
Im Vorlauf zur ATÖR 2019 haben wir mit Dr. Maria Bertel, Referentin im Panel “VerfassungsKrisen” über ihren Vortrag zum Thema “Kann die Verfassung die Demokratie retten? Verfassungsvergleichende Überlegungen zur Bedeutung wahlrechtlicher Regelungen für die Demokratie ” gesprochen. Sie ist derzeit Research Fellow an der Central European University, Budapest.
JuWiss: Welche Rolle kommt der Verfassung für die Sicherung (oder „Rettung“) der Demokratie zu – insbesondere im Vergleich zur Gesellschaft?
Bertel: Funktion der Verfassung ist insbesondere die Begrenzung staatlicher Macht. In einer demokratisch verfassten Gesellschaft erfolgt die Machtbegrenzung anhand demokratischer Vorgaben, insbesondere durch freie und faire Wahlen, die periodisch stattfinden. Die Verfassung legt zumindest die Grundzüge der politischen Prozesse fest. Durch diese verfassungsrechtlich grundgelegten und einfachgesetzlich ausgestalteten Spielregeln soll im Idealfall die Demokratie als Vorgabe der Verfassung abgesichert werden. In den Verantwortungsbereich der Gesellschaft – und wenn man weiter denkt eines jeden Individuums – fällt es, die Vorbedingungen einer jeden Demokratie auch zu leben. Dies umfasst etwa die grundsätzliche Bereitschaft, sich politisch zu beteiligen, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen und indem man sich entsprechend informiert.
JuWiss: Ist eine stärkere Verankerung wahlrechtlicher Grundsätze in der Verfassung eines Staates notwendig zur Sicherung des demokratischen Prozesses oder sogar eher schädlich?
Bertel: Hierauf gibt es keine eindeutige Antwort. Eine stärkere Verankerung wahlrechtlicher Regelungen kann nützlich sein und für Kontinuität sorgen. Dies kann aber gleichzeitig ein Nachteil sein: Etwa, wenn sich zB die Bevölkerungsentwicklung so auswirkt, dass die bestehende Einteilung der Wahlbezirke zu unterschiedlichen Erfolgswerten der Wählerstimmen führt. Der Verfassungsvergleich zeigt, dass in diesem Bereich sehr große Unterschiede zwischen verschiedenen Staaten bestehen. Weitgehend Übereinstimmung findet man bei der grundrechtlichen Verankerung des individuellen Wahlrechts und einiger allgemeiner Wahlrechtsgrundsätze. Bestimmungen über die Art der Wahl, Organisation der Parteien, und die Wahlkampffinanzierung in Verfassungsrang divergieren stark. Speziell jüngere Demokratien scheinen auf eine verfassungsrechtliche Verankerung verstärkt Wert zu legen. Interessant scheinen mir vor diesem Hintergrund vor allem verfassungsrechtliche Techniken, die das Wahlrecht auf einer prozeduralen Ebene besonders schützen. Dies können zB Bestimmungen sein, die vorsehen, dass das Wahlrecht in einer Legislaturperiode nicht unbegrenzt oft geändert werden darf, dass Änderungen erst auf die übernächsten Wahlen angewendet werden können oder dass die Einteilung von Wahlkreisen einer periodischen Prüfung unterzogen werden soll.
JuWiss: Viktor Orbán erklärte letztes Jahr die „Epoche der liberalen Demokratie“ für beendet. Was sind deine eigenen Erfahrungen als derzeitige Fellow in Budapest an der Central European University mit den dortigen Entwicklungen?
Bertel: An erster Stelle ist es mir wichtig zu betonen, dass ich vom internationalen Umfeld an der Central European University sehr profitiere. Es ist vor allem deshalb spannend, weil hier Studierende und Forschende aus allen Kontinenten aufeinander treffen. Die politische Situation wirkt sich auf meine konkrete Forschung nicht aus. Vor diesem Hintergrund schmerzt es aber sehr mitzuerleben, dass die CEU gezwungen ist, Budapest zu verlassen und nach Wien zu übersiedeln. Über KollegInnen und Bekannte erfährt man auch, dass nicht nur die CEU als Privatuniversität, sondern die ungarischen Universitäten insgesamt unter Druck stehen.
Interview von Matthias K. Klatt für die JuWiss-Redaktion.
Zitiervorschlag: Interview mit Maria Bertel im Rahmen der 59. Assistententagung Öffentliches Recht, JuWissBlog Nr. 24/2019 v. 22.2.2019, https://www.juwiss.de/24-2019/
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