vom AUTOR*INNENTEAM DES KOMMENTARS ZUR GENFER FLÜCHTLINGSKONVENTION
Wenn jemand plötzlich und unerwartet verstirbt, ist der Schmerz über den Verlust ganz besonders groß und die Ungläubigkeit ist umso größer, wenn die Person „uns viel zu früh verlässt“. Genau einen solchen Verlust haben wir am 8. Februar 2018 hinnehmen müssen, als Carsten Hörich, geboren am 23. Oktober 1981 in Halberstadt, von uns ging. Zwei Wochen zuvor konnten wir uns noch gemeinsam mit ihm auf den Hohenheimer Migrationsrechtstagen über ein gemeinsames Projekt (Kommentar zur Genfer Flüchtlingskonvention) unterhalten. Als Freund*innen und Kolleg*innen wollen wir sowohl Carstens berufliches als auch persönliches Wirken noch einmal würdigen.
Wissenschaftlicher Werdegang
Carsten Hörich studierte Jura an der Georg-August-Universität Göttingen. Nach dem Referendardienst in Göttingen begann er sich durch die langjährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Winfried Kluth an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die er zum Wintersemester 2008 antrat, mit den rechtlichen Aspekten von Migration zu beschäftigen. Ab 2011 hat er sich dann nahezu ausschließlich dem Migrationsrecht gewidmet. Dabei fokussierte er seine wissenschaftliche Arbeit vor allem auf die Verflechtungen des Europarechts mit dem nationalen Recht im Migrationsbereich, insbesondere auf die Strafbarkeit der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts, die Abschiebungshaft sowie Fragen des Verwaltungsverfahrens bei Ausweisung und Abschiebung. Nach den beiden juristischen Staatsexamina promovierte er bei Prof. Kluth mit einer 2015 veröffentlichten Arbeit zu den Rückwirkungen der Rückführungsrichtlinie im deutschen Aufenthaltsrecht („Abschiebungen nach europäischen Vorgaben – Die Auswirkungen der Rückführungsrichtlinie auf das deutsche Aufenthaltsrecht“). Er verfasste zahlreiche Fachpublikationen im Bereich des Migrationsrechts und war Mitglied der Forschungsstelle Migrationsrecht (FoMiG) in Halle (Saale). Nach seiner Dissertation wendete er sich noch stärker den praktischen Fragen des Asylverfahrens und der Einreise zu. Er machte sich als Gutachter (siehe nur hier und hier) und Lehrperson selbständig, um sein Wissen und seine Erkenntnisse zu teilen und seine Tätigkeit möglichst praktisch wirksam werden zu lassen.
Schwerpunkte seiner Tätigkeit
Sein Schwerpunkt waren und blieben aber die rechtlichen Fragen der „Durchsetzung der Ausreisepflicht“ sowie der neueren Entwicklungen beim Ausweisungsrecht. Aktuell arbeitete er an einer Neuauflage seiner Dissertation im Lichte der neuen gesetzlichen Situation in Deutschland und an einem Kommentar zu den ausweisungsrechtlichen Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention. In für sein junges Alter erstaunlich vielen Publikationen mit unterschiedlichem Zielpublikum und immer mit dem Anspruch, die rechtlichen und praktischen Fragen/Diskussionen im Migrationsrecht voranzubringen, hat er sich im wissenschaftlichen Diskurs positioniert und seine Positionen leidenschaftlich verteidigt. Auch auf diesem Blog hat er mehrfach für seine Positionen gestritten und zu den Themen Abschiebungshaft (hier und hier), Ausreisegewahrsam, Einreiseverboten sowie zur Reform des Europäischen Asylrechts klare und fundierte Analysen vorgelegt. Sein fulminanter Auftritt beim JuWissDay 2017 auf dem Panel zum „Migrationsrecht als Mittel zur Terrorismusbekämpfung“ ist sicher vielen in Erinnerung geblieben.
Reform des Einwanderungsrechts
Sein wichtigstes, aktuelles Projekt war aber sicherlich die Beschäftigung mit möglichen Reformen des deutschen Migrationsrechts, die sich in seiner maßgeblichen Mitarbeit beim Halleschen Entwurf zum Einwanderungsrecht spiegeln. Es ging ihm immer um eine praktisch vernünftige, rechtlich durchdachte sowie völker-, menschen- und europarechtskonforme Umsetzung des Rechts auf Einreise und Aufenthalt.
