Begründungspflicht – und dann?
Melina Reyher
von MELINA REYHER ,,Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.“ Zwei Sätze, die auf den Großteil der Verfassungsbeschwerden folgen, denn 74% der Nichtannahmen seitens Kammern des Ersten Senats und 81%…
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