Creating an environment protective of journalism: Schwerpunkt zum Schutz journalistischer Arbeit im europäischen Rechtsraum

von TOBIAS BRINGS-WIESEN

Am Mittwoch, den 11. Dezember 2019, findet in Berlin eine Veranstaltung zum Thema „Journalismus im internationalen Recht – geschützt oder schutzlos?“ statt. Sie gibt Anlass, angesichts der zunehmend schwierigen Situation journalistischer Arbeit auch in Europa darüber zu reflektieren, welche gemeinsamen Standards zu deren Schutz den europäischen Rechtsraum prägen und welches (Entwicklungs-)Potenzial sie haben, einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung einer environment protective of journalism zu leisten.

Die Internationalisierung journalistischer Arbeit

Die journalistische Arbeit internationalisiert sich. Wie der Zufall es will, hat sich just zu Beginn der vergangenen Woche wieder gezeigt, in welcher Form und mit welcher Relevanz dies geschieht: Das International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) hat unter dem Schlagwort „China Cables“ begonnen, die Ergebnisse seiner Analyse offizieller Dokumente zur massenhaften Internierung und Umerziehung von Uigur*innen und anderen muslimischen Minderheiten in China zu publizieren (s. dazu nur die laufend aktualisierten Themenseiten des ICIJ und der Süddeutschen Zeitung). Derartige „Coups“ sind uns keineswegs neu: „Offshore Leaks“, „Luxembourg Leaks“, „Football Leaks“, „Malta Files“, „Paradise Papers“, „Panama Papers“, „Implant Files“ – die Liste aufsehenerregender Projekte grenzüberschreitenden investigativen Journalismus allein aus jüngerer Zeit ließe sich noch problemlos weiterführen (s. für einen Überblick nur über die Projekte der – vergleichsweise jungen – Netzwerke des ICIJ und der European Investigative Collaborations [EIC] die Datenbanken hier und hier).

Diese Kooperationen sind nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig: Sie widmen sich Sachverhalten mit transnationaler, partiell gar globaler Relevanz, die nicht bloß ein Staatsvolk beschäftigen, sondern den Diskurs einer interdependenten Welt bestimmen (sollten). Dabei erlauben sie vielseitige Perspektiven auf Ursachen und Wirkungen dieser Sachverhalte unter differenten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Kooperationen ermöglichen deren vernetzte Wahrnehmbarkeit, wobei den mitwirkenden Journalist*innen idealiter eine regional-gesellschaftliche Kontextualisierung in Analyse und Synthese gelingt, wo diese von Bedeutung ist. Sie bieten finanzielle wie personelle Ressourcen, wo einzelne Medienunternehmen oder auch nationale Medienkooperationen angesichts grenzüberschreitender Dimensionen von Sachverhalten an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen. Und sie bieten Strukturen, innerhalb derer journalistische Arbeit vor der Kontrolle und Oppression einzelner – staatlicher wie nicht-staatlicher – Interessengruppen geschützt werden kann.

Vor diesem Hintergrund sollten uns – mehr noch als je zuvor – die Situation der Medien in anderen Staaten und die Frage eines europäischen Konsenses über die Mindeststandards journalistischer Arbeit interessieren. Denn Attacken auf Journalist*innen werden nicht bloß wahrnehmbarer, sie wirken sich auch noch unmittelbarer auf unseren Informationsprozess aus.

Journalismus unter Druck

Es steht zu vermuten, dass ihre Mitarbeit in der Auswertung besagter „Panama Papers“ vor fast genau zwei Jahren Anlass für die Tötung der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia war. Zwar ist der Fall – auch aufgrund rechtsstaatlicher Defizite in Malta – bis zum heutigen Tage nicht vollständig aufgeklärt, jüngst haben sich jedoch die Ermittlungen verdichtet und den ungeheuerlichen Verdacht einer staatlichen Verwicklung in den Sprengstoffanschlag auf ihr Auto erhärtet. Dieser Sachverhalt mag in seiner Gravitas zwar ein Extremfall sein. Keineswegs aber ist er ein Einzelfall. Der Europarat dokumentiert seit Jahren akribisch die beinahe täglichen Attacken verschiedenster Form und Schwere auf Journalist*innen. Zumindest soweit sie ihm bekannt werden – die Dunkelziffer, insbesondere vermeintlich harmloserer Eingriffe, dürfte gleichsam beachtlich sein. Diese Dokumentation ist jedoch nur ein Zeugnis einer weitreichenderen und besorgniserregenden Entwicklung im Umgang mit den public watchdogs.

