Brauchen wir noch öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Und wenn ja, wie viel und zu welchem Preis? Diese Fragen bewegen nicht nur die Rechtswissenschaft, sondern auch weite Teile unserer Gesellschaft. Grund genug für uns, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Schwerpunktwoche auf dem JuWissBlog zu widmen.
Debatten zwischen „Staatsrundfunk“ und „Demokratieabgabe“
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sorgt beinahe wöchentlich für Schlagzeilen: Der Streit um die Presseähnlichkeit von Online-Angeboten, Pläne für eine Indexierung des Rundfunkbeitrags, Forderungen nach einer deutlichen Beitragserhöhung oder jüngst die Besetzung von Talkshows sind nur einige der Themen aus den vergangenen Wochen und Monaten. Manche dieser Debatten interessieren nur Medienrechts-Nerds, die sich im Wirrwarr aus rundfunkrechtlichen Staatsverträgen, Anstaltsorganisationsgesetzen (wie dem ZDF-Staatsvertrag) und einer langen Reihe von Rundfunkurteilen des BVerfG nicht allzu schnell verlieren. Doch viele Diskussionen bewegen weite Teile der Gesellschaft – schließlich dient der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft und wird von (fast) allen finanziert.
Für die einen ist er ein parteiabhängiger Staatsrundfunk und der Rundfunkbeitrag eine „Zwangsgebühr“, für die anderen ist er essentiell für die Demokratie und der Rundfunkbeitrag nichts Geringeres als eine „Demokratieabgabe“: Keine Frage, die Diskussionen um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk oszillieren zwischen den Polen aus polemischer Fundamentalkritik und pathetischer Überhöhung. Bekanntlich liegen aber zwischen schwarz und weiß zahlreiche weitere Farbstufen – und mit unserer Schwerpunktwoche wollen wir dazu beitragen, diese Stufen in den Debatten um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sichtbarer zu machen. Das bedeutet, allzu pauschale Angriffe auf die Rundfunkanstalten zurückzuweisen, zugleich aber auch Spielräume für eine Reform des Dualen Mediensystems auszuloten.
Selbst in einer Schwerpunktwoche lassen sich nicht alle strittigen Aspekte rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk behandeln. Deshalb werden wir uns auf den Auftrag der Rundfunkanstalten in der heutigen Medienlandschaft sowie auf die Art und Weise der Finanzierung dieses Auftrags konzentrieren. Hierzu werden wir auch die Perspektive aus Österreich und der Schweiz einfließen lassen.
Auftrag zur „Grundversorgung“ – obsolet oder aktueller denn je?
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hängt in Deutschland wesentlich von Vorgaben ab, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, jedoch mit wechselnden Begründungen an das Rundfunksystem im Ganzen stellt: Demnach muss eine „Grundversorgung“ mit Rundfunk gewährleistet werden. Und im Dualen Rundfunksystem obliegt die Grundversorgungserfüllung zuvörderst den öffentlich-rechtlichen Anbietern.
Der Verbreitungsgrad des Terminus der Grundversorgung reicht weit über juristische Kreise hinaus und prägt maßgeblich die oben beschriebenen Debatten. Wir werden der Frage nachgehen, ob es in der digitalen Medienwelt noch einer öffentlich-rechtlichen Grundversorgung bedarf und wie dieser abstrakte Begriff mit konkreten Inhalten und Angeboten eines künftigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefüllt werden kann.
Finanzierung der Anbieter – angemessen und unabhängig?
Der (Art und Höhe der) Finanzierung folgt dem Auftrag, und nicht umgekehrt. Damit soll verhindert werden, dass über den Weg der Finanzierung Einfluss auf das Programm genommen wird. Der Finanzierungsmechanismus für öffentlich-rechtliche Angebote muss demnach die Programmfreiheit der Rundfunkveranstalter wahren. Zugleich darf die Finanzierung nicht die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden, indem die finanzielle Belastung aus Sicht der Bürger in unangemessenem Verhältnis zur „Gegenleistung“ steht.
In diesem Spannungsverhältnis zwischen funktionsgerechter Finanzierung und Verhältnismäßigkeit der Einahmen bewegt sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Finanzierungsmechanismus. Und auch wenn die jüngste Rechtsprechung in Karlsruhe und Brüssel dem deutschen Rundfunkbeitrag ihr „Placet“ erteilt hat, lohnt es sich, über neue und womöglich bessere Formen der Finanzierung der Anstalten nachzudenken.
Neue Ideen sind gefragt
Wir würden uns freuen, wenn wir mit unseren Beiträgen bei möglichst vielen von Euch das Interesse an den rechtlichen Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wecken können. Im besten Fall entstehen daraus neue Ideen, die einmal auf unserem Blog oder in einem anderen Medium das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Heute Nachmittag geht es los – wir wünschen Euch viel Spaß mit unserer Schwerpunktwoche!
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