von JuWissBlog

Im November 2012 veröffentlichte der Wissenschaftsrat einen Bericht zu den „Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland“. Es werden die Vorteile einer integrativen und multiperspektivischen Rechtswissenschaft herausgearbeitet. Der Wissenschaftsrat warnt einerseits vor den Gefahren „hyperspezialisierter und kleinteiliger Forschung“. Andererseits zeigt er das zukunftsweisende Potential einer Rechtswissenschaft auf, die sowohl in die Forschung als auch in die Lehre grundlagenorientierte und interdisziplinäre Ansätze integriert. Für das öffentliche Recht werden diese Forderungen punktuell bereits erfüllt. Der Staat als zentrale Bezugsgröße des öffentlichen Rechts verliert indes immer mehr an Bedeutung und stellt das öffentliche Recht vor die Herausforderung der inhaltlichen und methodischen Neuausrichtung. Mit dem Themenschwerpunkt „Perspektiven des öffentlichen Rechts im 21. Jahrhundert“ möchten wir auf dem JuWissBlog zu der Diskussion beitragen.

Die Empfehlungen des Wissenschaftsrats

Im November 2012 veröffentlichte der Wissenschaftsrat den Bericht „Perspektiven der Rechtswissenschaft“. Als ein Beratungsgremium der Bundesregierung und der Regierungen der Länder begleitet er die Entwicklungen im deutschen Hochschulsystem mit Stellungnahmen und Empfehlungen. Sowohl der Rat als auch die Arbeitsgruppe setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen zusammen. Dies galt auch für die Arbeitsgruppe, die sich seit Januar 2011 mit der Rechtswissenschaft befasste. Die Arbeitsgruppe hat Sachverständige aus dem In- und Ausland sowie „Repräsentantinnen und Repräsentanten der juristischen Fachverbände und -gesellschaften sowie Vertreterinnen und Vertretern der juristischen Praxis“ nach ihren Einschätzungen zum Zustand und zu der Zukunft der deutschen Rechtswissenschaft befragt und diese Positionen im Bericht verarbeitet.

„Die Strukturveränderungen des Rechts, [der] Wandel des Wissenschaftssystems und die zunehmende Verantwortung der wissenschaftlichen Einrichtungen für ihre Selbststeuerung“ waren dem Wissenschaftsrat Anlass, sowohl den „Untersuchungsgegenstand der Rechtswissenschaft als auch ihre gegenwärtigen Strukturen“ kritisch zu beleuchten. Handlungsbedarf identifiziert der Bericht in Forschung, Forschungskultur und Lehre gleichermaßen.

Der gesamten Rechtswissenschaft trägt der Wissenschaftsrat auf, interdisziplinärer, progressiver sowie zukunftsorientierter zu forschen und zu lehren. Von dieser wegweisenden Forderung abgesehen, ist bereits die Existenz des Berichts selbst bemerkenswert. So gehört es an und für sich zum Kern einer jeden Fachdisziplin, Forschungsgegenstand und Methoden selbst zu bestimmen und das Lehrprogramm dem Erkenntnisstand jeweils zeitgemäß anzupassen. Ein externes Gremium trägt nun erstmals komprimiert und eindringlich die Forderung nach Weiterentwicklung und Neuorientierung in Forschung und Lehre an die Rechtswissenschaft heran.

Die Aufgabe der Rechtswissenschaft sieht der Wissenschaftsrat dabei in der „systematische[n], kritisch reflektierte[n] und methodische[n] Auseinandersetzung mit Recht“. In dieser Formulierung liegt zugleich der Kern der Kritik, die die Empfehlungen zur Weiterentwicklung sowohl in der Forschung als auch in der Lehre trägt. Der kontinuierliche methodengeleitete Einbezug grundlagenorientierter und interdisziplinärer Überlegungen in die Kernaufgabe der Rechtswissenschaft, der systematisch-strukturierten Durchdringung des geltenden Rechts, befähigt aus der Sicht des Wissenschaftsrats beispielsweise Studierende „zum kritischen Umgang mit juristischen Texten“. Für die Juristenausbildung betont der Wissenschaftsrat die Bedeutung dieser Kompetenz mit Blick auf „eine[] komplexer werdende Rechtspraxis und sich stärker ausdifferenzierende[] Berufsbilder. Mit Blick auf die Forschungstätigkeit arbeitet er heraus, dass die Integration verschiedener rechtswissenschaftlicher und interdisziplinärer Perspektiven geeignet ist, „ein besseres Verständnis neuartiger Rechtsformen, Rechtsbildungsprozesse und Arten der Rechtsdurchsetzung zu gewinnen“. Der Wissenschaftsrat hat hier die rasanten gesellschaftlichen Veränderungsprozesse vor Augen, die eingebettet sind in das Phänomen „Globalisierung“ mit seinen zahlreichen Facetten.

