Nachruf auf Joseph Raz (1939–2022)

von DAVID KUCH

Am 2. Mai ist der israelische Philosoph Joseph Raz in London verstorben. Mit ihm verliert die Wissenschaft einen Autor von Weltrang, dessen ein halbes Jahrhundert umspannendes, facettenreiches Werk ihm wohl noch lange Zeit und in einer großen Vielfalt von Diskursen Gehör verschaffen wird. Vergegenwärtigen wir uns einige Stationen seiner intellektuellen Lebensreise.

I. Von Jerusalem nach Oxford

Im Jahr 1939 in Britisch-Palästina geboren, wächst Raz in bürgerlichen Verhältnissen auf und erwirbt 1963 an der Hebrew University Jerusalem den Grad eines Magister Juris. Auf einer Tagung begegnet er seinem späteren Mentor H.L.A. Hart, dem schon damals berühmten Autor von The Concept of Law (1961), dem er eine verborgene Unstimmigkeit in einer seiner Arbeiten enthüllt haben soll. Bald darauf erhält Raz die Chance, bei Hart in Oxford eine akademische Karriere zu beginnen.

Hier kann er während der späten 1960er Jahre unmittelbar von einer großen Geistesströmung profitieren. Sowohl in der Person des akademischen Lehrers wie auch in der Folgezeit mit Blick auf das nähere intellektuelle Umfeld findet er ideale Entfaltungsbedingungen vor. Zu seinen Wegbereitern und Kollegen zählen neben anderen Tony Honoré, Anthony Kenny, Ronald Dworkin, Peter Hacker, John Finnis und Neil MacCormick, die allesamt ein herausragendes wissenschaftliches Renommee erwerben werden.

Raz’ erste Monographie, The Concept of a Legal System, erscheint 1970. Sie reiht sich eindeutig in die von Hart neubelebte analytische Tradition ein und beeindruckt durch ihr Geschick bei der Synthese einer großen Bandbreite klassischer Positionen: Harts und Kelsens, Benthams und Salmonds, die es in ein dialektisches Widerspiel setzt. Die Kunst der Interpretation, Verknüpfung und Neuakzentuierung vorhandener Ansätze ist von Beginn an ein typisches Erkennungsmerkmal von Raz.

II. Rechtsphilosophie mit Expansionstendenz

Etwa zur selben Zeit wird der weitere Diskursrahmen der Rechtsphilosophie von einem tiefgreifenden Wandel erfasst. Vor allem unter dem Einfluss amerikanischer Autoren gewinnt die Theorie des politischen Liberalismus erheblich an Bedeutung. Zunehmend beginnt sie, das institutionalistisch-positivistische Paradigma Harts abzulösen. Diese Tendenz verkörpert am stärksten Ronald Dworkin, der die Oxforder Orthodoxie in zwei vielbeachteten Aufsätzen von 1967 und 1972 einer Fundamentalkritik unterzieht und in seiner Monographie von 1977 – dem Jahr, in dem Amnesty International den Friedensnobelpreis erhält – dazu mahnt, Bürgerrechte ernst zu nehmen. Zugleich formulieren John Rawls’ Theory of Justice (1971) und Robert Nozicks Anarchy, State, and Utopia (1974) wirkmächtige, gerechtigkeitsorientierte und rechtebasierte Konzeptionen, während (auch) außerhalb der Wissenschaft die Bürgerrechtsbewegung floriert.

All das ist für Raz nun kein Grund, Harts Lehren gleichsam ad acta zu legen, und dennoch schlägt sein rechtsphilosophisches Hauptwerk von 1975, Practical Reason and Norms, ganz neue Wege ein. In der Einleitung heißt es:

„The study of rules should not be viewed as an isolated investigation but as part of a larger enterprise. The success of any theory of norms depends in part on its contribution to the clarification of the other main concepts of the philosophy of practical reason.“

