Das „Prostituiertenschutzgesetz“ kommt – die Heuchelei geht weiter

von ULRIKE LEMBKE

Seit 2002 ist Prostitution/Sexarbeit in Deutschland rechtlich anerkannt. Das ProstG musste damals am Bundesrat vorbei verabschiedet werden und blieb eine Rumpfregelung, die rechtsfreien Räumen, Diskriminierung und Willkür Vorschub leistete. Jetzt hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Eckpunkte einer Neuregelung vorgestellt, die sich weitgehend in repressiven gewerberechtlichen Vorgaben erschöpft. Das bedeutet: Das neue Gesetz soll vielleicht die Bösen treffen, die Großbordelle, Profiteure und Zuhälter; es trifft aber ebenso selbständige Sexarbeiter*innen, deren Autonomie, Gesundheit und Sicherheit es angeblich stärken soll. Länder und Kommunen dürfen fröhlich mitregeln; Rechtszersplitterung, Diskriminierung und Willkür bleiben. Der Name des Gesetzes gibt Hinweise warum: Sexarbeiter*innen, die sich nicht selbst als (potentielle) schutzbedürftige Opfer begreifen, haben vom Rechtsstaat offensichtlich nichts zu erwarten.

Regulierung der Prostitution: ein altes Thema

Vor über hundert Jahren wurde im deutschen Kaiserreich lebhaft über Prostitution diskutiert. Auslöser war ein Todesfall „im Milieu“ (der Fall Heinze), Grund waren die katastrophalen Bedingungen, unter denen die meisten Prostituierten lebten und arbeiteten. Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatten radikale Feministinnen die herrschende Doppelmoral attackiert, nach der Prostituierte als sittlich verkommene und zu disziplinierende Frauen gebrandmarkt wurden, während der Staat zugleich ihre Unterdrückung und Ausbeutung duldete bzw. sich aktiv durch Sondersteuern, Zwangsuntersuchungen, polizeiliche Registrierung und Kasernierung in ausbeuterischen Bordellen durch Verbote selbständiger Prostitution beteiligte, weil man meinte, dass Männer ohne sexuelle Dienstleistungen vor und außerhalb der Ehe nicht auskämen.

Abolitionismus um 1900: das Ende diskriminierender Regulierung

Lida Gustava Heymann, eine radikale Feministin aus Hamburg, beschwerte sich bei der Polizei über das unerträgliche Verhalten der Beamten gegenüber den Prostituierten. Als Abolitionistin forderte sie ein Ende rechtlicher Doppelstandards und diskriminierender Regulierung, insbesondere der Kasernierung von Prostituierten in Bordellen. Nach ihrer Ansicht war die Straßenprostitution mit all ihren Schattenseiten der Bordellwirtschaft vorzuziehen, da die Öffentlichkeit wenigstens minimalen Schutz biete. Ihr Versuch, einer jungen Frau auf deren Wunsch eine andere Arbeit zu vermitteln, scheiterte am Registrierungssystem, da die Polizei sofort den jeweiligen neuen Arbeitgeber über die vorherige Tätigkeit informierte. Heymann schaffte es, die Hamburger Kollaboration von Bordellwirten und staatlichen Stellen 1904 zum Thema des Reichstages werden zu lassen, auch wenn sie sich nun anhören durfte, dass Frauen, die über Prostitution sprechen, eine größere Gefahr für die Sittlichkeit seien als die beklagenswerten Zustände selbst.

Die Eckpunkte eines „Prostituiertenschutzgesetzes“

Letzte Woche hat das BMFSFJ die Eckpunkte eines „Prostituiertenschutzgesetzes“ vorgestellt, welches die Hamburger Bordellwirte wohl endgültig in die Knie zwingen soll. Lida Gustava Heymann wäre trotzdem nicht zufrieden. Zu weit verfehlt werden ihre Ziele, die Doppelmoral, die Diskriminierung, die Rechtlosigkeit zu beenden. Das Gesetz soll das Selbstbestimmungsrecht von Sexarbeiter*innen stärken, ihre Arbeitsbedingungen verbessern, ihre Gesundheit schützen und Rechtssicherheit schaffen; ferner die Überwachungsmöglichkeiten verbessern, gefährliche sowie sozial unverträgliche Erscheinungsformen verdrängen und Kriminalität in der Prostitution bekämpfen. Mittel zum Zweck sind eine Registrierungspflicht für alle Sexarbeiter*innen, eine Erlaubnispflicht für alle „Prostitutionsstätten“ mit Ausnahme der Wohnungsprostitution durch die Wohnungsinhaberin selbst, Befristungen und Auflagen, Möglichkeit der Gewerbeuntersagung, Verbot von Flatrate-Bordellen und von Werbung für ungeschützten Geschlechtsverkehr, Befugnisse der Behörden und noch zu entwickelnde Regelungen zum Verhältnis von Prostituierten und Bordellbetreiber*innen.

