Für Hausarztmedizin und Pädophilen-Berufsverbot, gegen Mindestlöhne und Kampfjets

von MARIA SCHULTHEISS

Am 18. Mai hat die Schweiz abgestimmt. Der JuWissBlog führt seine Serie zu den Schweizer Abstimmungen weiter und beleuchtet wiederum staatsrechtliche Eigenheiten der Schweizerischen Demokratie. Nebst kantonalen Vorlagen hatten sich die Schweizer Stimmbürger auf nationaler Ebene zum Mindestlohn, zu Berufsverboten für verurteilte Pädophile, zur medizinischen Grundversorgung und zur Beschaffung von Kampfflugzeugen zu äussern.

Während gegen die Stärkung der medizinischen Grundversorgung (fast) niemand etwas einwenden konnte und dementsprechend nüchtern diskutiert wurde, kochten die Gemüter bei den anderen Vorlagen heiss: Das Schweizer Stimmvolk hatte sich an diesem Abstimmungssonntag gleich zu drei heiklen Fragen zu äussern – Rechtsstaatlichkeit, Lohngerechtigkeit und Armee.

Eine Kraftspritze für die Hausarztmedizin

Das Anliegen zur Sicherung der Hausarztmedizin erfuhr bereits während der Unterschriftensammlung zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ breit abgestützte Zustimmung: Innert weniger als einem halben Jahr konnten die Initianten ihr Begehren mit über 200’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen – nötig gewesen wären lediglich 100’000. Bei ihren Beratungen zum Initiativbegehren kamen die beiden Kammern des Schweizer Parlaments – National- und Ständerat – indes zum Schluss, die isolierte Förderung der Hausarztmedizin, wie im Initiativtext vorgesehen, sei nicht der richtige Weg. Sie formulierten deshalb in der Form eines Gegenvorschlags einen leicht abgeänderten Verfassungsartikel. Während das Volk bei Volksinitiativen mit Gegenvorschlag in der Regel über zwei sich bisweilen nur minim unterscheidende Vorlagen abstimmen muss, blieb ihm dies hier erspart: Nach einer Besprechung mit Bundesrat und Vorsteher des Departements des Innern, Alain Berset, sah das Initiativkomitee seine grundsätzlichen Forderungen – die Stärkung der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Hausarztmedizin – erfüllt, zog die Initiative zurück und unterstützte im Weiteren den Gegenvorschlag.

Das gut organisierte Abstimmungskomitee aus Hausärztevereinigungen und ärztlichen Fachgesellschaften konnte auf die Unterstützung der Parteien zählen: Mit Ausnahme der Schweizerischen Volkspartei SVP fassten die meinungsmachenden Parteien die Ja-Parole. Wenig überraschend wurde der Gegenvorschlag denn auch angenommen. Mit 88 % Ja-Stimmen fand das Anliegen der medizinischen Grundversorgung Eingang in die Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Gegen den Mindestlohn – für die bewährte Sozialpartnerschaft

Ähnlich deutlich fiel das Ergebnis bezüglich der Mindestlohn-Initiative aus, wenn auch zu deren Nachteil. Das Initiativkomitee bestehend aus dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und weiteren Unterstützerinnen forderten einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde, entsprechend einem Monatslohn von 4000 Franken.

Die Befürworter argumentierten, ein gesetzlicher Mindestlohn könne der heutigen Realität der working-poor entgegenwirken und schütze die Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor (ausländischem) Lohndumping. Trotz einer Rhetorik, wie sie sich bereits bei der Abzocker-Initiative bewährt hatte und einer kreativen Kampagne prognostizierten schon frühe Trendbefragungen der Initiative ein Scheitern an der Urne.

Das Stimmvolk liess sich schliesslich von den Argumenten der Initiativgegner überzeugen. Die bürgerlichen Parteien und Arbeitgeberverbände schimpften den Mindestlohn als „Überregulierung“, die sich zuungunsten der schwächeren Arbeitnehmer und des schweizerischen Berufsbildungssystems auswirken würde.

Nachdem im vergangenen November die 1:12-Initiative, die ein relatives Lohnmaximum vorgesehen hätte, mit 65% Nein-Stimmen abgelehnt wurde, erachteten 76,3% des Stimmvolkes auch ein gesetzliches Lohnminimum nicht als nötig. Der Schweizerische Souverän hält damit am System der Sozialpartnerschaften fest – Mindestlöhne werden auch zukünftig branchenintern im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber ausgehandelt – in der Schweiz möglicherweise auch ausgejasst.

Wenn auch das Initiativbegehren kaum auf Zustimmung stiess, so brachte die damit angestossene Lohndebatte dennoch bemerkenswerte Ergebnisse mit sich: Der Betrag von 4000 Franken konnte als Referenzwert etabliert werden, einige grosse Arbeitgeber wie Lidl und H&M haben ihre Löhne freiwillig entsprechend angehoben.

