Refugee Law Clinic Gießen

im Interview für die Law Clinic LAURA HILB und LISA VOM FELDE

Lisa vom Felde
Lisa vom Felde
Laura Hilb
Laura Hilb

 

 

 

 

 

 

Dieser Beitrag ist Bestandteil der Interviewreihe „Refugee Law Clinics: soziales Engagement als praktische Kritik an der universitären Juristenausbildung?“

Mit Euch fing es an. Als die Idee, eine Law Clinic zu schaffen aufkam, hattet Ihr die Möglichkeit, aus der vollen Bandbreite der rechtlichen Betätigungsfelder zu schöpfen und doch habt Ihr Euch für das Asyl- und Aufenthaltsrecht entschieden. In den Curricula ist dieses Rechtsgebiet in der Regel gar nicht erst vorgesehen, in der Praxis gilt es finanziell als wenig attraktiv und dennoch fühlten sich die Studierenden angesprochen. Wie kam es also zu dieser Initiative und wie erklärt Ihr Euch diesen Erfolg?

Das Konzept einer Law Clinic, wie es aus dem angloamerikanischen Raum übernommen wurde, kombiniert die Möglichkeit einer praktischen Ausbildung während des Jura-Studiums mit der ehrenamtlichen Beratung von Menschen, die sich Rechtsberatung sonst nicht leisten könnten. Solche Rechtsgebiete, wie beispielsweise Sozialrecht oder Ausländerrecht, sind meist auch finanziell wenig attraktiv. Hinzu kommt, dass in Gießen durch die Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Hessen eine große Anzahl Geflüchteter vor Ort ist und war, die von dem Beratungsangebot profitieren können. Zudem war das Thema Asyl- und Flüchtlingsrecht auch das persönliche und berufliche Interessensgebiet des Initiators der Gießener Refugee Law Clinic, dem Verwaltungsrichter Prof. Dr. Dr. Paul Tiedemann. Im Bereich des Asylrechts gibt es eine mit anderen Rechtsbereichen nicht vergleichbare Lücke zwischen Bedarf an Beratung und tatsächlichem Angebot. Das gibt Studierenden die Möglichkeit Arbeit zu leisten, die sie als sinnvoll wahrnehmen und in der sie das Gefühl haben etwas bewirken zu können, eine Bestätigung, die im Studium häufig fehlt. Das ist einer der vielfältigen Gründe, weshalb Studierende an der Refugee Law Clinic teilnehmen möchten.

In der Zivilgesellschaft engagieren sich Vereine und Kirchen für die Flüchtlingsberatung. Diese Tätigkeit steht also in einem Zusammenhang mit Eigenschaften wie Nächstenliebe, Altruismus und Aufopferungsbereitschaft. Der Schluss liegt nahe, dass sich vor allem Studierende, die sich durch solche Eigenschaften auszeichnen für ein Engagement in den Law Clinics begeistern lassen. Stimmt dieses „Vorurteil“ oder engagieren sich die Studierenden aus anderen, vielfältigeren Gründen im Projekt?

Gerade momentan, wo das Thema Asyl in den Medien omnipräsent ist und jede*r in der Gesellschaft das Gefühl hat, sich dazu positionieren zu müssen, bewerben sich viele Studierende aus der Motivation heraus helfen zu wollen. Dies ist jedoch bei Weitem nicht die einzige Motivation bei der Law Clinic mitzuarbeiten. Viele Studierende schätzen die Möglichkeit zum ersten Mal in ihrem Studium praktisch arbeiten zu können. Einerseits motiviert der praktische Anwendungsbezug zu einer tieferen Auseinandersetzung mit dem Thema, andererseits fällt es natürlich auch leichter Wissen zu behalten, das einen Anwendungsbezug hat. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass durch die Beratungstätigkeit und die Kooperation mit Praktiker*innen, die Erfahrungen aus ihrem Berufsalltag teilen, Studierenden ein Einblick in ein mögliches späteres Arbeitsgebiet gewährt wird. Weitere Motivationen, die Studierende schildern, ist die interdisziplinäre Ausrichtung des Projekts, das die Möglichkeit gibt über den eigenen Blickwinkel hinaus noch andere Sichtweisen auf die Welt und das Themengebiet kennenzulernen.