Grandiose Zielgruppenverfehlung

Das Gesetz wird vermutlich einige Sexarbeiter*innen schützen, denn es zielt auf diejenigen, die mit der Sexarbeit Anderer Geld verdienen. Großbordelle und profitierende Zuhälter*innen sollen gezwungen werden, angemessene und sichere Arbeitsbedingungen zu bieten, von Ausbeutung und Wuchermieten Abstand zu nehmen. Sehr misslich ist jedoch, dass das Gesetz nicht zwischen Laufhaus, BDSM-Studio, Escort-Service, Erotikmassage und drei Sexarbeiter*innen, die gemeinsam Arbeitsräume angemietet haben, zu unterscheiden imstande ist. Es gibt Berichte von betroffenen Sexarbeiter*innen darüber, wie steinig der Weg zur legalen Eröffnung eines eigenen Gewerbes in Deutschland derzeit schon ist. Ohne Not sollen selbständige Sexarbeiter*innen, die sich zu zweit oder dritt zusammengetan haben, um Kosten zu sparen und die Sicherheit zu erhöhen, mit repressiven Regelungen überzogen werden, die sie gar nicht wirklich meinen. Im Anhörungsverfahren wurde der Vorschlag geäußert, dem neuseeländischen Vorbild zu folgen, wo erhöhte Zulassungsvoraussetzungen erst ab einer Betriebsgröße von fünf Personen gelten. Heterogenität ist eines der prägenden Merkmale von Sexarbeit – das Gesetz sollte diesen Umstand verarbeiten können.

Rechtszersplitterung, Diskriminierung und Willkür

Neben der Frage, was eigentlich der Inhalt des Gesetzes ist – Repressionen für alle? – stellt sich die viel spannendere Frage, was fehlt. Ein wesentliches Anliegen einer Neuregelung muss es sein, den Zustand der rechtsfreien Räume und der Rechtszersplitterung zu beenden, der aus der Rumpfregelung des ProstG resultiert. Seitdem ändern sich die Arbeitsbedingungen nicht nur mit dem Überschreiten von Ländergrenzen signifikant, vielmehr hat jede Kommune ihre eigene Regelungspraxis. In einem Gewerbe mit hoher Mobilität wie der Sexarbeit ist das doppelt ungünstig. Daran will das Gesetz aber nichts ändern. Die Länder sollen die Zuständigkeiten regeln, polizeiliche und behördliche Befugnisse sowie kommunale Ordnungspolitiken bleiben unberührt. Es gibt in Deutschland allerdings diverse rechtswidrige Praxen in der Prostitutionsregulierung, deren Bekämpfung dem Bundesgesetzgeber ein Anliegen sein muss, wenn schon von Selbstbestimmung und Rechtssicherheit die Rede ist.

Was zu regeln bleibt: öffentlicher Raum, Baurecht, Steuern

Das BVerfG mag Art. 297 EGStGB (Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Sperrgebietsverordnungen) als noch verfassungsgemäß bezeichnet haben, unumstritten ist dies nicht und ohnehin eine zeitgemäße Regelung ohne „öffentlichen Anstand“ mehr als wünschenswert. Sog. Kontaktverbotsverordnungen haben keine Vermutung der Rechtmäßigkeit für sich; noch weniger die Praxis, den bloßen Aufenthalt im öffentlichen Raum zum bußgeldbedrohten Anbieten sexueller Dienstleistungen zu deklarieren, wie bspw. die Hamburger Polizei es tut. Erwirtschaftet eine Kommune erhebliche Steuereinnahmen aus dem Straßenstrich, sollte sie zudem zur Instandhaltung einer minimalen Infrastruktur dort verpflichtet sein. Prostitutionsstätten müssen im Baurecht endlich eindeutig klassifiziert werden, um Rechtssicherheit für Sexarbeiter*innen zu schaffen. Es bietet sich die Einordnung als nichtstörendes Gewerbe an. Für Wohnungsprostitution mit nicht mehr als vier Personen sollte die Privilegierung des § 13 BauNVO gelten, denn das Klientel dürfte auch nicht problematischer sein als das von bspw. Psychotherapeut*innen oder Strafverteidiger*innen. In der Besteuerung der Sexarbeit haben sich diverse verfassungswidrige Modelle etabliert, diese Praxen sind sofort zu beenden.