Engagement für gute Lehre und unentgeltliche Rechtsberatung
Seit August 2010 war Carsten Hörich Mitglied im Netzwerk Migrationsrecht und als Mitbegründer des „Praxisprojekts Migrationsrecht“ in Halle (Saale) einer der Vorreiter in der Bewegung zu unentgeltlicher Beratung für Asylsuchende durch Studierende. Studierenden das Migrationsrecht zu vermitteln, war ihm ein sehr wichtiges Anliegen. Dies beschränkte sich nicht auf Studierende an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Vielmehr war er auch in der Schulung von Studierenden anderer Fakultäten und Hochschulen aber auch von der Bundespolizei und anderen öffentlichen Institutionen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren tätig.
Recht und Praxis
Sein Tatendrang und sein Engagement für unentgeltliche Rechtsberatung im Asyl- und Aufenthaltsrecht spiegelten sich auch in seiner vielfältigen praktischen, aber auch strategischen Unterstützung der Tätigkeit der Refugee Law Clinics. Er war unter anderem Beirat des Projekts „refugee law clinics abroad“, das auf Chios Asylsuchende berät. Während eines Freiwilligenaufenthalts bei diesem Projekt verstarb er völlig überraschend am 8. Februar 2018. Er war auch an vielen anderen Stellen immer bereit, die komplizierten rechtlichen Zusammenhänge des Migrationsrechts praxisorientiert und praxisgerecht zu vermitteln, und daher auch bei Behörden und Institutionen sowie auf Podien ein hochgeschätzter Referent.
Humor und Pragmatismus
Hinter dem Juristen Carsten stand aber auch ein ganz besonderer Mensch, der uns allen in Erinnerung bleiben wird. Carsten hat vermutlich – mit dem ihm eigenen unerschütterlichen Humor – bei Ankunft an der Himmelspforte ganz Dublin-like zunächst mal gefragt, welche Abteilung denn jetzt für ihn zuständig wäre. Carsten war ein leuchtender bunter Punkt, der bei vollem Verständnis der oft komplizierten juristischen Hintergründe mit seiner sehr pragmatisch und praktisch orientierten Art den akademischen Dünkel und die Wissenschaftsgläubigkeit Einiger oftmals entlarvt und damit die Praxistauglichkeit mancher Kopfgeburten berechtigt infrage gestellt hat. Vor allem, aber nicht nur, im Hohenheimer Kreise wird uns daher seine erfrischende Art fehlen.
Freiheitsliebe und Brückenbau
Ein Drang nach Freiheit und sinnvoller Arbeit bei gleichzeitiger hervorragender Organisation und Flexibilität waren prägend für ihn. Sich nicht vereinnahmen zu lassen, war eines seiner wichtigsten Grundprinzipien, um frei – und nicht selten quer – zum aktuellen Diskurs für sachgerechte Lösungen zu werben, die auch tatsächlich funktionieren können. Dafür war er bereit (und in der Lage) tage- und nächtelang zu diskutieren, insbesondere, wenn ihm eine vorgeschlagene Lösung nicht praxisgerecht und/oder juristisch valide erschien.
Wenn die oft heftigen Diskussionen dann zu Ende waren, war er der Erste, der Anderen die Hand bot, unterschiedlichen Positionen Brücken baute und versuchte, diese wieder partizipativ einzubinden. Immer war er bereit, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, wenn Freiwillige gesucht wurden. Auch im wissenschaftlichen Austausch mit Kolleg*innen und Freund*innen war er eine einzigartige Person. Er bot sich stets an, Texte kritisch zu feedbacken, oder nahm sich am Telefon Zeit für ein ausführliches Gespräch, wo er seine Expertise teilen konnte.
Carsten hat sich den ihm von Heribert Prantl zugewiesenen Platz in der Ehrenlegion der Weltverbesserer redlich verdient, ohne dabei dogmatisch festgefahren oder bemüht zu wirken. Seine offene und empathische Art öffnete ihm Türen, die vielen anderen verschlossen blieben. Wir werden ihn in jeglicher Hinsicht vermissen und sind in Gedanken bei seinen Freund*innen und seiner Familie! Nicht nur im gemeinsamen Kommentar zur Genfer Flüchtlingskonvention werden wir versuchen, sein vielseitiges Erbe weiterzutragen!
Für das Autor*innenteam des Kommentars zur Genfer Flüchtlingskonvention: Kevin Fredy Hinterberger, Constantin Hruschka, Nula Frei, Teresia Gordzielik, Constanze Janda, Stephan Klammer und Norbert Trosien