Sechs Fragen an… Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur. (Oxford), Professorin an der Universität Bielefeld

Interview im Rahmen der 58. Assistententagung Öffentliches Recht in Regensburg

von JUWISS-REDAKTION

Sanders_swAm zweiten Abend der diesjährigen Assistententagung diskutierten unter dem Thema „Verfassungsgerichte unter Druck – Sprachrohr der Mehrheit oder Wahrer der Verfassung“ Wissenschaftler*innen und Rechtspraktiker*innen über aktuelle Herausforderungen, denen sich Verfassungsgerichte ausgesetzte sehen. Auf dem Podium saß unter anderem Prof. Dr. Anne Sanders, Expertin für den Consultive Council of European Judges (CCJE) und den Consultive Council of European Prosecutors (CCPE) des Europarats und ehemalige Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht. Im Nachgang zur Podiumsdiskussion hat sie sich freundlicherweise zu einem kurzen Interview bereit erklärt.

JuWiss: Die diesjährige Assistententagung steht unter dem Oberthema „Richterliche Abhängigkeit – Rechtsfindung im Öffentlichen Recht“. Wann und warum haben Sie sich in Ihrer juristischen Karriere das erste Mal mit dem Thema und den Realitäten richterlicher Abhängigkeit auseinandergesetzt?

Sanders: Wie alle jungen Juristen habe ich natürlich die Referendarzeit absolviert. Dabei sieht man ja schon, dass richterliche Arbeit in einem bestimmten Kontext stattfindet. Verhandlungen werden in mehr oder weniger gut instand gehaltenen Gebäuden abgehalten, Richter arbeiten unter Zeitdruck und sind von den Tatsachen abhängig, die bei Gericht vorgetragen werden. Als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht habe ich dann mit richterlicher Arbeit auf einer ganz anderen Ebene zu tun bekommen. Auch hier muss eine große Fallmenge unter großem Zeitdruck bewältigt werden. Außerdem sind die Fälle teilweise von großer rechtlicher und gesellschaftlicher Bedeutung und es ist als Verfassungsrichter sicher nicht immer einfach, mit dem öffentlichen Druck und der Verantwortung umzugehen. Außerdem hatte ich eine Menge junger Richter*innen als Kollegen unter den Wissenschaftlichen Mitarbeitern, die mir aus ihrer Berufswelt erzählt haben. Über die Bedeutung von Beurteilungen und Aufstiegschancen, aber auch eine Personalplanung, in der man nicht immer Einfluss darauf hat, wo man verplant wird und mit welchen Rechtsgebieten man sich beschäftigt. Als Expertin für verschiedene Projekte des Europarats habe ich schließlich Abhängigkeiten ganz anderer Art kennengelernt: Politischer Druck auf Richter*innen, der teilweise bis zum Verlust von Amt und Freiheit ging, Korruption, öffentliche Kritik, in der mitunter sogar zur Gewalt gegen Richter*innen aufgefordert wurde. Das ist natürlich etwas ganz anderes als die alltäglichen Abhängigkeiten, die man in der deutschen Justiz erfährt. Gerade der Kontakt mit polnischen und türkischen Richter*innen hat mich sehr beeindruckt. Es ist schön, wenn man das Glück hat, echte Held*innen des Rechtsstaats kennen lernen zu dürfen. Aber unglücklich ist der Rechtsstaat, der solches Heldentum nötig hat.

JuWiss: Die Auseinandersetzung mit den (empirischen) Umständen richterlicher Entscheidungsfindung hat in der rechtswissenschaftlichen Literatur lange keine bedeutende Rolle gespielt und war vor allem Soziolog*innen und Politikwissenschaftler*innen vorbehalten. Liegt eine Befassung hiermit überhaupt innerhalb des rechtswissenschaftlichen Erkenntnisinteresses? Oder sollte sich die Rechtswissenschaft darauf beschränken, normative Maßstäbe für die Arbeit der Judikative zu entwickeln?