Die neue Doppelmoral

Ausweislich seines Namens soll das neue Gesetz Sexarbeiter*innen schützen. Die Perspektive, wer und vor wem zu schützen sei, ist aber sehr begrenzt. Zumindest faktisch abhängige Sexarbeiter*innen sollen vor Ausbeutung und Gesundheitsgefährdungen in Bordellen geschützt werden. Das ist gut. Selbständige wie abhängige Sexarbeiter*innen brauchen aber auch Schutz vor behördlicher und polizeilicher Diskriminierung und Willkür. Es ist eine der wesentlichen Aufgaben von Verwaltungsrecht, staatliche Macht einzuhegen und der Kontrolle zugänglich zu machen. Insofern hat sich gegenüber 1900 nicht so viel geändert, Selbstbestimmung und Integrität der Sexarbeiter*innen können von Privaten wie von staatlichen Stellen bedroht sein. Geändert hat sich aber, dass Sexarbeiter*innen organisiert für gleiche Rechte kämpfen. Und es könnte sich noch mehr ändern – mit einem besseren Gesetzentwurf.

Deutschland, Prostituierten-schutzgesetz, Prostitution, Prostitutionsgesetz, Ulrike Lembke, Verwaltungsrecht
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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Sicher, der Teufel liegt im Detail. Doch wie soll ein Gesetz aussehen, dass sicherstellt, dass etwa die hier angeregte Wohnungsprostitution wirklich von vier selbstständigen glücklichen Sexarbeiterinnen (entschuldigen Sie, dass ich die als konkrete Menschen betrachte und nicht als gesternte Konzepte) genutzt wird und nicht von Zuhältergruppen (entschuldigen Sie auch hier die Abwesenheit hübscher ** jaja, ich weiß, es geht doch gerade um das Empowerment von Frauen als Minizuhälterinnen und so…) kontrolliert werden und mit immer wieder wechselnden, vielleicht sehr glücklichen und seblbstbestimmten, vielleicht auch weniger glücklichen Frauen belegt werden?
    Und die putzige Idee mit der „Klientel“ bei Psychotherapie und Strafverteidigung, die sicher immer gut bei Veranstaltungen ankommt.. ich erkläre Ihnen den Unterschied: Die „Klientel“, die Psychotherapie in Anspruch nimmt, ist – leider – höchst stigmatisiert. Die „Klientel“, die Strafverteidigung braucht, ist zumindest zu diesem Zeitpunkt marginalisiert. Der Freier jedoch ist das nicht, das ProstG hat mit seinen Zielen bei und für diese Klientel seine volle Wirkung entfaltet.
    Muss sich also jede Frau in egal welchem Wohnhaus bieten lassen, dass ihr auf der Treppe, im Hof und sonstwo ein frech grinsender Freier – als Feier – begegnet, der sich darüber freut, dass die gesamte Gesellschaft klargestellt hat, wofür Frauen da sind? Das seinesgleichen durchsetzen konnte, dass der Staat es für seine Verpflichtung hält, Männern eine bequem zu nutzende Infrastruktur für sexuellen Zugang zum Körper anderer, meistens Frauen hinzustellen? Die „Klientel“ für Therapien ist ausgegrenzt und an den Rand gestellt. Die hat keine Definitionsmacht über irgendetwas oder -jemanden, im Gegenteil, dieser „Klientel“ steht rechtlich so ziemlich gar nichts zu. Leute, die gerade strafverteidigt werden, wurden auch an den Rand gestellt. Aber Männer? Die sich einbilden, grundsätzlich Recht auf Sex zu haben? Und jetzt hier das richtig raushängen lassen können, weil sie hier ja nicht wohnen? Mit breiten Grinsen jeder Frau klar machen dürfen, wie die Situation bei uns ist? Wenn andere Frauen im Haus dann nicht besonders höflich und bewundernd und unterwürfig sind – ist das dann geschäftsschädigendes Verhalten? Dürfen die dann wegen Schadensersatz verklagt werden? Konkludent, oder?
    Aber klar, solche Gedanken sind ja nur individuelle Verklemmtheiten und Befindlichkeiten, etwas bei dem Frauen sich nicht so anstellen sollen. Kommt mir sehr bekannt vor.
    Werden Sie dann auch Einfluss nehmen auf §177? Das war ihnen doch eigentlich mal wichtig. Ein deutlicher Perspektivenwechsel macht Prostitution zumindest in Riesenbordellen ja etwas schwierig, da muss in Deutschland dann bei der Formulierung schon aufgepasst werden, aber falls es Missverständnisse gibt, bleibt uns ja der BGH, der dann schon sicher stellen wird, dass alles beim Alten bleibt.
    Achso: Doch die Themen haben etwas miteinander zu tun. Und nein, Legalisierung der Prostitution auf allen Ebenen bei Sicherstellung ordentlicher Verwaltungsabläufe drum herum schützen nicht vor Gewalt. Regulierungen aller Art wurden alle schon immer wieder versucht. Und es braucht schon einen sehr schrägen Blick, sich ernsthaft einzubilden, dass dabei jemals das Wohlergehen der einzelnen Frau im Blickfeld stammt. Ihre nachhaltige Nutzung, bestenfalls.
    Und es braucht mehr als ein „hier sollten Gesetze, da sollten Gesetze“ – legen Sie konkrete Vorschläge vor. Und dann viel Spaß bei der Ausarbeitung, wie es funktioniert, wen es schützt usw. Die Ziele hier den Profit und dieses „Geschäft“ zu schützen und die Ziele, Frauen zu schützen sind nicht gleichzeitig zu erreichen.

