Alt und jung, mit starken Rechten – im Grundgesetz?
Stephan Gerbig
Von STEPHAN GERBIG Das Lebensalter ist in der Europäischen Grundrechtecharta und in einigen Menschenrechtsverträgen explizit als ein unzulässiges Diskriminierungsmerkmal normiert. Nicht aber im Grundgesetz – das Lebensalter taucht nicht im Katalog der unzulässigen Diskriminierungsmerkmale in Art. 3 III GG auf. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen hat kürzlich eine entsprechende Erweiterung des…
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