Sanders: Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir uns mit empirischen Methoden beschäftigen. Natürlich sind die Rechtswissenschaften eine normative Wissenschaft, aber wenn wir Maßstäbe für die richterliche Arbeit entwickeln wollen, dürfen wir der Frage nicht ausweichen, ob diese Maßstäbe überhaupt praktikabel sind und wie sie wirken. Ansonsten arbeiten wir im luftleeren Raum.

JuWiss: Auch in der Juristenausbildung dominiert nach wie vor eine normative Perspektive. Jungen Student*innen wird der Wert richterlicher Unabhängigkeit vermittelt, die tatsächlichen Umstände richterlicher Entscheidungsfindung aber werden allenfalls in Wahlseminaren behandelt. Bereits 2012 hat der Wissenschaftsrat angeregt, dass sich auch Jurastudent*innen stärker mit nachbarwissenschaftlichen Erkenntnissen befassen sollten, um die Reflexivität in Bezug auf das eigene Fach zu erhöhen. Glauben Sie, dass eine Auseinandersetzung mit dem Thema richterlicher Abhängigkeit einen festen Platz in der juristischen Ausbildung – im Studium oder im Referendariat – haben sollte?

Sanders: Es wäre schon gut, wenn die Justiz in der juristischen Ausbildung eine größere Rolle spielen würde. Und damit meine ich nicht einmal nur das Thema der Abhängigkeit richterlicher Entscheidungen, sondern überhaupt die Organisation der Justiz. Viele junge Jurist*innen, auch angehende Wissenschaftler*innen, haben da erstaunliche Wissenslücken. Ich würde mir da auch durchaus einen rechtsvergleichenden Blick wünschen, der nicht so tut, als ob die deutsche Organisation der Justiz der einzige Weg ist. Wir arbeiten schließlich mit richterlichen Entscheidungen und können nicht so tun als ob die vom Himmel fallen. Die Abhängigkeiten richterlicher Arbeit ließen sich hervorragend in interdisziplinären Veranstaltungen erörtern, die von Rechtswissenschaftlern, Richtern, und z.B. Soziologen gemeinsam gestaltet würden. So eine Veranstaltung würde ich gern durchführen! Aber ich mache mir keine Illusionen: Unsere Lehrpläne sind voll, der Schwerpunkt wird in Zukunft eher an Gewicht verlieren und damit brauchen wir die Zeit, um den Studierenden das nötige Wissen für das Examen zu vermitteln.

JuWiss: Sie haben bereits mehrfach als Expertin für den Consultative Council of European Judges (CCJE) und den Consultative Council of European Prosecutors (CCPE) des Europarats gearbeitet und waren bei Projekten zur Beratung der Justizentwicklung in Osteuropa und dem Kaukasus aktiv. Inwieweit sind die Herausforderungen für ihre Unabhängigkeit und Autorität, denen sich Richter*innen in verschiedenen Ländern ausgesetzt sehen, vergleichbar? Können Faktoren wie etwa die mediale Präsenz eines Gerichts oder die Biografie einzelner Richter*innen sich in einem System als förderlich, in einem anderen aber als problematisch erweisen?