Bislang ist der Kern rechtswissenschaftlichen Arbeitens und mehr noch der Kern rechtswissenschaftlicher Lehre darauf ausgerichtet, retrospektiv den Bestand des positiven Rechts zu systematisieren, versteh- und anwendbar zu machen. Diese Aufgabe wird nicht obsolet oder nebensächlich. Neben sie tritt jedoch die Aufgabe der Rechtswissenschaft, zukunftsorientiert die gesellschaftsrelevanten Veränderungen zu begleiten und juristisch zu sichern. In den Worten des Wissenschaftsrats: „zukünftige bzw. juristische Entwicklungen [zu] antizipieren“. Das integrative Denken, das der Wissenschaftsrat der Rechtswissenschaft abverlangt, soll vor einer „hyperspezialisierten und kleinteiligen Forschung“ schützen. Wissenschaftstheoretisch sind die Überlegungen, denen der Wissenschaftsrat folgt, nicht neu. Jürgen Mittelstraß beispielsweise betont regelmäßig, dass es eigentlich nicht mehr möglich ist, lebensweltliche Probleme allein aus der Perspektive einer Fachdisziplin adäquat zu bearbeiten. „Disziplinäre Kompetenzen bleiben“ zwar auch bei ihm „die wesentliche Voraussetzung für transdisziplinär definierte Aufgaben, aber sie allein reichen nicht mehr aus, um Forschungsaufgaben, die aus den klassischen Fächern und Disziplinen herauswachsen, erfolgreich zu bearbeiten.“ Dieser treffenden Erkenntnis muss sich die Rechtswissenschaft sowohl in Forschung als auch Lehre beugen, um einerseits nicht in die wissenschaftliche Bedeutungslosigkeit abzugleiten und um andererseits ihre der Gesellschaft dienende Funktion auch zukünftig zufriedenstellend erfüllen zu können. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrats, die ausdrücklich auf Weiterentwicklung und weniger auf Reform drängen, sind vor diesem Hintergrund in der Summe maßvoll und berechtigt gleichermaßen.

Debatte auf dem JuWissBlog

Die jetzige Generation der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler im öffentlichen Recht erlebt derzeit die Ausdifferenzierung ihres zukünftigen Forschungsfelds. Wir sollten indes nicht daneben stehen und den Entwicklungen ihren Lauf lassen. Mit dem Themenschwerpunkt „Perspektiven des Öffentlichen Rechts im 21. Jahrhundert“ auf dem JuWissBlog möchten wir die Entwicklungen vielmehr begleiten.

Wir werden regelmäßig Beiträge über Gegenstand, Methode und die Lehre des öffentlichen Rechts veröffentlichen. Fragen, die die Struktur der Forschung selbst betreffen lassen wir ebenfalls nicht außen vor. Gastautorinnen und Gastautoren sind herzlich dazu eingeladen, mit ihren Beiträgen, die Debatte zu bereichern. „Gewagte“ interdisziplinäre Perspektiven können vorgestellt werden aber auch Ideen zur methodischen Absicherung gegenüber einer interdisziplinären „Infiltration“ des öffentlichen Rechts. Über innovative Lehre und persönliche Forschungserfahrungen auf Tagungen oder in Forschungsverbünden kann berichtet werden.

Der Bericht des Wissenschaftsrats enthält gerade hier auch für jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wertvolle Hinweise auf Forschungsfragen und eine wünschenswerte Forschungspraxis. Eine „verstärkte Befassung mit den gemeinsamen Fundamenten der Rechtswissenschaft“, „Verstärkung der Interdisziplinarität“, „eine Öffnung der Rechtswissenschaft für die internationalen Dimensionen des Rechts“ und ganz generell Perspektivenvielfalt trägt er der Rechtswissenschaft auf. Konkrete Ideen für Konzepte lassen sich dem Bericht zwar nicht entnehmen und schwer wird es sicherlich, bei laufendem Betrieb insbesondere die juristische Lehre neu zu erfinden. Aber der Bericht spricht im Wesentlichen für das öffentliche Recht alle neuralgischen Punkte an, die einer Überarbeitung oder einer Neustrukturierung bedürfen. Im Angesicht dieser enormen Herausforderung sollte der Kopf nicht in den Sand gesteckt oder aus Prinzip das traditionelle Beharrungsvermögen auf den Status quo reaktiviert werden. Vielmehr sind tatkräftig sowie mit wissenschaftlicher Neugier, Mut und Kreativität Arbeitsbereiche zu identifizieren, Forschungsfragen zu formulieren, Lehrkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.

Folgende Fragen sollen die Diskussion anregen: Greift die Kritik des Berichts zu kurz? Ist der Bericht zu direktiv? Ist er zu pauschal? Hätte er die Situation in den rechtswissenschaftlichen Teilgebieten dezidierter betrachten müssen? Was meint der Bericht, wenn er Interdisziplinarität einfordert? Welcher Strauß an Methoden ist angesprochen, wenn bessere methodische Fähigkeiten und Kenntnisse eingefordert werden? Was ist eigentlich „Juristische Bildung“? Tragen die Begründungen, die der Bericht für die Weiterentwicklungen anführt, aus wissenschaftstheoretischer und ethischer Perspektive? Verschleiern „Angstvokabeln“ wie Globalisierung und der sog. Wandel des Rechts eher Kernproblematiken der Rechtswissenschaft? Schlägt der Bericht den richtigen Weg ein, wenn er einen Großteil der Forderungen für die Lehre überwiegend mit Blick auf eine nicht näher beschriebene juristische Praxis zu rechtfertigen versucht? Ist es der Diskussionskultur zuträglich oder abträglich, wenn im Bericht nicht die beteiligten Experten und Expertinnen oder die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe dokumentiert sind? Wo überhaupt ist die Diskussionskultur in der Rechtswissenschaft, die sich dem Thema tatsächlich ergebnisorientiert widmet?

(Tina Winter für die Redaktion)

Diskussionskultur, Europäisierung, Forschungskultur, Globalisierung, gute wissenschaftliche Praxis, Interdisziplinarität, Internationalität, Lehrkultur, Nachhaltigkeit, Rechtskultur, Wandel des Rechts, Zukunft
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