    Antworten
    • Ulrike Lembke
      8. September 2014 10:09

      Sehr geehrte*r anonyme*r Kommentator*in,
      (Sternchen können doch ganz nützlich sein)

      Sie haben in einem Punkt Recht – der Vergleich mit der „Klientel“ einer Psychotherapie ist mehr als unglücklich und ich nehme ihn zurück. Der Vergleich mit der Klientel einer Strafverteidigungskanzlei scheint mir allerdings nahe liegend, könnten dort doch auch des Menschenhandels oder der Vergewaltigung Beschuldigte ein und aus gehen. Aber das ist ja gar nicht der Punkt.

      Ihr Hauptargument scheint zu sein, dass es unmöglich ist, freiwillig in der Sexarbeit tätige Personen zu schützen (vor übergriffigen Freiern, ausbeutungsgeneigten Zuhältern und willkürlichen Maßnahmen der Staatsgewalt) und zugleich den Schutz von Personen zu gewährleisten, die Opfer von kommerzialisierter Vergewaltigung und/oder Menschenhandel sind. Ich stimme zu, dass es vielfach an politischem Willen fehlt, dies zu tun; unmöglich ist es deshalb noch lange nicht. Das BMFSFJ hat nur die Eckpunkte für jenen Teil des Gesetzes vorgelegt, der freiwillig in der Sexarbeit tätige Personen betrifft. Das BMJV arbeitet noch am strafrechtlichen Teil des Gesetzes, der Opfer sexualisierter Gewalt schützen soll. Wir werden sehen, welche Ergebnisse dies bringt. Stellungnahmen mit konkreten Vorschlägen gibt es genug.

      Was mich zunehmend besorgt, ist die Tendenz, den Bestand des Patriarchats an der (Sichtbarkeit von) Prostitution festzumachen. Diese Argumentation arbeitet an dem Mythos, den sie beseitigen will. Geschlechterhierarchische Strukturen werden an unzähligen Orten geschaffen und gestärkt, von denen Sexarbeit sicher ein nicht unwesentlicher, aber eben auch nur einer ist. Es stimmt mich stets misstrauisch, wenn mein Kampf gegen Herrschaftsverhältnisse damit beginnen soll, dass ich anderen (überwiegend Frauen) vorschreibe, wie sie zu leben haben, wie sie sich verhalten sollen und womit sie Geld verdienen dürfen.

      Sexualisierte Gewalt effektiv zu bekämpfen, ist eines meiner wesentlichen Anliegen. Autonomie zu stärken, ist mir aber ebenso wichtig. Ich kenne inzwischen viele Frauen, die sich für Sexarbeit als Erwerbstätigkeit entschieden haben. Dies in Frage zu stellen, steht mir nicht zu. Gerade eine feministische Grundhaltung erfordert aus meiner Sicht den gleichen Schutz des Gesetzes – und selbstverständlich zugleich eine effektive Bekämpfung sexualisierter Gewalt und patriarchaler Strukturen. Das ist sicher beschwerlich und führt zu Dissonanzen. Unmöglich ist es nicht.