Rechtsstaatliche Bedenken bleiben in Pädophilie-Debatte ungehört

Keine Einigkeit im Stimmvolk und in der Parteienlandschaft herrschte hingegen zur Frage von Berufs- und Tätigkeitsverboten für verurteilte Pädophile. Auch die beiden Kammern des Parlaments waren uneins, und so konnten die StimmbürgerInnen – anders als bei den meisten anderen Vorlagen – dem „Abstimmungsbüchli“ keine Abstimmungsempfehlung des Parlaments entnehmen. Die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ sieht ein zwingendes und lebenslanges Tätigkeitsverbot für jene Personen vor, welche „die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben“. Der Bundesrat und die Initiativgegner erhoben rechtsstaatliche Bedenken am Automatismus des Tätigkeitsverbots, der unter Missachtung der Umstände im Einzelfall zu unverhältnismässigen Ergebnissen führen und damit gegen Art. 5 Abs. 2 der Bundesverfassung verstossen könnte. Insbesondere Liebesbeziehungen zwischen Teenagern wären vom Initiativtext umfasst (sofern der Altersunterschied grösser als drei Jahre ist). Zudem wurde vorgebracht, die beschlossenen Änderungen im Strafgesetzbuch, die anfangs 2015 in Kraft treten, würden dem Anliegen des Schutzes von Kindern vor Pädosexuellen ausreichend Rechnung tragen. Wohl auch deshalb, weil in dieser emotionalen und heiklen Frage kaum ein Politiker als „Gegner“ auftreten wollte, nahm das Stimmvolk die Initiative mit 63.5% Ja-Stimmen an und stellt den Gesetzgeber damit zu wiederholten Mal vor die knifflige Aufgabe, eine an sich verfassungswidrige Initiative umzusetzen.

Gripen-Beschaffung: Wie man eine Abstimmung verlässlich verliert

In der vierten Vorlage, über die das Schweizer Stimmvolk am vergangenen Sonntag abzustimmen hatte, ging es um die Schaffung eines Fonds für den Kauf von 22 schwedischen Gripen-Kampfflugzeugen. Noch nie scheiterte in der konservativen Schweiz eine Armee-Vorlage. Nach einem Wahlkampf, der lehrstückhaft vorführte, wie man eine Abstimmung ganz bestimmt zu keinem erfolgreichen Ausgang führt, entschied sich das Stimmvolk mit 53,4% knapp gegen die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge. Eine kurze Chronik des Gripen-Absturzes:

An einem frühen Montagmorgen im Februar entführte ein äthiopischer Pilot seine Passagiermaschine, mit dem Ziel, in der Schweiz zu landen und Asyl zu beantragen. Das entführte Flugzeug wurde zunächst von italienischen Eurofighter begleitet, bevor es von zwei französischen Mirage 2000 bis auf den Genfer Flughafen geführt wurde. Die schweizerische Luftraumüberwachung läuft zwar im 24-Stunden-Betrieb, die Kampfjets sind jedoch nur zu Bürozeiten im Einsatz.

Kurz nach der Bürozeiten-Panne bringt der CDA (Chef der Armee), André Blattmann, das in der Schweiz wahlkampftechnisch bombenfeste Argument der Sicherheit ins Spiel:

Er horte in seinem Keller 300 Liter Mineralwasser, Konserven und Brennholz – als Reaktion auf die schwieriger gewordene Sicherheitslage. Seine Aussage amüsierte die Schweiz, die erhoffte Debatte über die nationale Sicherheit blieb indes aus.

Wenige Wochen später sorgte auch der zuständige Bundesrat und Vorsteher des Verteidigungsdepartements Ueli Maurer (SVP) für Unruhe. Anlässlich eines Pro-Gripen-Anlasses wollte er vom nötigen Kampfjet-Ersatz überzeugen und witzelte: „Wie viele Gebrauchtgegenstände, die 30 Jahre alt sind, haben sie noch zu Hause? Bei uns sind das nicht mehr viele, ausser natürlich die Frau, die den Haushalt schmeisst.“ Im erhitzten Abstimmungskampf liessen die Gegner nicht lange auf sich warten und warfen Ueli Maurer Chauvinismus und Sexismus vor.

Als sich bereits abzeichnete, dass die Vorlage abgelehnt werden könnte, rauften sich die Präsidenten von vier der sieben grössten Landesparteien zusammen und machten sich anlässlich einer Pressekonferenz vor dem Bundeshaus in Bern für den Gripen stark. Das mediale Echo war gross – unglücklicherweise nicht wegen ihrer Pro-Gripen-Argumente. Die Parteipräsidenten hatten für ihre „Kundgebung auf öffentlichem Boden“ vorgängig keine Bewilligung eingeholt und wurden von der Gewerbepolizei der Stadt Bern verzeigt.

Ueli Maurer geht mit der Niederlage schweizerisch um. Er habe sich „seinen Frust auf dem Fahrrad abgestrampelt“.

Abstimmungsbüchli, Berufsverbote, direkte Demokratie, Kampfflugzeuge, Maria Schultheiss, medizinische Grundversorgung, Mindestlohn, Schweiz, Stimmvolk, Volksinitiativen
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Dennis Briechle
    23. Mai 2014 11:19

    Die Aussage „Noch nie scheiterte in der konservativen Schweiz eine Armee-Vorlage.“ stimmt nicht. Letztes prominentes Beispiel war die sogenannte Rothenthurm-Initiative 1987 ( http://www.swissvotes.ch/db/votes/view/363/list ). Damals wollte die Armee in einer bedeutenden Moorlandschaft einen neuen Waffenplatz errichten. Mittels einer Initiative, der 57.8% der Stimmberechtigten zustimmten, wurde dies verhindert.

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    • Maria Schultheiss
      6. Juni 2014 16:47

      Lieber Herr Briechle, Sie haben recht. Besten Dank für Ihre spannende Ergänzung! Bester Gruss, Maria Schultheiss

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