Dürfen wir Küken töten?

von TATJANA VIŠAK

Tatjana

Selbst wenn ein Tier schmerzlos getötet, wird schadet der Tod zum entsprechenden Zeitpunkt dem Tier genau dann, wenn er ihm eine gute Zukunft weg nimmt, die das Tier ansonsten noch gehabt hätte. Wenn das Töten gleich nach dem Schlüpfen dem Küken nicht schadet, dann nur deshalb, weil sein Leben ohnehin nicht lebenswert gewesen wäre. Das liegt dann allerdings an unserem schlechten Umgang mit den Tieren und ist an sich moralisch problematisch. Angenommen das Küken hätte ein gutes Leben haben können und der Tod schadet ihm: Dürfen wir das Küken töten?

 

Wer hat moralischen Stellenwert?

Wir gehen davon aus, dass empfindungsfähigen Wesen um ihrer selbst willen moralische Beachtung zukommt und dass moralisch Handelnde auch Pflichten gegenüber Individuen haben, die selbst nicht moralisch handeln können, z.B. nicht-menschliche Tiere und Babys. Daher werde ich hier nicht näher auf klassische Kantische und kontraktualistische Theorien eingehen, denen zufolge nicht-menschliche Tiere (und auch menschliche Babys und Embryonen) keinerlei Beachtung verdienen, da sie keine moralisch Handelnden sind. Ob und unter welchen Bedingungen wir nicht-menschliche Tiere töten dürfen, hängt diesen Moraltheorien zufolge von indirekten, z.B. das Wohl der Menschen betreffenden, Überlegungen ab, was nicht plausibel ist.

Gründe fürs Handeln

Manche Autoren erkennen zwar unter Voraussetzung der Vorenthaltungstheorie den Umstand an, dass der Tod beispielsweise dem Küken schadet, sagen dann aber, dass dieser Schaden moralisch nicht relevant sei, da er uns keine Gründe fürs Handeln gebe. Gründe fürs Handeln basieren demnach nur auf Wünschen und nicht auf Werten. Da das Küken, so die Annahme, nicht den Wunsch hege, weiter zu leben, haben wir keinen Grund, den Tod des Kükens zu verhindern, auch wenn dieser schlecht für das Küken sei. Gegen diesen Einwand kann eingebracht werden, dass motivationale Gründe fürs Handeln zwar auf Wünschen basieren, und zwar auf den jeweils eigenen, dass normative Gründe aber (auch) auf Werten (wie etwa Wohlergehen), bzw. auch auf möglichen zukünftigen Wünschen basieren.

Wohlergehen

Für konsequentialistische und vor allem welfaristische Moraltheorien ist die Frage, inwiefern der Tod dem Tier schadet, von zentraler Relevanz. Schadet der Tod dem Tier, dann gibt uns das einen prima facie Grund, das Tier nicht zu töten. Allerdings werden die Folgen für das Wohlergehen aller Beteiligter in gleicher Weise beachtet. Gemäß dem Utilitarismus gilt es beispielsweise, so zu handeln, dass das allgemeine Wohlergehen am meisten befördert wird. Es ist demnach also relevant, wie der Tod das Wohlergehen des betreffenden Kükens affiziert. Folgen für das Wohl anderer Betroffener können die Folgen für das Küken aber gegebenenfalls aufwiegen. Da die meisten Menschen mit etwas Umgewöhnung sehr gut auf Eier verzichten könnten, scheint es utilitaristisch zunächst nicht gerechtfertigt, dafür die Küken zu töten.