      Antworten
      • Sie haben Recht, was anonyme Kommentare angeht – aber letztlich will ich mich auch nicht immer in den Vordergrund drängen. Hier mein Name: Inge Kleine. Wir kennen uns von ichhabnichtangezeigt.
        Und ich schreibe Frauen nicht vor, wie sie zu leben haben, im Gegenteil, ich möchte Bedingungen dafür schaffen, dass sie leben können, wie sie wollen. Der Diskurs der freien Sexarbeit schränkt erheblich mehr Frauen ein, als er „befreit“. Aber letztlich ist in dieser Debatte schon so gut wie alles gesagt worden.
        An eine patriarchatsfreie Sexarbeit glaube ich nicht, aber wir können uns vielleicht einigen, dass wir erst einmal das Patriarchat abschaffen, und uns dann, sozusagen zur Belohnung, unter diesen völlig anderen Bedingungen mit der völlig freiwilligen Sexarbeit, die dann angeblich keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Frauen und Männern zueinander hat etc., befassen. Bis dahin bleibe ich bei meiner kritischen Bewertung der Prostitution sowohl in ihren Auswirkungen auf die Frauen, die sie ausüben, als auch auf die Rolle von Frauen insgesamt. Dass der patriarchale Charakter der Prostitution ebenso wie die ihr inhärente Gewalt einfach dadurch verschwinden, dass dies nicht mehr angesprochen wird oder durch einen abstrakten Diskurs mit viel „Freiheit“ etc. ersetzt wird, halte ich für sehr sehr optimistisch und mit Blick auf die unbestreitbare Gewalt auch für fahrlässig. Eine möglichst freie Ausbreitung von Prostitutionsmöglichkeiten – neben Bordellen überall noch Straßenprostitution überall und dazu noch Wohnungsprostitution überall erscheint mir auch nicht als geeignetes Mittel gegen Ausbeutung und Gewalt. Und es gibt immer zig Argumente, warum gerade das eine oder das andere so besonders sicher ist. Dass ein Abschaffen der Prostitution alleine das Patriarchat oder die grundsätzliche hegemoniale Männlichkeit unserer Kultur abschafft – eher nicht, aber alleine die Diskussion und die Akzeptanz fast aller Begründungen für die Prostitution zeigen, wie stark sich verschiedene Formen männlicher Macht hier kreuzen und gegenseitig verstärken.
        Und hier wünsche ich mir erheblich kritischere Blicke. Und keine Verwässerung etwa der Istanbul-Konvention. Auch und gerade nicht für Frauen in Bordellen oder in anderen Formen der Prostitution. Und wenn Sie sich die durchlesen, werden sie erkennen, was ich hier meine.
        Ich bin sehr besorgt, wenn ich sehe, wie sich gerade die VerharmloserInnen von Menschenhandel (womit ich nicht Sie meine) an der Neufassung von §177 beteiligen. Denn bezüglich der „schutzlosen Lage“ oder bezüglich der Beachtung der Umstände, unter denen Zustimmung gegeben wird (Art. 36 der Istanbul-Konvention, gemeint ist aus Sicht des Opfers) wird sich nichts ändern, wenn Bordelle oder Prostitution nicht in Frage gestellt werden (dürfen).
        Zur Illustration lesen Sie bitte Freier Nr. 2 auf der Webseite http://www.freiersblick.wordpress.com. Sie und ich würden das als anale Vergewaltigung bezeichnen. Und nun weisen Sie das bitte juristisch nach. Hier sind für mich die Knackpunkte.
        Frauen in der Prostitution und der gleiche Schutz vor Gewalt, wie andere Frauen auch. Wir können doch nur bitter lachen hier. Die Frauen sollten erheblich mehr fordern.

