieren sollte und die Einmischung in die Belange anderer Staaten einstellen sollte, so ist der Alltag der internationalen Politik auch ohne US-Involvierung bereits längst ein interventionistischer geworden – und der Glaube an eine Renaissance des klassischen Völkerrechts eine Illusion, die verkennt, wie sehr sich die Welt bereits geändert hat.
Die gegenwärtige Praxis internationaler Politik wurde in den elf Jahren nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes grundgelegt. Sie beruht erstens auf der Zuversicht, dass der menschliche Gestaltungswille bei gemeinsamer Entschlossenheit die Welt zu einem besseren verändern könne. Paradigmatisch steht dafür die Rede von George Bush Sr. vor dem US-Senat im Vorfeld der Operation Desert Storm am 11. September 1990:
„Out of these troubled times, our fifth objective – a new world order – can emerge: a new era – freer from the threat of terror, stronger in the pursuit of justice, and more secure in the quest for peace. […] Today that new world is struggling to be born, a world quite different from the one we’ve known. A world where the rule of law supplants the rule of the jungle. A world in which nations recognize the shared responsibility for freedom and justice. […] This is the vision that I shared with President Gorbachev in Helsinki. He and other leaders from Europe, the Gulf, and around the world understand that how we manage this crisis today could shape the future for generations to come.“
Auch die programmatische Agenda for Peace des damaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen Boutros Boutros-Ghali zeugt von dieser Zuversicht in die menschliche Schaffenskraft:
„In these past months a conviction has grown, among nations large and small, that an opportunity has been regained to achieve the great objectives of the Charter – a United Nations capable of maintaining international peace and security, of securing justice and human rights and of promoting, in the words of the Charter, „social progress and better standards of life in larger freedom“. This opportunity must not be squandered. The Organization must never again be crippled as it was in the era that has now passed.“
Zweitens gründet sich herrschende Praxis internationaler Politik auf einem universalistischen Geltungsanspruch gewisser Normen, die Governance zu Good Governance machen und so jede Gesellschaft zu ihrem besseren transformieren. Auch wenn Francis Fukuyamas „Das Ende der Geschichte“ in seinem prophetischen Anspruch wohl etwas vorschnell war, so steht er dennoch für die unumstößliche Überzeugung, dass es universale Prinzipien gibt, die jeder Gemeinschaftsordnung zugrunde liegen sollten:
“What we may be witnessing is not just the end of the Cold War, or the passing of a particular period of postwar history, but the end of history as such: that is, the end point of mankind’s ideological evolution and the universalization of Western liberal democracy as the final form of human government.”
Zwei Katastrophen stehen am Beginn der Institutionalisierung des Interventionismus gemäß den beiden oben genannten Überzeugungen: Der Mord an über einer Million Menschen in Ruanda im Jahr 1994 sowie der Mord an 8.000 Bosniaken in Srebrenica trotz bestehender UN-Missionen mit militärischer Komponente. In den Augen vieler Diplomaten hätte dies durch ein Eingreifen der Staatengemeinschaft verhindert werden müssen. Es war vor allem UN-Generalsekretär Kofi Annan, der unter dem Eindruck dieser Ereignisse entsprechende Reformen innerhalb der Vereinten Nationen vorangetrieben hat. So entstand das Konzept des Protection of Civilians (PoC), das es Peacekeeping-Truppen mit Berufung auf Kapitel 7 der UN Charter erlaubt, alle nötigen Maßnahmen – auch Gewalt – zum Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten anzuwenden. Im Gegensatz zu so genannten „weichen Mandaten“ der Vergangenheit, wo Soldaten als Puffer zwischen Konfliktparteien stationiert wurden, sollten diese „robusten Mandate“ die aktive Schaffung von Sicherheit erlauben. So könnte man UN-Blauhelme mit robusten Mandaten durchaus als Institutionalisierung internationaler Einmischung in die souveränen Belange von Staaten verstehen.