Im Hinblick auf das Aufwiegen des durch das Töten eines Individuums verursachten Verlustes von Wohlergehen ist allerdings das Ersetzbarkeits-Argument (Englisch: replaceability argument) hervorzuheben. Demnach kann der Verlust von Wohlergehen durch das Töten eines Tieres, welches ansonsten noch ein gutes Leben gehabt hätte, dadurch aufgewogen werden, dass ein anderes Tier ins Leben gebracht wird, welches ansonsten nicht gelebt hätte und mindestens so viel Wohlergehen hat, wie das getötete Tier noch gehabt hätte. Mit diesem Argument ließen sich im Prinzip Praktiken rechtfertigen, bei denen Tiere unter guten Bedingungen gehalten und dann schmerzlos getötet und durch andere Tiere ersetzt werden, etwa in einer artgerechten Tierhaltung. Ein verwandtes Argument, bekannt als die Logik der Vorratskammer besagt, dass man den Tieren etwas Gutes tut, wenn man sie unter artgerechten Bedingungen hält und dann etwa zum Verzehr tötet, da es diese Tiere sonst überhaupt nicht gegeben hätte. Ihr Leben werde zwar frühzeitig beendet, ein kurzes angenehmes Leben sei aber immer noch besser für das Tier als gar keines. Beide Argumente basieren auf kontroversen Annahmen, etwa der Annahme, dass es besser für das Tier sei, ein gutes Leben zu haben als gar keines oder der Annahme, dass es in konsequentialistischen Moraltheorien letztendlich darum gehe, die Gesamtsumme des Wohlergehens auf der Welt zu erhöhen, auch wenn das Niemanden besser stelle. Diese werttheoretischen und metaethischen Annahmen sind auch innerhalb konsequentialistischer Moraltheorien umstritten.

Recht auf Leben

Anhänger deontologischer Moraltheorien machen die Richtigkeit einer (Tötungs-) Handlung nicht nur von deren Konsequenzen abhängig. In deontologischen Ansätzen in der Tierethik wird meist von fundamentalen Rechten der Tiere ausgegangen. Leiten sich die Rechte aus den Interessen, d.h. dem Wohlergehen der Tiere, ab, ist direkt ersichtlich, dass die Frage nach dem Übel des Todes relevant ist: Dem Tier wird ein Recht auf Leben zugesprochen, weil dies im Interesse des Tieres sei, d.h. seinem Wohlergehen zugute komme. Das Haben von Interessen (im Sinne von Wohlergehen) ist diesen Ansätzen zufolge die Basis für den moralischen Stellenwert und damit für das Zusprechen von Rechten.

Auch neuere, auf der Moraltheorie Immanuel Kants basierende Ansätze in der Tierethik gehen davon aus, dass Tieren ein Recht auf Leben zukommt. Die Begründung sieht aber etwas anders aus. Christine Korsgaard beispielsweise geht davon aus, dass wir im Allgemeinen die Dinge verfolgen, die wir für gut halten. Und wir erwarten, dass andere Menschen uns dabei unterstützen oder uns zumindest nicht im Wege stehen. Somit betrachten wir das aus unserer Perspektive Erstrebenswerte als gut an sich. Dies bedeutet, dass wir uns selbst als Zwecke betrachten und uns damit moralischen Stellenwert zusprechen. Die Grundlage dieses moralischen Stellenwertes ist die Tatsache, dass wir manche Dinge als gut oder schlecht bewerten oder – was für Korsgaard dasselbe ist – dass manche Dinge gut oder schlecht für uns sind. Da aber für alle empfindungsfähigen Wesen gilt, dass Dinge gut oder schlecht für sie sind, stellt das konsequenterweise auch in diesen Fällen die Basis dafür dar, diese Wesen als Zwecke an sich, und damit als Wesen mit moralischem Stellenwert, zu betrachten. Rechte sind die berechtigten Ansprüche solcher Individuen auf das Zugestehen der wichtigsten für das Wohlergehen notwendigen Güter.

Fazit

Von einem absoluten Tötungsverbot gehen in der Regel weder konsequentialistische noch deontologische Ansätze aus. So können das Wohl der betroffenen Tiere, das Wohlergehen Anderer oder gegenstreitige Pflichten eine Tötung gegebenenfalls rechtfertigen. Dennoch wären gemäß gängiger konsequentialistischer und gemäß einiger deontologischer Ansätze heute übliche Praktiken der Fleisch-, Fisch-, Milch- und Eiproduktion abzulehnen. Den betroffenen Tieren wird unnötiges Leid zugefügt und Wohlergehen vorenthalten, bzw. sie werden nicht gemäß ihrem moralischen Stellenwert als Wesen mit eigenen Interessen und Wohlergehen respektiert.

Der Beitrag enthält Abschnitte aus Višak, T. (2017). “Dürfen wir Tiere Töten?“, in: Ach, J.S., Borchers, D. (Hrsg.), Handbuch Tierethik, Metzler Verlag.

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