Begründungspflicht – und dann?

Melina Reyher
von MELINA REYHER ,,Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.“ Zwei Sätze, die auf den Großteil der Verfassungsbeschwerden folgen, denn 74% der Nichtannahmen seitens Kammern des Ersten Senats und 81%…
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von CAMILLO GAUL Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Verfahren erneut die Möglichkeit erhalten, sich zur sogenannten Schmähkritik im Rahmen der Meinungsfreiheit zu äußern. Im Falle eines Vorliegens einer Schmähkritik geht das BVerfG davon aus, dass eine Abwägung entbehrlich ist, da die Meinungsfreiheit dann regelmäßig hinter den Persönlichkeitsschutz tritt. Dass dies…
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