Die Welt der Regeln und Normen ist keine abgeschlossene Welt für sich, sondern nur eine Provinz in der umfassenderen Wirklichkeit menschlichen Handelns. Die zweite Monografie setzt sich zum Ziel, das Recht – ein selbstbezügliches, Hartianisches Regelsystem – aus seinen ethischen Begründungs- und Wirkungszusammenhängen heraus zu begreifen und so die Philosophie des Rechts als angewandte praktische Philosophie zu etablieren. Die Umsetzung dieses gewaltigen Projekts bringt zahlreiche überkommene Gewissheiten ins Wanken: Fast nebenbei wird die nicht nur von „rechtspositivistischer“ Seite vielfach behauptete Verbindung von Recht und Zwang angezweifelt und jedenfalls normentheoretisch verabschiedet. Gerade auch aus „kontinentaler“ Sicht besonders instruktiv ist Raz’ Positionierung zu der von vielen noch immer als eine Art Dogma des Rechtspositivismus gehandelten „Trennungsthese“. Ihr zufolge bestehen keine „notwendigen“, sondern bloß kontingente Verbindungen zwischen Recht und Moral. Bei Raz, der sein expansives Programm 1979 mit The Authority of Law konsequent fortsetzt, liest es sich im Jahr 1984 indes folgendermaßen:

No system is a system of law unless it includes a claim of legitimacy, of moral authority.“

Wenn der ‚inkludierte‘ Anspruch als Verbindung von Recht und Moral zählt, dann ist die Trennungsthese (so betrachtet) falsch. Es mag in Anbetracht dieser von Raz und seinen Nachfolgern Leslie Green, John Gardner und anderen seither mehrfach bekräftigten These verwundern, dass man ihren Urheber als „exklusiven Rechtspositivisten“ betitelt. Doch deutet sich im rechtsphilosophischen Spätwerk, besonders in dem Essayband Between Authority and Interpretation (2009), an, dass sich bei Raz vielleicht nur die Prioritäten verlagern: Sein „Positivismus“ ist keine Trennungslehre mehr, schöpft seine theoretische Motivation also nicht via negativa aus einer Abgrenzung, sondern öffnet sich den Eigenarten – nur eben auch den moralischen Eigenarten – des Rechts. Hierzu gehört, dass das Recht, ähnlich wie ein Kunstwerk, der Interpretation bedarf. Anders als die Kunst ist es aber niemals Selbstzweck, sondern begründet eine unentrinnbare Verantwortung. Insofern gleicht es eher Entscheidungen von historischem Charakter. Bei Raz führt der Rechtspositivismus mit seinem Fokus auf die „Quellen“ (sources) des Rechts am Ende zum Problem der Interpretation. Seine Schülerinnen und Schüler, allen voran Andrei Marmor (Interpretation and Legal Theory, 1992) und Julie Dickson (Evaluation and Legal Theory, 2001) haben diese Spur ausgiebig weiterverfolgt.

III. „Unamerikanische“ politische Ethik

Raz selbst neigte im Übrigen kaum zur Aufarbeitung hinter ihm liegender Werkphasen. Seit Practical Reason and Norms hat ihn die weit ausgreifende Frage nach den ‚main concepts of the philosophy of practical reason‘ anscheinend unablässig vorangetrieben.

In der Folgezeit behandelt er ein beachtliches Portfolio unterschiedlicher Themen aus der Philosophie des Rechts, der politischen Ethik und der Moralphilosophie. Größte Anerkennung erfährt er für die 1986 erschienene, inzwischen fünfte Monografie The Morality of Freedom. Die darin entwickelte Theorie hat Leslie Green einmal nicht zu Unrecht als einen „unamerikanischen“ Liberalismus bezeichnet. Denn es handelt sich weder um eine Theorie der Gerechtigkeit à la Rawls noch um eine Theorie des Minimalstaats à la Nozick noch auch um einen auf Individualrechten gründenden Ansatz à la Dworkin. Vielmehr entwirft The Morality of Freedom eine umfassende politische Ethik unter den Vorzeichen der modernen westlichen Zivilisation, deren Emanation für Raz die lebendige Wirklichkeit eines Pluralismus der Werte und Lebensformen darstellt. Diese schreibt das Individuum, einem „Autor“ gleich, seiner Biographie in einer Weise ein, die bestenfalls zum Gelingen seines Lebens beiträgt:

„An autonomous person is part author of his own life.“

Autonomie ist für Raz nun nicht etwa die Negation, sondern der Zweck staatlicher Intervention. Statt fiktive Gründungsnarrative oder Urzustände als Fluchtpunkte zu definieren, entwächst seine Theorie ganz der universell bürokratisierten Welt mit ihrer Allgegenwart von Normen und Ungleichheiten. Das Instrumentarium einer liberalen Politik hat dem Schutz und der Förderung jener Werte und Belange zu dienen, die den Menschen tatsächlich etwas bedeuten. Fast interventionistisch betont Raz die konstruktive Rolle guter Politik, nämlich ihre Funktion als autonomiemehrendes Gestaltungsmittel – ohne dabei freilich zu behaupten, sie gelänge durchwegs oder auch nur in der Mehrzahl der Fälle. Seine durchaus kritische politische Ethik, die in John Stuart Mills On Liberty eine wichtige Referenz findet, präsentiert die Beziehung zwischen der Autonomie des Bürgers und dem Herrschaftsanspruch des Staats als ein außerordentlich fragiles Gleichgewicht. Nicht etwa lasse sich das Legitimationsproblem generell und kontextübergreifend lösen, sondern stets nur konkret und temporär. Zugleich könnten politische Fehlentscheidungen sehr wohl verbindlich sein, wenn auch der Staat typischerweise viel mehr Autorität für sich in Anspruch nehme als er besitze, ja überhaupt besitzen könne.

An Leitthemen des bis heute längst nicht ausgeschöpften politiktheoretischen Hauptwerks knüpft Raz wiederum in seinem moralphilosophischen Spätwerk an, wo er die Frageebene noch weiter vertieft. Mit Engaging Reason (1999) und The Practice of Value (2001) legt er inspirierende Untersuchungen zur Wertetheorie und zu Problemen menschlichen Handelns vor – völlig unbekümmert um das Hume’sche Gesetz, dass ein guter politischer Philosoph nicht unbedingt zum Moralphilosophen tauge.

IV. Einladung zum Weiterdenken

Auf seiner intellektuellen Lebensreise durch Lehrtraditionen und Disziplinen hat Joseph Raz eine weit ausholende Denkbewegung vollzogen. Er hinterlässt kein geschlossenes Werk, sondern eine Fülle subtiler Studien, die die Nachwelt zum Weiterdenken anspornen. Im englischsprachigen Raum, aber auch in der internationalen Rechts- und Moralphilosophie sowie in der Politikwissenschaft hat man die Einladung längst dankbar angenommen. Eine intensivere Rezeption von Seiten der deutschsprachigen Rechtsphilosophie steht allerdings noch aus.

Doch was spräche dagegen? Auf die Frage, ob es im Werk seines akademischen Lehrers etwas gebe, das ihn irritiere, hat John Gardner einmal geantwortet: „Sein Realismus“. In der Tat, dieser Realismus ist in gewisser Weise unbequem. Denn indem er im menschlichen Handeln seinen primären Weltbezug sucht, konfrontiert er uns unablässig mit unserer eigenen Realität als für uns und andere verantwortliche Personen – sei es in rechtlichen, politischen, familiären oder anderen Sozialzusammenhängen. ‚Da alles offen daliegt, ist auch nichts zu erklären‘, sondern zu rechtfertigen, scheint eine nicht unwesentliche Botschaft zu lauten. Zielt sie aber auf nichts als die menschliche Freiheit, so entbindet Raz’ Realismus auch jene Schaffenskraft und Kreativität, die ihn auf seinem Weg vorantrieb. Berührungsängste sind hier also gänzlich fehl am Platz. Von Raz kann man nur lernen.

Zitiervorschlag: David Kuch: Nachruf auf Joseph Raz (1939-2022), JuWissBlog Nr. 27/2022 v. 11.05.2022, https://www.juwiss.de/27-2022/

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H.L.A. Hart, Joseph Raz, Liberalismus, Nachruf, Rechtspositivismus
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