Die Studierenden wenden für die Teilnahme im Projekt zusätzliche Zeit neben ihrem normalen Studium auf. Gibt es organisatorische Möglichkeiten beides miteinander zu verzahnen und wie sieht diese Verzahnung aus oder sollte sie aussehen? Wie motiviert Ihr die Studierenden oder bedarf es einer solchen Motivation gar nicht, um „am Ball zu bleiben“?

Den universitären Teil der Ausbildung, der eine Vorlesung, ein Seminar und eine Übung umfasst, können sich die Studierenden im Rahmen ihres Studiums (als Schwerpunkt) anrechnen lassen. Auch das Praktikum kann als Pflichtpraktikum angerechnet werden. Das trägt gewiss einen Teil dazu bei, dass Studierende sich in der Lage fühlen den zusätzlichen Arbeitsaufwand der RLC zu bewältigen. Darüber hinaus finden natürlich viele Veranstaltungen statt, an denen zusätzlich zur normalen universitären Belastung teilgenommen werden soll (wie beispielsweise eine verpflichtende juristische Supervision, psychologische Supervisionen, Fortbildungen, Fall-AG´s mit verschiedenen Rechtsanwält*innen aus der Region und Projektgruppentreffen, in denen sich Fortgeschrittene und Anfänger*innen zusammenfinden und austauschen sollen / können). Auch die Beratungen sind ehrenamtlich und zusätzlich zum universitären Alltag. Viele der Studierenden, die langfristig bei der RLC mitgearbeitet haben oder mitarbeiten, streben möglicherweise einen Beruf im Bereich des Flüchtlingsrechts an. Bei einer weiteren beruflichen Beschäftigung mit dem Thema besitzen Studierende der RLC einen Vorteil gegenüber anderen, die sich nach Abschluss des Studiums selbstständig mit dem komplexen Rechtsgebiet auseinandersetzen müssen. Dies und die bereits oben beschriebenen anderen Vorteile überwiegen den Mehraufwand der Refugee Law Clinic für viele Studierende.

Seht ihr im Modell der Law Clinics ein Konzept, das auch auf andere Rechtsgebiete ausgeweitet und regulär in den Studienalltag aller Studierenden integriert werden sollte? Seht Ihr hier ganz besondere Chancen oder gibt es bestimmte Risiken, die gegen eine solche Generalisierung sprechen?

Wie bereits beschrieben bringt das Konzept der Law Clinic unterschiedliche Vorteile mit sich. Studierende motiviert die praktische Anwendung des Erlernten zu einer tieferen Auseinandersetzung mit dem Thema und führt zu einem höheren Lernerfolg. Daher ist das Konzept auch auf andere Rechtsgebiete, wie beispielsweise das Sozialrecht übertragbar, in dem Menschen eine kostenfreie Rechtsberatung benötigen und in Anspruch nehmen würden. Unserer Einschätzung nach ist eine universitäre Anbindung der Law Clinic zur Qualitätssicherung der Beratung dabei zu empfehlen. Gerade bei Menschen, die sich eine entgeltliche Rechtsberatung nicht leisten können, ist es wichtig ihre Vulnerabilität durch die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Beratung ernst zu nehmen. Dazu sollte die Universität, die von der Ausbildung durch Law Clinics wie beschrieben auch auf unterschiedliche Art und Weisen profitiert, Mittel für zusätzliche Lehrkräfte (eventuell Praktiker*innen) und für die Organisation der Law Clinics zur Verfügung stellen um das Engagement der Studierenden zu würdigen und sinnvoll nutzen zu können.

Kontakt zur Refugee Law Clinic Gießen: rlc@recht.uni-giessen.de

Ansprechpartnerinnen: Laura Hilb und Lisa vom Felde

Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Laura Hilb, Lehre, Lisa vom Felde, Refugee Law Clinic Gießen, studentische Rechtsberatung
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