von ROMAN LEHNER
Wer flüchtet, wandert nicht. Der Flüchtende bewegt sich schnell, bisweilen klandestin und nicht immer regulär. Der Wanderer indes stolziert ordnungsgemäß auf den dafür vorgeschriebenen Routen. Der eine ist nützlich, der andere unnütz. Oder so ähnlich. Die Flüchtlingskrise ist auch eine Wahrnehmungskrise. Dabei erlebt Europa in diesen Tagen eines: massenhafte Migration (migrare [lat.] = (aus)wandern, aus-, wegziehen, übersiedeln), wenn auch natürlich weitestgehend ungesteuerter Art und nicht primär arbeitsmarktbezogen (oder doch?). Arbeitgeber sehen gleichwohl Chancen. Ist es am Ende nicht auch egal, warum jemand kommt?
Im Angesicht der aktuellen Flüchtlingskrise gerät einiges durcheinander. Das gilt sowohl im Tatsächlichen wie im Begrifflichen. Tatsächlich sind die Fluchtrouten, die derzeit nach Europa führen „mixed migration flows“ (s. SVR-Jahresgutachten 2015, S. 68 mwN), d.h. Ströme (bei allem berechtigten Vorbehalt gegen die Konnotationen dieses oder ähnlicher Worte sind es Ströme, aber halt Ströme von Menschen) von Personen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen und Motiven den Weg in die EU suchen. Allen gemein ist, dass sie hier ein besseres Leben suchen, wobei gerne behauptet wird, nicht wenige seien „nur“ an einem solchen interessiert, womit gemeint ist, dass sie ja nicht zum Exodus gezwungen seien. Sie seien keine Flüchtlinge, sondern allenfalls „Wirtschaftsflüchtlinge“, d.h. ihr „Flucht“-Grund sei kein anerkennenswerter. Auf die Spitze getrieben: Es gebe Flüchtlinge und Migranten, beide seien zu unterscheiden, die einen müsse man aufnehmen, weil man dazu (auch moralisch) verpflichtet sei, die anderen nicht. Da letztere (ausschließlich?) von ökonomischen Motiven getrieben (im wahrsten Sinne des Wortes!) seien, müsste man ihrem Aufnahmebegehren ebenso ökonomisch begegnen und allein nach entsprechenden Nützlichkeitserwägungen entscheiden, die dann freilich eher verneint werden. In seinem Leitartikel der F.A.Z. vom 31.08.2015 schreibt Karl-Peter Schwarz (ausgerechnet unter dem Rubrum der Begriffs-Klärung!): „Flüchtling ist, wer seine Heimat verlassen muss […]; ein Migrant verlässt seine Heimat freiwillig, weil er sich anderswo bessere Lebensbedingungen erwartet. Nur der Flüchtling hat Anspruch auf Asyl, der Migrant muss sich nach den Ein- und Zuwanderungsbedingungen des jeweiligen Ziellandes und der dortigen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt richten.“
Fluchtmigration ist vor allem eins: Migration
Was hier nun aber doch wieder vollends durcheinander gerät, sind die Begriffe und mit ihnen die rechtlichen Grundannahmen des „Zuwanderungsrechts“, ehemals „Ausländerrecht“ genannt, heute technisch-kühl „Aufenthaltsrecht“, nach dem politischen Willen einiger künftig modern-inklusiv „Einwanderungsrecht“. In der Sache geht es immer um Migration, nämlich um Immigration, also um den „Zuzug[s] von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland“, wie es für das deutsche Recht § 1 Abs. 1 S. 1 AufenthG formuliert. Nach Maßgabe dieser Vorschrift ist die Steuerung und Begrenzung (sic!) desselbigen der Zweck des Gesetzes. Dessen zweites Kapitel enthält (nach zwei Abschnitten zum Allgemeinen wie zur Einreise) vier zentrale Abschnitte (3-6), die die verschiedenen Zuzugszwecke widerspiegeln: Ausbildungsgründe, Erwerbsgründe, humanitäre Gründe, familiäre Gründe. Die humanitäre Zuwanderung greift zwar insofern über das Aufenthaltsrecht aus, als sie an das vorangehende Anerkennungsverfahren nach Maßgabe des AsylVfG anknüpft. Und im politischen Sprachgebrauch werden gerne überhaupt alle Schutzsuchenden als Flüchtlinge bezeichnet. Sofern sie Anerkennung als Schutzberechtigte (oder zumindest Abschiebungsschutz) finden, ist indes der Kern des Migrationsrechts getroffen. Zudem vernachlässigt die dichotome Aufteilung zwischen Asylsuchenden und Wirtschafts-Migranten andere Migrationskanäle, etwa den überaus bedeutsamen Bereich der Familiennachzugsmigration. Man kann also klarstellend sagen: Alle vier Abschnitte aus dem zweiten Kapitel des AufenthG betreffen Migration. Auch Flüchtlinge sind Migranten, nur nicht alle Migranten sind Flüchtlinge.
