Internationales Abkommen über das Internet als Raum des Gemeinwohls

von AMÉLIE HELDT

Wenn Wissenschaftler und Aktivisten sich für einen gemeinsamen Rahmen für Menschenrechte im Internet einsetzen: Die jüngst veröffentlichte „Erklärung über Informationen und Demokratie“ könnte Standards in Bezug auf Regeln innerhalb des globalen, digitalen Raums setzen.

Die Pariser Erklärung

Im Vorfeld zum Pariser Friedensforum veröffentlichte die Nichtregierungsorganisation Reporters Sans Frontières am 5. November 2018 die „Déclaration internationale sur l’information et la démocratie” (hier im Volltext), ins Deutsche übersetzt: die „internationale Erklärung über Informationen und Demokratie“. Die Initiatoren sahen sich – 70 Jahre nach der allgemeinen Menschenrechtserklärung – dazu berufen, Grundsätze für „den globalen Raum der Informationen und Kommunikation“ festzulegen. Damit reagieren sie auf die anhaltenden Diskussionen zur digitalen Öffentlichkeit, zu Phänomenen wie hate speech oder fake news und zu bisher noch fehlenden globalen Regeln hierfür. Die hochkarätige Kommission zählt mehrere Nobelpreisträger, wie die iranische Juristin Shirin Ebadi, und Netzwissenschaftler, wie Eli Pariser (Urheber der Filterblasentheorie), Primavera de Filippi und Yochai Benkler vom renommierten Berkman Klein Center (Harvard University). Es geht ihnen zum einen um den Schutz von Menschenrechten im Internet und zum anderen um den Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts (wohl ausgehend von einer westlichen Perspektive). Tatsächlich warnen Experten regelmäßig vor den Effekten, die der raue Umgang online auf das Verhalten im analogen Raum erzielen kann. Die Zusammenhänge sind bisher nur teilweise wissenschaftlich belegt, dennoch werden Aufrufe zur Gewalt und Hetze im Internet als besonders gefährlich eingestuft (bspw. im Amnesty-International-Bericht „Toxic Twitter“). In ihrer Präambel fordert die zum Zwecke der Déclaration neu gegründete „Kommission für Informationen und Demokratie“ daher die Institution eines „globalen Raums der Informationen und Kommunikation als Gemeingut der Menschheit und angemessen geschützt“.

Was steht auf dem Spiel?

Die Déclaration soll als umfassende Grundlage zum Umgang mit individueller und öffentlicher Kommunikation im Netz dienen, obwohl es bereits einige, konkretere Vorschläge gibt, wie zum Beispiel die Empfehlungen des Europarats zu Online-Intermediären. Ein Fahrplan für die digitale Öffentlichkeit sollte den Schutz der Meinungsfreiheit, der Informationsfreiheit und somit der freien Meinungsbildung berücksichtigen, aber auch den Schutz der Ehre oder der Jugend gewährleisten. Diesen Balanceakt zu meistern – inklusive der Vermeidung von Zensurmechanismen – war bisher die größte Herausforderung und scheint es zu bleiben, denn diese Hürde kann die vorliegende Erklärung auf Anhieb auch nicht nehmen. Im Ergebnis stoßen regulatorische Konzepte stets an die Grenzen staatlicher Souveränität und unterschiedlicher Kulturen, obwohl digitale Kommunikation meistens auf privaten (also nicht staatlichen) Social-Media-Plattformen stattfindet und qua Definition grenzüberschreitend möglich ist (also gerade nicht innerhalb eines Staatsgebiets).

Als Annex zu diesen globalen Herausforderungen wird in der Déclaration der Schutz der Medien als essentieller Bestandteil der öffentlichen Meinungsbildung angeführt. Wenn fake news nicht nur ein Trendwort ist, sondern womöglich Briefbomben zur Folge hat, rücken die soziale Funktion von Journalismus und dessen Schutz in den Fokus. Die Presse berichtet von Desinformationskampagnen über den Messenger-Dienst WhatsApp bei der Wahl in Brasilien, das soziale Netzwerk Twitter löschte über zehntausend Accounts vor den Midterm-Elections in den USA, die sich wahrheitswidrig als der demokratischen Partei zugehörig ausgaben – täglich wird die Manipulation der Information thematisiert. Aus diesen Gründen und im Hinblick auf die Wahl des EU-Parlaments im Mai 2019 lohnen sich Überlegungen zur Unterstützung der herkömmlichen Medien; dazu ruft die Kommission nachdrücklich auf.