        Antworten
  • Sehr geehrte Frau Lembke,

    ich bin erstaunt, dass Sie, die sich doch bisher auf rechtlicher Ebene für Betroffene von sexueller Gewalt stark gemacht haben, in diesem Text mit keinem Wort die Interessen derer erwähnen, die in der Prostitution ausgebeutet, gezwungen – und somit seriell vergewaltigt werden.
    Stattdessen sprechen Sie nur von „freiwilligen Sexarbeiter*innen*. (Nebenbei möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieser Begriff von Zuhältern lanciert wurde: http://frauensindkeineware.blogspot.de/2013/11/sexarbeiterinnen-gewerkschaften-wollen.html, und dass Überlebende des Systems Prostitution diesen Begriff als sprachliche Gewalt empfinden und daher ablehnen: http://rebeccamott.net/2013/10/02/it-is-not-sex-work/). Wie kommt es, dass Sie nur deren Anliegen Beachtung schenken und nicht die Not und Gewalt in Betracht ziehen, der aktuell tausende Frauen, Jugendliche und Kinder in der Sexindustrie ausgesetzt sind? Die Realität in Deutschland ist, dass hierzulande die Mehrheit nicht aus eigenem Antrieb in den Handel mit der eigenen Sexualität einsteigt. Jeder, der ihre Rechte auf Unversehrtheit irgendwie bedeutsam scheinen, muss sie in den Mittelpunkt der Überlegungen über gesetzliche Vorgehensweisen stellen. Denn ihre elementarsten Rechte werden tagtäglich aufs Drastischste gebrochen – es besteht höchste Dringlichkeit, diesen Zustand zu ändern. Und da all das – das von Ihnen Hervorgehobene und das von mir in Erinnerung Gerufene – in derselben Sphäre stattfindet, bedarf es einer auf alle angelegte Gesetzgebung. Wenn Sie sich nur einmal abseits der von Ihnen verlinkten Lobbygruppen über die Vorgehensweisen von Zuhältern, Organisierter Kriminalität, Menschenhändlern oder Loverboys informiert hätten, wäre Ihnen sicher klar, dass die Tatsache, dass unter fünf Personen ein Bordell betreiben, nichts aber auch gar nichts über die Freiwilligkeit der Beteiligten aussagt. (Hier übrigens eine extrem zynische Aussage der Mitgründerin der besagten Lobbygruppe: https://www.facebook.com/Sexkaufverbot/photos/a.682152811815794.1073741828.623445747686501/812341945463546/?type=1&theater).
    Haben Sie schonmal davon gehört, dass Deutschland als europaweite Drehscheibe für Menschenhandel gilt? Wissen Sie, dass Menschenhändlern liberalisierte Prostitutionsgesetze Gold wert sind? Wissen Sie, dass Frauenhandel höhere Profitraten als illegaler Drogen- und Waffenhandel mit sich bringt und daher große Zugkraft auf entsprechende Geschäftsmänner hat? Dass es kaum verurteilte Menschenhändler in Deutschlang gibt, weil die ausgebeuteten Frauen aus Angst und schlechter rechtlicher Lage schweigen? Wissen Sie, dass der deutsche Staat kräftig an Prostitution mitverdient und zwar egal ob sie freiwillig ist oder nicht? Wie finden Sie es, wenn Steuergelder über die Zerstörung von Menschen generiert werden? Können Sie sich vorstellen, was es bedeutet, täglich 30, 40 Männer sexuell an und in sich zu lassen, gegen den eigenen Willen? Finden Sie es okay, dass das hier, in unseren Städten, in irgendwelchen Nebenstraßen, passiert?

    Ich kann nicht verstehen, warum Ihnen die Frauen, die das erdulden müssen, keine Silbe wert sind, geschweige denn, dass Sie ihr Recht auf Unversehrtheit auch nur ansatzweise als relevant anerkennen und einbeziehen. Sie versagen damit in Ihrem Bestreben für Betroffene von systematisierter sexueller Gewalt einzutreten. Das tun derzeit auch viele andere Feministinnen hierzulande. Es ist ja auch angenehmer, nicht dem Grauen, das in der Prostitution stattfindet, ins Auge zu blicken. Andrea Dworkin drückte es passend aus: „The victims of any systemized brutality are discounted because others cannot bear to see, identify or articulate the pain.“ Sie im Stich zu lassen und diese Sichtweise auch noch öffentlich zu propagieren, ist allerdings nochmal ein anderes Kaliber als einfaches Ignorieren der Gewalt. Dieser Text von Ihnen ist ein weiteres Puzzlesteinchen dabei, die Institutionalisierung von Rape Culture – Prostitution und Frauenhandel – zu verteidigen und aufrechtzuerhalten.

    Gunhild Mewes

    Gunhild Mewes

    Antworten
    • Ulrike Lembke
      8. September 2014 10:22

      Sehr geehrte Frau Mewes,

      hier scheint mir ein sehr unglückliches Missverständnis vorzuliegen. Zum einen: Das Konzept des juwiss-Blogs besteht darin, sich mit nicht mehr als tausend Worten zu einem aktuellen Thema zu äußern, was notwendig zu Verkürzungen, Fokussierungen und damit Aussparungen führt. Viel wichtiger aber: Ich habe lediglich eine Stellungnahme zu den Eckpunkten des BMFSFJ abgegeben, die sich nur auf den „gewerberechtlichen“ Teil des künftigen Gesetzes beziehen. Der strafrechtliche Teil des Gesetzentwurfes zum Schutz vor Menschenhandel und sexualisierter Gewalt ist noch beim BMJV in Bearbeitung. Diese Fragen konnten daher gar nicht Thema meines Beitrages sein und bedürften ohnehin einer eigenständigen Stellungnahme.

      Seien Sie versichert, dass mir die Bekämpfung sexualisierter Gewalt ein wesentliches Anliegen ist, für das wir – da ich hoffe, dass unsere anderweitigen Differenzen nicht unüberwindbar sind – weiterhin gemeinsam einstehen können.

      Mit herzlichen Grüßen,
      Ihre Ulrike Lembke

      Antworten
      • Sehr geehrte Frau Lembke,

        ich wünschte, es wäre ein Mißverständnis, aber ich befürchte, dass es keines ist.