Unterschiedliche rechtliche Zuwanderungskanäle
Will man die Debatte um „gute“ und (eher) „schlechte“ Zuzugswillige vor dieser systematischen Folie verstehen, so erschließt sich der humanitäre Zuwanderungskanal wohl jedem (von einigen Menschenfeinden abgesehen). Über diesen kommen die „Flüchtlinge“ (Asylsuchende + GFK-Flüchtlinge + subsidiär zu Schützende = internationalen Schutz Genießende) und deren Zuzugsberechtigung (Verfolgungsgrund) nähert sich etwa bei Syrern den einhundert Prozent an (s. BAMF, Geschäftsstatistik 2014, S. 4), sofern freilich die Zuständigkeit Deutschlands nach Maßgabe des (gerade implodierenden) Dublin-Systems überhaupt vorliegt. Für syrische Flüchtlinge schien dies zunächst als Folge eines nationalen Selbsteintritts der neue Regelfall zu sein, inzwischen deutet sich eine Relativierung an, die Kanzlerin nannte die Aufnahme aus Ungarn eine „Ausnahme“. Die Schutzquote für Westbalkan-Flüchtlinge rangiert im Gegensatz zu den Asylsuchenden aus Syrien im Promillebereich (s. BT-Drs. 18/3850, S. 3), der Anteil dieser Schutzsuchenden am Gesamtvolumen ist gleichwohl enorm. Bedenkt man, dass die Syrer ganz überwiegend die sog. Balkanroute benutzen, bekommt die Rede vom gemischten Migrationsstrom eine nochmal ganz andere Bedeutung. Hiermit ist zudem der reale Kern der kakophonen Debatte getroffen: Syrer gerne, Albaner usf. lieber nicht. Letzteren wird ein „Missbrauch“ des Asylrechts zur Last gelegt, da in Wahrheit zumeist wirtschaftliche Beweggründe (auch hier wieder wörtlich zu verstehen) vorlägen (und wohl auch vorliegen). Nüchterner: Sie wählen schlicht den falschen Migrationskanal. Ihr Anlaufpunkt müsste der vierte Abschnitt des zweiten Gesetzeskapitels (§§ 18-21 AufenthG) sein, der die Erwerbsmigration betrifft. Hier hat sich in den vergangenen Jahren enorm viel getan, das deutsche Arbeitsmigrationsrecht wird zu den weltweit liberalsten gezählt (s. SVR-Jahresgutachten 2014, S. 47). Die Hürden sind gleichwohl nicht niedrigschwellig, die Liberalität steht und fällt mit dem Qualifikationsgrad: für die Mehrzahl der Westbalkan-„Flüchtlinge“ offenbar keine Option.
„Spurwechsel“ ermöglichen?
Um den Druck aus dem humanitären Kanal zu nehmen, wird nun vorgeschlagen, spezifische Westbalkan-Arbeitsvisa auch für Geringqualifizierte (ggfs. kontingentiert) einzuführen, inzwischen kursiert die Zahl von 20.000. Die Idee dahinter: der ‚verstopfte‘ Asylkanal wird freigemacht für die „echten“ Flüchtlinge aus aller Welt (im Einzelfall auch vom Balkan). Noch weiter gehen Forderungen nach der Möglichkeit von „Spurwechseln“ überhaupt: Wer in Deutschland keinen humanitären Aufenthaltstitel bekommt, aber ökonomisch gebraucht wird (nachweisbar durch Arbeitsvertrag/Ausbildungsplatz) soll bleiben dürfen, auch im geringqualifizierten Segment, das „verschrumpfgreisende“ (Gunnar Heinsohn) Land braucht jede arbeitende Hand. Der Sachverständigenrat für Migration und Integration hat zurecht darauf aufmerksam gemacht, dass Arbeits- und Fluchtmigration im Grundsatz getrennt bleiben müssten, weil andernfalls die Steuerungsfähigkeit des Aufenthaltsrechts gefährdet sei, mit negativen Rückwirkungen auf die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung. Es gilt die Spur zu halten! Erfolgsversprechender erscheinen in der Tat Vorschläge hin zu einer maßvollen Weiteröffnung des Arbeitsmigrationsrechts, welche dann auch in den Balkanstaaten zu kommunizieren wäre (wo derzeit ‚Abschreckungs-PR‘ betrieben wird). Zwei Dinge dürfen indes auch nicht aus dem Blick geraten: Erstens: Diese Staaten sind allesamt entweder offizielle oder potenzielle Beitrittskandidaten zur EU. Wenn alles gut geht, kommen die „Wirtschaftsflüchtlinge“ irgendwann als freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmer. Arbeitsvisa-Kontingente könnten womöglich als Bekräftigung der Beitrittsperspektive den europäischen Gedanken stärken helfen. Und zweitens: Trotz leicht ansteigender Geburtenzahlen gilt weiterhin, dass nirgends (!) auf der Welt weniger Kinder geboren werden als in Deutschland. Wenn wir dies nicht ändern, werden wir schon bald nicht mehr nur Fachkräfte benötigen, sondern schlicht Menschen. Was unterhalb von Donald Trumps bemerkenswerter Frisur noch nicht angekommen ist: In den USA sind die „Illegalen“ – nicht selten wenig qualifiziert – schon lange eine Stütze der Wirtschaft. Die Amerikaner vermehren sich aber immerhin halbwegs. Sie kennen freilich nicht unser Sozialstaatsniveau, welches immer stärker als sog. Pull-Faktor diskutiert wird. Und auch unsere Familiennachzugsregeln sind liberal. Wer 20.000 Arbeitsvisa verteilt, muss ehrlicherweise die später womöglich nachziehenden Familien miteinberechnen. Es kommen ja bekanntlich, wie Max Frisch uns lehrte, nicht nur Arbeitskräfte, sondern Menschen. Wir werden noch viel und lange über Flucht, Migration und ökonomische Interessen debattieren.