von RAFAEL HÄCKI In der Schweiz ist Grundlage und Schranke staatlichen Handelns das Recht (Art. 5 Abs. 1 BV). Verwaltungshandeln legitimiert sich ausschließlich durch eine gesetzliche Grundlage. Insbesondere ist die Vorstellung einer personalen Legitimationskette im „Beamtenstaat“ dem schweizerischen „Volksstaat“ grundsätzlich fremd (vgl. F. Fleiner 1916). Es ergibt sich auch kein…
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von TERESA WEBER Der zweite Beitrag zur Schwerpunktwoche fragt, wie sich die (Wahrnehmung der) Verwaltungslegitimation in Österreich in den letzten Jahrzehnten geändert hat. Aus den vielfältigen Problemstellungen, die in diesem Kontext diskutiert werden könnten, soll hier vor allem auf die Frage der Legitimation durch Unabhängigkeit und der Legitimation durch Öffnung…
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von PHILIPP LINDERMUTH Seit der Ankündigung der Kommission im Weißbuch Europäisches Regieren im Jahr 2001, für einen besseren Vollzug des Unionsrechts vermehrt unabhängige Verwaltungseinrichtungen einzusetzen, überträgt der Unionsgesetzgeber den Vollzug neuer Verwaltungsbereiche in der Regel nicht mehr der Kommission oder ihren Ausschüssen, sondern jenen unabhängigen Verwaltungsträgern mit rechtlich festgelegter eigener…
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