Editorial zum Sozialrechtsschwerpunkt

von ANDREA KIEßLING und ANIKA KLAFKI

Andrea Kießling

Anika Klafki (512x640)

Vor kurzem haben wir die junge Wissenschaft im Sozialrecht dazu aufgerufen, sich zu vernetzen. Die Initiative trägt erste Früchte: Wir freuen uns, in der kommenden Schwerpunktwoche ein Schlaglicht auf einige Brennpunkte des Sozialrechts zu werfen.

Den Auftakt macht am Dienstag Minou Banafsche mit einem Beitrag zu der Frage, ob nicht auch Strafgefangene, die Pflichtarbeit im Strafvollzug leisten, in die Sozialversicherung einbezogen werden sollten. Darauf folgt am Mittwoch eine Auseinandersetzung von Sina Nienhaus zum Prinzip der „Eigenverantwortung“ im System der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei analysiert sie kritisch, inwieweit die jüngsten Reformen tatsächlich auf diesem freiheitssichernden Grundprinzip der Sozialversicherung fußen oder ob es sich nicht doch bloß um versteckte Kostensenkungen handelt. Schließlich geht es am Donnerstag um die Krankenhausfinanzierung in Deutschland. Immer wieder wird hier über Reformen diskutiert, durch die die Krankenkassen das Ruder übernehmen würden. Anika Klafki sieht hingegen staatliche Akteure in der Pflicht, Verantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen zu übernehmen.

Auch über die Schwerpunktwoche hinaus wollen wir den sozialrechtlich interessierten Nachwuchswissenschaftler*innen ein Forum für wissenschaftlichen Austausch bieten. Wir laden daher alle Interessierten herzlich dazu ein, als „Collaborator“ am gemeinsamen Projekt „Junge Sozialrechtswissenschaft“ bei ResearchGate mitzuwirken und dort eigene sozialrechtliche Publikationen zu vermerken.

Andrea Kießling, Anika Klafki, Gesundheitsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht
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