        Sie sagen, Sie würden hier nicht über die Opfer von Menschenhandel schreiben, denn das würde zum Strafrecht gehören. Allerdings wissen Sie doch gerade aus Ihren Arbeiten zum §177, dass der Verweis auf ein Gesetz nicht reicht, sondern oft einfach ein Ablenkungsmanöver ist, um sich mit einem Problem nicht wirklich auseinanderzusetzen. Die Prostitution ist der Bereich, in dem Menschenhandel stattfindet, und der auf Menschenhandel – vor allem Frauen- und Mädchenhandel – angewiesen ist, um die Nachfrage zu bedienen. Ich frage mich: wie können Sie übersehen, was hier in Deutschland seit 2002 passiert und sich einfach nur für die Crème de la Crème der prostituierten Frauen in die Bresche werfen, deren Interessen denen der Menschenhandelsopfer und vieler aus Armut prostituierter Frauen konträr gegenüber stehen? Frauen werden in die Prostitution gedrängt, erpresst und gezwungen; die Preise sinken, die Ansprüche an Praktiken steigen, und Kondombenutzung ist zur Ausnahme geworden. Wo waren denn Ihre selbstorganisierten Sexarbeiterinnen, die angeblich für ihre Rechte kämpfen, als 2007 die Evaluierung feststellte, dass die angestrebten Ziele des ProstG nicht erreicht worden sind? Wo waren sie, als immer mehr Reportagen auf die rasant steigende Gewalt und sexuelle Ausbeutung im Milieu aufmerksam machten? Das hat diese Menschen offensichtlich nicht so weit interessiert, dass sie eine Interessengemeinschaft gebildet haben. Sie stehen einzig und allein für ihre Interessen ein, und das ist die einer Minderheit in der Prostitution. Es geht ihnen um ihren Verdienst, aber nicht um Solidarität mit den Unterprivilegiertesten, Ausgebeuteten ihrer Branche. Ich frage mich, wieso Sie als Wissenschaftlerin kritiklos deren Selbstdarstellung übernehmen. Warum hören Sie nicht diejenigen, die dem Milieu entkommen sind und sich mit Verve für das Nordische Modell einsetzen? Hier ein Beispiel unter vielen: http://spaceinternational.ie/. In Schweden selbst, wo es ebenfalls eine heftige Debatte um das Modell gegeben hat, setzen sich aktive und ausgestiegene prostituierte Frauen weiterhin dafür ein: http://www.nätverketpris.se/start-english.html.

        Prostitution bildet den Rahmen, in dem die sexuelle Ausbeutung stattfinden kann. Und das tut sie in ausuferndem Ausmaß. Im gesamten Menschenhandel nimmt sexuelle Ausbeutung ca. 80% ein. Das sind allein in Europa mehrere Hunderttausend Frauen, Jugendliche, Kinder, ein Gutteil davon in Deutschland. Wir haben es hier mit einem Menschheitsverbrechen zu tun! Und wir, die wir dagegen ankämpfen (http://www.abolition2014.blogspot.de/2014/08/abolition-2014-positionspapier.html) werden dabei absurderweise von anderen Feministinnen ausgebremst. Wie kann es sein, dass diese Feministinnen davon ablenken und nichts davon hören wollen? Ein Feminismus, der sich nicht um die der schlimmsten Gewalt ausgesetzten Frauen annimmt, ist für mich eine hohle Behauptung und nicht nur vollkommen nutzlos – nein, er ist sogar schädlich. Denn wo eigentlich die Öffentlichkeit aufgerüttelt werden müsste, betreiben Sie und ähnlich Gesinnte beständige Verharmlosung. [ (…) von der Red. gekürzt mangels Bezug zum Beitrag] Niemals aber kann es ein Recht auf die Sexualität einer anderen Person geben: ein solches Denken ist reines, unverhohlenes Produkt der Vergewaltigungskultur, die ich als Feministin und Aktivistin gegen sexuelle Gewalt bekämpfe. Sie hingegen bieten diesem Denken eine Plattform.

        Das Nordische Modell – das bedeutet Freierbestrafung und gute Ausstiegsprogramme für prostituierte Menschen – ist die einzige Maßnahme, die helfen kann, dem Menschheitsverbrechen des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung entgegen zu wirken. Denn es ist die Nachfrage, die diesen Handel boomen lässt (genauer erklärt in der Stellungnahme unserer Initiative: http://ifgbsg.org/unser-standpunkt-zur-prostitution-pro-nordisches-modell/).