Im April dieses Jahres erregte eine Meldung von Reporters Sans Frontières (RSF) Aufmerksamkeit: Die Zahl sicherer Arbeitsorte für Journalist*innen hatte sich weltweit wieder verringert. In mittlerweile 76% der evaluierten Staaten erkannte RSF eine mindestens „problematische Situation“ der Pressefreiheit. Dabei sei Europa zwar noch immer die Weltregion, in der Medienschaffende am freiesten und sichersten arbeiten könnten, im Vergleich zum Vorjahr hatte die Region EU und Balkan jedoch die zweitstärkte Verschlechterung zu verzeichnen. Die Phänomene der Behinderung journalistischer Arbeit sind auch fernab physischer Attacken vielseitig: Sie reichen von Stimmungsmache und Hetze gegen Medien, über Bestechung, Überwachung und unternehmerische Kontrolle (auch durch Konzentrationstendenzen in der Medienlandschaft) bis zur Versagung staatlichen Schutzes und der vielfalts- und freiheitsbeschränkenden Restrukturierung des geltenden Regulierungsrahmens. Letzteres kann schrittweise, gar subtil erfolgen, wie bspw. die anhaltenden Diskussionen um die Fälle in Polen und Ungarn gezeigt haben.

Doch was tun? Die Vereinten Nationen, die OSZE und der Europarat arbeiten in groß angelegten Kampagnen an der Förderung der Sicherheit von Journalist*innen. Auch die Europäische Kommission engagiert sich für Medienfreiheit und -vielfalt, ist jedoch in ihren Möglichkeiten kompetenzbedingt beschränkt (s. aber die Vorschläge von RSF zu möglichen Reformen). Fest steht: So multikausal die Bedrohungen journalistischer Arbeit, so vielschichtig die notwendigen Lösungsansätze. Wir können dabei eine Analyse des internationalen Rechtsrahmens und seiner Wechselwirkungen mit den Rechtsystemen der Nationalstaaten beisteuern und Problemlagen wie Perspektiven aufzeigen.

Dieser Schwerpunkt

Dazu möchte dieser Schwerpunkt beitragen. Dies kann er nur ausschnittweise und regional begrenzt. Seine Schlaglichter auf einzelne Fragestellungen dieses breiten wie komplexen Themenfeldes sollen jedoch einen Eindruck von den aktuellen Herausforderungen vermitteln, Aufmerksamkeit für das Anliegen des Schutzes von Journalist*innen schaffen, erhalten und vertiefen sowie dazu anregen, die Arbeit in diesem nicht neuen, aber doch hoch bedeutsamen Forschungsfeld fortzuführen.

Sara K. Torsner, Researcherin am Department of Journalism Studies der University of Sheffield, wird unsere Woche eröffnen und aus soziologischer Perspektive dafür plädieren, Attacken auf Journalist*innen auch als Angriffe auf das Fundament zivilgesellschaftlichen Zusammenlebens und Kommunizierens zu betrachten.

Christina Etteldorf, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Europäisches Medienrecht Saarbrücken, erinnert im Rahmen ihres Beitrags an den besonderen Schutz journalistischer Tätigkeiten unter dem europaweit geltenden Rechtsrahmens der Europäischen Menschenrechtskonvention und dessen fortlaufende Konkretisierung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Beispielhaft sollen sodann aktuelle Herausforderungen des Schutzes journalistischer Arbeit in einzelnen Ländern in den Fokus genommen werden:

Alicia Damberg-Jänsch, Juristische Referentin im Justitiariat der Deutschen Welle, wird sich dem staatlichen Einfluss auf die Medien in Polen – insbesondere dem bedenklichen Umbau des Rechtsrahmens für die Tätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – zuwenden.

Gábor Polyák, Associate Professor am Institute for Communication and Media Studies der University of Pécs, wird Problemlagen der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Veranstalter in Ungarn aufzeigen.

Tobias Brings-Wiesen, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln, wird anlässlich der jüngeren Entscheidungen niedersächsischer Gerichte zur Demonstration der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands gegen die Arbeit dreier Journalisten zeigen, dass auch Deutschland beim Schutz journalistischer Arbeit noch vor Herausforderungen steht und sich dabei durchaus von EMRK und EGMR inspirieren lassen sollte.

Alle sind herzlich eingeladen, die Überlegungen und Diskussionen auf diesem Blog oder am 11. Dezember 2019 vor Ort in Berlin fortzuführen.

 

Zitiervorschlag: Brings-Wiesen, Creating an environment protective of journalism: Schwerpunkt zum Schutz journalistischer Arbeit im europäischen Rechtsraum, JuWissBlog Nr. 107/2019 v. 3.12.2019, https://www.juwiss.de/107-2019/.

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Journalismus, public watchdogs, Schutz von Journalistinnen und Journalisten, Tobias Brings-Wiesen
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