In Berlin beginnen nächste Woche die Verhandlungen über den Doppelhaushalt 2014/15. Dass angesichts der Sparankündigungen auch in der Wissenschaft massiv gekürzt wird, scheint so gut wie sicher. Jetzt hat der Senat angekündigt, die Mittel für das „Forum Transregionale Studien“ und damit auch für das Forschungsprogramm „Rechtskulturen„ komplett zu streichen. Rechtskulturen ist ein einzigartiges, innovatives Programm, das die Begegnung unterschiedlicher regionaler und disziplinärer Perspektiven auf das Recht ermöglicht. Von den Diskussionen, Anregungen und Konflikten, die daraus bereits erwachsen sind, haben nicht nur wir schon häufig und intensiv profitiert. Der Senat gefährdet mit seinen Plänen ein Programm, das interdisziplinäres und international vernetztes Arbeiten in der Rechtswissenschaft fördert und die vertrauten Kooperationsgewohnheiten aufbricht – so wie es nicht zuletzt der Wissenschaftsrat fordert. Wir halten die geplante Einstellung der Förderung deshalb für falsch. Ein Protest!
von HELMUT AUST, ISABEL FEICHTNER, CHRISTOPH GOOS, ANNA-BETTINA KAISER, ANN-KATRIN KAUFHOLD, ULRIKE LEMBKE, ANNA KATHARINA MANGOLD, NORA MARKARD, FLORIAN MEINEL, SABINE MÜLLER-MALL, MORITZ RENNER und EMANUEL V. TOWFIGH
Interdisziplinarität und Internationalität als leere Forderungen der Stunde?
Interdisziplinarität gehört zu den wissenschaftlichen Credos der Stunde. Ebenso das Bemühen um die Internationalisierung der Forschungsgespräche. Diese Forderungen sind mit einiger Verspätung nun auch in der Rechtswissenschaft ubiquitär. Der Wissenschaftsrat fand im letzten Jahr klare Worte: Die „Öffnung für und die Einbeziehung von Perspektiven der Nachbardisziplinen der Rechtswissenschaft“ sei notwendig, um eine „Dynamisierung der Forschung“ zu erreichen. Gleichzeitig müsse sich die Rechtswissenschaft öffnen „für die internationalen Dimensionen des Rechts wie seiner Erforschung“ und zwar „sowohl auf der Ebene der Forschung selbst als auch auf derjenigen des wissenschaftlichen Personals“ (Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, S. 8).
Nicht wenige Rechtswissenschaftler_innen und Förderorganisationen bemühen sich bereits darum, diesen Anspruch in die wissenschaftliche Praxis umzusetzen. Doch interdisziplinäre und transregionale Vorhaben und Kooperationen erfordern Zeit und Muße, weil die Zusammenarbeit auf keiner gemeinsamen Terminologie und Sprache aufbauen kann. Hierfür fehlen im universitären Alltag weiterhin vielfach Strukturen und Räume, die es erlauben, langfristig intensiv in solchen Zusammenhängen zu arbeiten. Den Alltag der juristischen Forschung und Lehre prägen die „I-Forderungen“ sicher noch nicht.
Schon aus diesem Grund ist schwer nachvollziehbar, warum den Kürzungen ausgerechnet ein Programm wie Rechtskulturen zum Opfer fallen soll, das genau diese Strukturen schafft und exzellente Nachwuchswissenschaftler_innen aus allen Teilen der wissenschaftlichen Welt mit einem gemeinsamen Interesse am Phänomen Recht und heterogenen disziplinären Zugriffen zusammenführt und ins Gespräch bringt. Zumal, wenn dieses Programm schon in den ersten drei Jahren seit seiner Einrichtung international Sichtbarkeit erlangt und Vorbildfunktion gewonnen hat. Dies gilt nicht zuletzt für die innovativen Formate der Rechtskulturen, die unabhängig von Alters- und Statusverhältnissen Wissenschaftler_innen unterschiedlichster Provenienz zusammenbringen.
Interdisziplinarität jenseits der Grundlagendisziplinen
Das Rechtskulturen-Programm schafft nicht nur zusätzliche Räume für interdisziplinäre rechtswissenschaftliche Forschung. Es steht auch für wichtige thematische Erweiterungen, die es systematisch verfolgt und verwirklicht. Sie betreffen zunächst die Liste der rezipierten Disziplinen.