Nachdem UN-RES 1265 (1999) die Notwendigkeit des Schutzes von Zivilistinnen und Zivilisten in Kriegsgebieten erklärte, stattete der Sicherheitsrat der UN mittels UN-RES 1270 (1999) die United Nations Mission in Sierra Leone (UNAMSIL) erstmals mit einem PoC-Mandat aus. Es folgten die United Nations Organization Mission in the Democratic Republic of the Congo (MONUC) 2003 (UN-RES 1493/2003) oder in jüngerer Zeit United Nations Mission in South Sudan (UNMISS) gemäß UN-RES 2155 (2014) und United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in the Central African Republic (MINUSCA) gemäß UN-RES 2149 (2014). 2010 wurde die Mission im Kongo umbenannt in MONUSCO. Das zusätzliche „S“ steht für Stabilization und reflektiert den Trend hin zu immer robusteren Einsatzkonfigurationen, aber auch die verstärkte Miteinbeziehung in politische Fragen. Im Falle von MONUSCO ergibt sich dadurch ein erhebliches Problem der Parteilichkeit der Blauhelme, die sich etwa gemeinsam mit der Armee der DRC an militärischen Offensiveinsätzen beteiligen.
Eine noch entschiedenere Aufweichung nationaler Souveränität stellt das Responsibility to Protect-Konzept (R2P) dar. Dieses ist mehr oder weniger eine konzeptualisierte Alternative zum umstrittenen Konzept der humanitären Intervention – nicht zuletzt nach der völkerrechtswidrigen NATO-Intervention im Kosovo. Dementsprechend beschloss die Generalversammlung im Jahr 2005 (A/Res/60/1) unter Berufung auf Kapitel 7 der UN-Charta, dass eine militärische Intervention in Angelegenheiten souveräner Staaten legitim sei, wenn deren Regierung ihrer Pflicht nicht nachkomme, die Zivilbevölkerung zu schützen. Dies sei im Falle von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegeben. Die Intervention in Libyen 2011 geschah mit Berufung auf die R2P. (UN-RES 1970/2011)
Neben Interventionen aus humanitären Erwägungen haben vor allem die 9/11-Terroranschläge in den USA eine Praxis konstanter Interventionen gegen terroristische Zellen und deren Aktivitäten weltweit begründet. Oftmals finden diese Interventionen aufgrund von Vermutungen oder präventiv statt und sind deshalb in völkerrechtlichen Grauzonen zu verorten. In manchen Regionen in Afghanistan, Pakistan, Libyen, Jemen oder in Somalia gehört das Surren nicht sichtbarer Militärdrohnen zum Alltag vieler Menschen; ein Alltag, der im Zeichen der permanenten Vernichtungsmöglichkeit steht.
Der interventionistische Alltag
Gleichsam haben Begründungspraxis und die Fokussierung auf bestimmte Interventionsbereiche des internationalen Engagements dieses entpolitisiert: Meistens betreffen die Anstrengungen im Dienste von Sicherheit, Frieden und Humanität nicht die Umstände lokaler Politik in ihrer sozialer Eingebettetheit. Vielmehr geht es nach einer Bewertung gemäß humanitärer oder anti-terroristischer Kriterien um eine oberflächliche Besserung und Schönung der Situation.
Militärische Interventionen prägen also die Normalität internationaler Politik, ob im Namen der Humanität, des Schutzes der Zivilbevölkerung oder des Anti-Terror-Kampfes. Sie prägen die Dunkelseite des glitzernden Parketts der internationalen Diplomatie und sind zur sine qua non der internationalen Beziehungen geworden.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Treffender Artikel! Nur ist es Interventionismus aus Eigeninteresse, der aus meiner Sicht zurecht vielfach von Friedensforschung und -aktivismus kritisiert wurde. Müssten wir deshalb nicht Trumps angekündigten Paradigmenwechsel in Richtung eines Rückzugs Amerikas von der Weltbühne (dessen Vollzug zurecht angezweifelt werden darf) viel positiver gegenüberstehen. Eine ausbalancierte Multipolarität wäre unter diesen Umständen viel eher umsetzbar.