Schwerpunktwoche zum HANSEMOOT

von ANIKA KLAFKI

AmAnika Klafki (512x640) 13. und 14. November 2017 fand der erste bundesweite Moot Court im Verfassungsrecht – der HANSEMOOT – in Hamburg statt. 13 studentische Teams aus ganz Deutschland reichten Schriftsätze ein und verhandelten einen verfassungsrechtlichen Sachverhalt, in dem es um das Verhältnis von direkter und repräsentativer Demokratie ging. Der HANSEMOOT gibt zum einen Anlass zur Reflektion über die Rolle von Mootings in der juristischen Ausbildung. Zum anderen soll die Bedeutung direktdemokratischer Elemente für die Demokratie in unserer Schwerpunktwoche in den Blick genommen werden.

Organisiert wurde der HANSEMOOT vom Hamburgischen Verfassungsgericht in Kooperation mit der Bucerius Law School und der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg und stand unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Carola Veit. Gegenstand des Wettbewerbs war der fiktive Fall „Volksabstimmung in Gefahr“, an Hand dessen die Grenzen direkter Demokratie im deutschen Verfassungssystem zu verhandeln waren. Im Sachverhalt ist eine Grundgesetznorm vorgesehen, die die Gesetzgebung im Wege von Volksentscheid, -begehren und -initiative ausdrücklich erlaubt. Diese verfassungsrechtliche Norm wird durch ein Volksabstimmungsgesetz ausgestaltet, in dem für Volksinitiativen ein Quorum von 1 Mio. Wahlberechtigten und für Volksbegehren ein Quorum von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten vorgesehen wird. Zu diesem Gesetz wird ein erfolgreiches Verfahren zur Volksgesetzgebung eingeleitet, welches die Quoren reduziert. So sollen für Volksinitiativen nur noch 100.000 Unterstützer ausreichen und ein Volksbegehren durch ein Vierzigstel der Wahlberechtigten initiiert werden können. Gegen diese Absenkung der Quoren im Wege der Volksgesetzgebung wendet sich der Beschwerdeführer. Das BVerfG lädt neben dem Beschwerdeführer die Initiatoren der Volksinitiative, auf die die Senkung der Quoren zurückgeht, analog § 94 Abs. 1 BVerfGG zur Stellungnahme und zur mündlichen Verhandlung ein.

Die Teams bestehend aus jeweils bis zu vier Teilnehmer*innen hatten die Aufgabe, für beide Seiten – also den Beschwerdeführer und die Initiatoren der Volksinitiative – Schriftsätze zu entwerfen und in zwei simulierten mündlichen Verhandlungen jeweils die eine und die andere Seite mündlich zu vertreten. Die Sieger*innen des Wettbewerbs wurden im Rahmen eines Festakts im Großen Festsaal des Hamburger Rathauses geehrt. Zu diesem Anlass hielt Prof. Dr. Ferdinand Kirchhhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, den Festvortrag „Demo-crazy? – Zur Zukunft der Demokratie in Deutschland und Europa“.

Gewonnen hat das gemeinsame Team der Bucerius Law School und der Universität Hamburg von Felix Behnke, Benedikt Foltmann, Constantin Ladwig und Sirin Pourbakhshayesh. Das Team der Ruhr-Universität Bochum von Lennard Dute, Miriam Lemmert, Tobias Optebeck und Ella Schönleben wurde für den besten Schriftsatz der Antragssteller-Seite ausgezeichnet. Für den besten Schriftsatz der Antragsgegner-Seite wurde das Team der Universität Greifswald von Paul Teubner, Jytte Lauenstein, Laura Holder und Richard Retka prämiert. Die beste mündliche Leistung wurde in der Vorrunde Felix Behnke von der Universität Hamburg und im Finale Ella Schönleben von der Universität Bochum zugesprochen.

Den Auftakt der Schwerpunktwoche bildet am Dienstag der Beitrag von Magdalena Göbel und Fabian Eichberger „Mooting in der Juristenausbildung – Ein Plädoyer für mehr Plädoyers“. Darauf folgt am Mittwoch ein Interview mit Prof. Ferdinand Kirchhof zur Bedeutung der direkten Demokratie in Deutschland und Europa. Schließlich beschäftigt sich Constantin Ladwig, Mitglied des Siegerteams des HANSEMOOTS, am Donnerstag in seinem Beitrag „Der Demos als Demokratiefeind? – Gedanken zum Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie“ mit den Chancen und Risiken direktdemokratischer Elemente in unserem Verfassungssystem.

Veröffentlicht unter CC BY NC ND 4.0.

Anika Klafki, direkte Demokratie, Hansemoot, Juristenausbildung, Mooting
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Es gab übrigens zwei Auszeichnungen für die besten Schriftsätze, nämlich Antragstellerseite und Vertreter der Initiatorenseite, letzte gewonnen vom Team der Uni Greifswald.

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