Die gängige Rede von den „Nachbarwissenschaften“ deutet es an: Es gibt einen verbreiteten, in der Regel impliziten, aber doch wirkmächtigen und sich nur langsam wandelnden Konsens darüber, von welchen Disziplinen die Rechtswissenschaft lernen kann, welche Kooperationen möglich und sinnvoll sind. Die Philosophie gehört sicher dazu, ebenso Geschichts- und Politikwissenschaft, zumindest früher und dem Anspruch nach auch die Soziologie, seit kurzem die Ökonomie und vielleicht die Gender Studies. Über die Hintergründe dieses Kanons an „Nachbarwissenschaften“ mag man spekulieren. Ihre (zaghafte) Einbindung in die rechtswissenschaftlichen Fakultäten über die traditionellen so genannten „Grundlagenfächer“ könnte ebenso gut Ursache wie Konsequenz sein.
So oder so: Die Liste der Nachbarfächer ist begrenzt und begrenzend. Es fehlt eine Reihe von Disziplinen, die uns wesentlich dabei helfen könnten, Recht als kulturell und regional geprägtes Phänomen zu verstehen – und um ein solches Verständnis muss es doch gehen, wenn wir die „Internationalisierung und Europäisierung des Rechts“ analysieren und internationale Perspektiven „reflektier[en] und kritisch integrier[en]“ wollen, so wie es der Wissenschaftsrat zu Recht empfiehlt (Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, S. 29). Die ersten Jahrgänge der Rechtskulturen-Fellows haben uns z. B. deutlich gemacht, wie die Diskussion über Rechtspluralismus etwa von den Afghanistanstudien, das Familienrecht von den Einsichten der Sozialanthropologie und das Nachdenken über die Regulierung öffentlicher Räume von Stadtforschung und Raumtheorie profitieren können.
Damit wir nicht falsch verstanden werden: Uns liegt jeder Zweifel daran fern, dass die Zusammenarbeit mit den „klassischen Nachbardisziplinen“ anregend und fruchtbar und unersetzlich ist! Aber gleichzeitig meinen wir, dass die allseits geforderte interdisziplinäre Öffnung der Rechtswissenschaft noch weiter gehen kann und muss. Das Rechtskulturen-Programm gewährleistet genau das.
Interdisziplinarität als reziproker Prozess
Dass weiterhin nur ein kleiner Teil der rechtswissenschaftlichen Forschung interdisziplinär angelegt ist, hat nicht allein mit Unwillen oder Desinteresse der Rechtswissenschaftler_innen zu tun. Nach unserer Erfahrung stehen Jurist_innen auch eher selten ganz oben auf der Wunschliste von Kooperationspartnern anderer Disziplinen. Zu unzugänglich wirken vor allem juristische Arbeitsweise und Terminologie. Das kann und sollte uns nicht gleichgültig sein. Im Gegenteil: Wir sind der Auffassung, dass es im ureigensten Interesse der Rechtswissenschaft liegt, andere Fächer von der Fruchtbarkeit unserer Erkenntnisse zu überzeugen und sie für Kooperationen zu interessieren. Denn auf ein interdisziplinäres Projekt wird sich in der Regel nur ernsthaft einlassen, wer sich von diesem Projekt einen Gewinn auch für die eigene Forschung verspricht. Solange wir also der Überzeugung sind, dass es unsere Forschungsgegenstände oder unsere Forschungsfragen erforderlich machen, über die Disziplingrenzen hinweg zu kooperieren, solange müssen wir für das rechtswissenschaftliche Arbeiten, für seine Erkenntnisse und für die Zusammenarbeit mit Rechtswissenschaftler_innen werben. Dies erfordert einen stetigen Austausch und ein ständiges Hinterfragen des eigenen Kanons an Gewissheiten, um eigene Forschungsfragen auch für andere Disziplinen anschlussfähig formulieren zu können. Auch insoweit leistet Rechtskulturen Pionierarbeit.
Fazit
Dass Rechtswissenschaft immer auch als interdisziplinär offene und international vernetzte Wissenschaft betrieben werden sollte, steht außer Zweifel. Ebenso, dass die deutsche Rechtswissenschaft diesem Anspruch in vielen Bereichen noch nicht genügt. Rechtskulturen hat die juristische Wissenschaftskultur innerhalb kurzer Zeit spürbar verändert und sie für Ideen und Forschende aus anderen Disziplinen und Staaten zugänglicher gemacht – mit Wirkung weit über Berlin hinaus. Das Ende des Rechtskulturen-Programms wäre deshalb nicht nur für den Wissenschaftsstandort Berlin ein schmerzhafter Verlust.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Zur Rechtskulturen-Petition geht es hier entlang: http://www.rechtskulturen.de/petition.html
Der Protest gegen die Streichungspläne des Berliner Senats nimmt an Fahrt auf. Inzwischen haben weit mehr als hundert Unterstützer*innen – neben den namhaften 60 Erstunterzeichner*innen – die Petition für den Erhalt von Rechtskulturen unterzeichnet.
Warum die Streichung eines Programms, das den internationalen Rechtsdialog fördert, keine gute Entscheidung wäre, kann auch hier nachgelesen werden: https://www.facebook.com/Rechtskulturen.