Sanders: Die Herausforderungen sind durchaus vergleichbar, insbesondere in den Ländern, in denen sich in den letzten Jahren verschärfte Angriffe auf die richterliche Unabhängigkeit haben beobachten lassen. Ich habe dazu in der ZRP (2017, 230) und mit einem norwegischen Kollegen im Verfassungsblog (https://verfassungsblog.de/a-stress-test-for-europes-judiciaries/) geschrieben. Immer wieder lässt sich beobachten, dass Regierungen zunächst das Verfassungsgericht unter ihre Kontrolle zu bringen versuchen, um dann auf Richterernennungen Einfluss zu nehmen und missliebige Richter*innen aus dem Amt zu entfernen. Gleichzeitig wird die Justiz öffentlich angegriffen und als elitär und korrupt dargestellt. Allerdings gibt es auch erhebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Staaten. In einigen Ländern sind erhebliche Angriffe gegen die Justiz trotz umfangreicher, z.T auch institutioneller Sicherungen in der Verfassung zu beobachten. In anderen Ländern, darunter auch Deutschland und Norwegen, wo ich dieser Tage bei der Kommission zur Reform der Gerichtsbarkeit zu richterlicher Beurteilung vortrage, existieren solche formalen Absicherungen nur eingeschränkt. Trotzdem kann die Justiz dort im Ergebnis unabhängig arbeiten. Hier zeigt sich, dass Recht auf dem Papier nicht ausreicht. Es muss in den Herzen und Köpfen der Bürger, der Richter und der Politiker leben. Andererseits kann man sich auf solche informellen Absicherungen, die man als eine „Kultur der Unabhängigkeit“ bezeichnen kann, nicht allein verlassen. Das politische Klima kann sich ändern. Im besten Fall stützt die politische Kultur und der (verfassungs)rechtliche Rahmen den Rechtsstaat und umgekehrt. Diese feinen Wechselwirkungen verstärken zu helfen ist das Ziel guter Justizberatung. Justizberatung muss immer im nationalen Kontext stattfinden, dabei aber gleichzeitig die internationalen Standards als Maßstab heranziehen. Die internationalen Standards werden aber wiederum in rechtsvergleichender Weise (weiter)entwickelt.

JuWiss: Einer der Vorträge auf der diesjährigen Assistententagung beschäftigte sich mit „Rechtsprechung im medialen Kommunikationszeitalter“ und den Einflüssen der Medien auf die Dritte Gewalt. Auch auf der Podiumsdiskussion wurde mehrfach über die Bedeutung der öffentlichen Meinung gesprochen – als eine wesentliche Autoritätsressource insbesondere von Verfassungsgerichten einerseits, aber auch über die Gefahr von gezielten Delegitimierungsversuchen. Sie waren von 2009 bis 2011 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht. Welchen Stellenwert nimmt dort die Auseinandersetzung mit der medialen und öffentlichen Rezeption der eigenen Entscheidungen ein? Sind sich die Verfassungsrichter*innen bewusst, inwieweit sich solche Faktoren – auch unterbewusst – auf ihre eigene (Un-)Abhängigkeit auswirken können?

Sanders: Das ist eine interessante Frage. In Karlsruhe bekommt jeder Mitarbeiter des Gerichts regelmäßig eine Pressemappe mit Zeitungsartikeln zum Gericht und den Entscheidungen. Ich jedenfalls fand es schon interessant zu sehen, wie die Entscheidungen besprochen wurden. Inwiefern sich die Richter damit auseinandersetzen und über ihre mögliche Beeinflussbarkeit reflektieren, kann ich aber nicht sagen. Scharfe Kritik lässt sicherlich die wenigsten Menschen gänzlich unbeeindruckt. Allerdings ist die deutsche Presse verglichen mit der in anderen Ländern doch meist sehr um Sachlichkeit bemüht. Hinzukommt außerdem die besondere Lage des Gerichts in Karlsruhe. Hier geht doch alles deutlich ruhiger und gemäßigter zu als in Berlin.

JuWiss: Zum Schluss: Gibt es etwas, was Sie der jungen Wissenschaft im Öffentlichen Recht mit auf den Weg geben möchten?

Sanders: Die letzten Jahre und Monate zeigen deutlich, wie verletzlich der Rechtsstaat ist. Ohne den Rechtsstaat kann aber die Demokratie zur Tyrannei der Mehrheit werden. Junge Wissenschaftler des Öffentlichen Rechts bilden angehende Jurist*innen aus. Es ist unsere Aufgabe, ihnen dabei den Wert des Rechtsstaats zu vermitteln. Ich hoffe, dass es nie darauf ankommen wird, aber ich würde mich freuen, wenn wir Jurist*innen ausbilden könnten, die bereit sind, die Verfassung zu verteidigen wie es Richter in Polen tun.

Die Fragen stellte Nico Schröter

Anne Sanders, ATÖR 2018, Interview, Richterliche Unabhängigkeit, Verfassungsgerichte
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