Kürzlich wurde in Graz der erste literarische Kommentar zum österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) präsentiert. Neben Juristinnen kommentierten auch namhafte Schriftstellerinnen ausgewählte Artikel. Das B-VG zieht somit mit seinem deutschen Pendant gleich, das bereits 2022 „literarisch“ kommentiert wurde. Dieses aus juristischer Sicht aufgrund seiner Breitenwirksamkeit ungewöhnliche Projekt gibt Anlass, über das Verhältnis der österreichischen Bevölkerung zu seiner Verfassung nachzudenken und einen Vergleich zu Deutschland zu ziehen.
Verfassungspatriotismus ist ein (west-)deutsches Konzept. Erstmalig vorgebracht von Dolf Sternberger und maßgeblich weiter verbreitet durch Jürgen Habermas, beschreibt der Begriff eine Form von Patriotismus, die nicht auf die ethnische Zugehörigkeit zu einem Volk abstellt, sondern auf die Identifikation mit den Werten des Grundgesetzes. Heimatliebe interpretiert als Liebe zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, die in den 146 Artikeln des Grundgesetzes zum Ausdruck kommt.
Das B-VG bringt denkbar schlechte Voraussetzungen mit, um patriotische oder gar liebevolle Gefühle auszulösen. Als Produkt der (mangelhaften) Kompromissbereitschaft der zwei großen politischen Lager nach Zerfall der Habsburger-Monarchie (Sozialdemokraten und Christlich-Soziale), galt es bei seinem In-Kraft-Treten 1920 als Provisorium. Zahlreiche politisch besonders heikle Bereiche wurden einfach ausgespart. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg leistete sich Österreich, anders als Deutschland, keine neue, explizit als Absage an das Dritte Reich konzipierte Verfassung. Das B-VG der gescheiterten Ersten Republik wurde schlichtweg wieder in Kraft gesetzt.
Das B-VG verlangt weder die Unantastbarkeit der Menschenwürde, noch enthält es pathos-geladene Ewigkeitsklauseln. Der Mangel an einem verfassungsrechtlichen Inkorporationsgebot und die vergleichsweise einfachen Erzeugungsvoraussetzungen von neuem Verfassungsrecht (ausreichend ist eine 2-Drittel-Mehrheit im Nationalrat), führen zu einer beinahe unüberschaubaren Vielzahl von Verfassungsbestimmungen in Österreich. „Ruine“ oder „Flickwerk“ sind Begriffe, die in der Literatur zur Charakterisierung des B-VG bislang verwendet wurden. Im Vergleich zum „ordentlichen“, weil überblickbaren, deutschen Grundgesetz, keine guten Bedingungen für Verfassungspatriotismus.
Dennoch entwickelte sich im Laufe der Zeit in Österreich eine rege Verfassungslehre, die bis heute von Hans Kelsen und seiner rechtspositivistischen Reinen Rechtslehre geprägt ist. Hinzu tritt der Verfassungsgerichtshof, der immerhin das älteste Verfassungsgericht der Welt ist. Anders als in Deutschland gibt es auch einen im Bundeskanzleramt angesiedelten Verfassungsdienst, der die Verfassungskultur in Österreich durch seine legistische Arbeit und seine Rechtsgutachten wesentlich beeinflusst. Verfassungspatriotismus verlangt aber freilich mehr als Verfassungsrechtsdogmatik, sondern zielt auf die breite Gesellschaft ab.
Eine dahingehende Möglichkeit bot sich in den frühen 2000er Jahren, als der sogenannte Österreich-Konvent einberufen wurde. Dieser wurde mit dem Ziel eingerichtet, eine umfassende Verfassungsreform für Österreich auszuarbeiten. Der damalige Zweite Nationalratspräsident und spätere Bundespräsident, Heinz Fischer, sah im Konvent einen Impuls zur Entwicklung eines Verfassungspatriotismus in Österreich. Trotz einiger wegweisender Reformen (darunter die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit), die im Rahmen des Konvents auf den Weg gebracht wurden, gelang es nicht, eine neue Verfassung auszuarbeiten. Somit hatten auch weitere Bemühungen um die Etablierung eines Verfassungspatriotismus keinen Erfolg. Dementsprechend urteilte der Grazer Verfassungsrechtler und Politikwissenschaftler, Klaus Poier, noch 2019: In Österreich gibt es keinen Verfassungspatriotismus.
Anzeichen verfassungspatriotischer Gefühle kamen in Österreich vor wenigen Jahren jedoch im Zuge der sogenannten Ibiza-Affäre auf. Das heimlich gedrehte Video über die betrunkenen Machtfantasien des damaligen Vizekanzlers führte zu dessen Rücktritt und, in weiterer Folge, zum ersten erfolgreichen Misstrauensvotum gegen eine Regierung in Österreich und zur Einsetzung einer sog Experten- bzw Beamtenregierung durch den Bundespräsidenten. Um die durch die politischen Umwälzungen verunsicherte Bevölkerung zu kalmieren, verwies der Bundespräsident auf die Bundesverfassung und darauf, dass diese auch für spezielle Fälle klare Anleitungen für die handelnden Verantwortungsträgerinnen enthalte. Der Bundespräsident – selbst habilitierter Volkswirt und kein Jurist – sagte wörtlich: „Gerade in Zeiten wie diesen zeigt sich die Eleganz, die Schönheit unserer österreichischen Bundesverfassung.“
Dieses Bonmot des Bundespräsidenten zur Eleganz und Schönheit des B-VG entwickelte sich in Österreich bald zum geflügelten Wort. Wenig überraschend lautet auch der Titel des literarischen Kommentars: „Die Schönheit und Eleganz der Bundesverfassung.“ Ob der Kommentar dazu beitragen wird, Verfassungspatriotismus in Österreich zu generieren, muss abgewartet werden. Wichtiger als die Frage, ob es einen Verfassungspatriotismus gibt oder nicht, erscheint mir die Frage nach der Verfassungskultur, also was die Menschen, denen die Bewahrung und Erforschung der Verfassung aufgetragen wird, damit machen. Mag es in Österreich vielleicht (noch) keinen Verfassungspatriotismus geben, Verfassungspatriotinnen gibt es allemal.
Zitiervorschlag: Tripp, Lorenz, Aufkeimender Verfassungspatriotismus in Österreich?, JuWissBlog Nr. 05/2026 v. 20.01.2026, https://www.juwiss.de/05-2026/.
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