        Freier werden von Sexarbeits-Apologetinnen irgendwie immer aus der Rechnung ausgenommen (von Zuhältern hört man schon gleich gar nichts oder zumindest höchst selten. Sie erwähnen sie im Text oben mit dem Attribut „ausbeuterisch“ – meinen Sie damit im Gegensatz zu den engagierten, beschützenden Prostitutions-Managern?). Freier beteiligen sich in jedem Fall an der Schädigung einer anderen Person. Der Schritt, Prostitution nur als Arbeit zu betrachten, ist der erste und wichtigste Schritt, das auszublenden. Es ist überhaupt ein unglaublich wichtiger Schritt, um die Augen vor der der Prostitution inhärenten Gewalt zu verschließen.
        Warum machen denn alle Feministinnen, die von dem „Recht, Sexarbeit auszuüben“ sprechen, gedanklich Halt davor, sich mit den weiteren Kontexten drumherum zu beschäftigen? Warum wird ausgeblendet, dass Frauen, die aus eigenem Antrieb (also weder Zwang noch ökonomischer Druck) in die Prostitution einsteigen, so gut wie immer einen gewalttätige kindliche Sozialisation erfahren haben (http://kriegsursachen.blogspot.de/2013/12/kindheit-und-prostitution-eine-branche.html)? Normalerweise gehört es doch zur feministischer Gesellschaftsanalyse und zum Verstehen gesellschaftlicher Vorgänge und Institutionen, Sozialisierung als entscheidenden Faktor in Betracht zu ziehen. Warum also gerade hier nicht? Weil es nicht erwünscht ist, der furchtbaren Tatsache ins Auge zu blicken, dass vielfach eine regelrechte Dressur zum sexuellen Benutztwerden im Vorfeld stattgefunden hat, die internalisiert wurde?
        Was in der Prostitution stattfindet, ist keine „sexuelle Dienstleistung“. Das ist zynischer orwell’scher Neusprech. Was stattfindet, ist, dass eine Person keinen Sex will und, um ihren Willen auszuhebeln, Geld gegeben wird. Konsensueller Sex ist was andres: der beruht nämlich auf Lust auf genau die Sachen, die dann stattfinden. Für enthusiastischen Konsens setzten sich Feministinnen ja normalerweise auch ein, die sich bemühen, Rape Culture zu überwinden. In der Prostitution wird genau das Gegenteil diesen Konzepts praktiziert. Es findet eine Trennung von Sexaktivität und sexuellen Empfindungen statt, die auf Seiten der Frauen so alt wie das Patriarchat ist, und die verschiedensten Formen annimmt. Mit einem Wort: Prostitution ist Teil der sexuellen Unterdrückung. Es ist absurd, genau diese Unterdrückung im Namen eines sogenannten „sexpositiven“ Feminismus zu verteidigen (für wen ist diese Art von Sex wohl positiv?). Aber auch vor so einer simplen feministischen Analyse eines Phänomens scheuen Proprostitutions-Feministinnen zurück.
        Wie erklären Sie sich denn die hohe Rate an posttraumatischen Belastungsstörungen, den weit überdurchschnittlichen Drogenkonsum von prostituierten Frauen? Oder interessiert Sie das nicht? Wussten Sie, dass in Befragungen durchschnittlich 90% aller prostituierten Frauen auf die Frage, was ihr erster Wunsch wäre, antworten „Aussteigen“? Warum wollen Sie und ihre Gesinnungsgenossinnen lieber den Aufenthalt in der Hölle angenehmer gestalten, statt die Hölle abzuschaffen?

        Das Nordische Modell erlaubt Frauen, sich selbst in dieser Form zu schädigen. Das ist die Form von Autonomie, die Ihnen ja auch sehr wichtig ist. Es erlaubt aber anderen nicht, Nutzen aus dieser Schädigung zu ziehen und damit Fremdschädigung zu begehen. Deswegen ist es sinnvoll und frauenparteilich, und nicht, wie Sie schreiben „absurd“ (https://www.juwiss.de/117-2013/).

        Und noch was zum Thema weitere Zusammenhänge. Dass die Ideologie der „Sexarbeit“ seitens der Politik auf so viel Zustimmung fällt, könnte mit den Profiten zusammenhängen, die dabei auch für den Staat rausspringt. Es rechnet sich eher, Pauschalsteuern einzukassieren, statt Geld in engagierte Ausstiegsprojekte in größerem Maßstab zu stecken und Frauen wirkungsvoll vor Menschenhandel zu schützen. In dieser sehr empfehlenswerten Masterarbeit, „Fucking poor“, die jetzt im Herbst bei Marta Press als Buch erscheint, werden die Zusammenhänge gut dargestellt: http://www.vhs.at/fileadmin/uploadsrmc/downloads/Service/Master_Thesen/MTKienesberger.pdf .

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  • […] Auch unbedingt Lembkes Text „Das „Prostituiertenschutzgesetz“ kommt – die Heuchelei geht weiter“ vom August des letzten Jahres […]

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