Doch wen bindet dieses Dokument?

Die Antwort ist einfach: Niemanden. Ähnlich wie die „Charta der digitalen Grundrechte“ oder die „Declaration of Internet Freedom“ entfaltet die Déclaration keine bindende Wirkung. Sie könnte als Grundlage für ein internationales Abkommen oder eine UN-Resolution dienen, aber derzeit beruht ihre Wirkkraft nur auf der persönlichen Anerkennung, die ihre Unterzeichner weltweit in Fachkreisen genießen. Letztere positionieren sich zwar als Nachfolger der Déclaration universelle des droits de l’homme, doch ob sie sich mit dem vorliegenden Dokument ähnlich durchsetzen können, bleibt abzuwarten. Solche Erklärungen haben keinen juristischen Wert außer den einer gemeinsamen Meinungskundgabe – in Form einer Empfehlung an Entscheidungsträger. Diese deklaratorische Wirkung gilt auch für die Menschenrechtserklärung von 1948, obgleich jene von der UN-Vollversammlung verabschiedet wurde und damit einen höheren (symbolischen) Stellenwert erlangte. Daher empfiehlt die neue Kommission die Einrichtung einer Expertengruppe, die sich mit den Etappen einer konkreten Umsetzung ihrer Empfehlungen beschäftigen würde. Ob ihre Arbeit über jene der bereits existierenden UN-Special-Rapporteurs hinausgehen würde, bleibt offen.

Neue Spielregeln fürs Internet?

Den Ruf nach einem größeren Schutz für die Kommunikations- und Medienfreiheiten begründet die Kommission mit folgenden Prinzipien: Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Privatsphäre, Verantwortung und Transparenz. Für eine nachhaltige Entwicklung des Internets verlangen sie statt „alternativer Fakten“ den freien Austausch von Ideen und Informationen, die auf Tatsachen beruhen. Verlässliche Informationen und der freie Zugang zu diesen bilden ihrer Ansicht nach die Grundlage für die Ausübung anderer kommunikativer Freiheiten. An welches Modell der „Wahrheit“ sie hierbei anknüpfen ist allerdings unklar, da sie auf die „multiplen Formen, die die Wahrheit annehmen kann“ verweisen. An dieser Stelle weist die Erklärung ihren größten Schwachpunkt auf, denn „die Wahrheit“ soll als Grundstein für weitere Prinzipien gelten, jedoch liest sich ihre Definition vieldeutig und schwammig. Ähnlich widersprüchlich klingen die Positionen zu Transparenzpflichten (inkl. der Forderung einer Nachverfolgung der getätigten Äußerungen) und zum Schutz der Privatheit: Dass diese beiden Prinzipien wichtig sind, wurde bereits vielfach unterstrichen, doch wie man sie praxisnah in Einklang bringt, ist die zu beantwortende Frage. Das gilt übrigens für die meisten der hier genannten Prinzipien: Es sind Grundwerte, über die sich global viele einig sind, an der Umsetzung im internationalen Kontext fehlt es aber bisher. Problematisch ist konkret, dass der Schutzbereich von Grundrechten auf nationaler Ebene unterschiedlich definiert wird. Allein zwischen den USA und Deutschland fällt der Schutz der Meinungsfreiheit sehr unterschiedlich aus, weil sie in den USA unter dem First Amendment keine Schranken, sondern nur wenige Ausnahmen kennt.

Die Forderungen der Déclaration könnten möglicherweise im Sande verlaufen, weil sie zum einen vieles wiederholt, was von anderen bereits gefordert wurde, und zum anderen ihr Alleinstellungsmerkmal nicht genauer herausgearbeitet wurde. Der Schutz des „free flow of information“ mitsamt Quellenschutz und Kommunikationsinfrastruktur war bisher keine Priorität, im Vordergrund standen eher die Meinungsfreiheit und das Zensurverbot. Wenn es den Unterzeichnern der Déclaration gelingt, die Politiker und Wissenschaftler, die ab dem elften November zum Friedensforum und zum International Governance Forum in Paris zusammenkommen, für dieses Anliegen zu sensibilisieren, könnten sie die Debatte eventuell doch noch nachhaltig prägen.

Zitiervorschlag: Heldt, Internationales Abkommen über das Internet als Raum des Gemeinwohls, JuWissBlog Nr. 92/2018 v. 8.11.2018, https://www.juwiss.de/92-2018/

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Amélie Heldt, digitale Öffentlichkeit, Internet Governance, Menschenrechte
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