Lernerfolg im Verwaltungsrecht: Systematisches Feedback als rechtsdidaktischer Ansatz

von JAN-PHILLIP STEINFELD

Der Lernerfolg lässt sich rechtsdidaktisch in vielfältiger Weise optimieren. Der vorliegende Beitrag gibt Beispiele dafür, wie klassische Aufgabenstellungen im Verwaltungsrecht ohne viel Aufwand zur Steigerung des Lernerfolges beitragen können, wenn sie als Gegenstand eines systematischen Feedbacks verwendet werden. Feedback ist hier eine Rückmeldung, die stets lernrelevante Informationen enthält. In der von John Hattie (Bildungsforscher und Professor an der University of Melbourne) 2008 vorgelegten und seitdem weltweit rezipierten Metastudie „Visible Learning“ wurde Feedback als eine weit über dem Durchschnitt liegende Einflussgröße für den Lernerfolg identifiziert.

Didaktische Aufbereitung einer Fragestellung aus dem Verwaltungsrecht

Eine klassische Aufgabe für ein im Verwaltungsrecht zu erstellendes Gutachten lautet: Prüfen Sie, ob der Bescheid rechtmäßig ist.

Aus dieser dogmatisch motivierten Aufgabe lassen sich zu didaktischen Zwecken verschiedene Teilaufgaben formulieren:

  1. Prüfen Sie, ob der Bescheid rechtmäßig ist.
  2. Prüfen Sie, ob der Bescheid formell rechtmäßig ist.
  3. Prüfen Sie, ob der Bescheid formell rechtmäßig hinsichtlich § 28 HmbVwVfG ist.
  4. Prüfen Sie, ob die Anhörung erforderlich war.

Vier verschiedene Ebenen von Feedback

Aus der Hattie-Studie wurde deutlich, dass für Kompetenz- und Wissenserwerb Feedback hohe Relevanz hat. Wichtig für den Lernerfolg ist, dass das Feedback grundsätzlich in beide Richtungen gegeben wird: Lehrpersonen geben Lernenden Feedback und umgekehrt. John Hattie unterscheidet in seinem Werk „Visible Learning for Teachers“ (Titel der deutschsprachigen Ausgabe: „Lernen sichtbar machen für Lehrpersonen“) vier Ebenen: Das Feedback zur Aufgabe, zum Prozess, zur Selbstregulation und zum Selbst. Die vier Ebenen korrespondieren mit den Lernphasen von Novize bis hin zum Experten. Für die hier im Fokus stehende rechtsdidaktische Betrachtung werden nur die ersten beiden Ebenen verwendet. Auf die Ebene der Selbstregulation und des Selbst wird nicht weiter eingegangen.

Das Feedback zur Aufgabe bezieht sich darauf, dass den Lernenden klar ist, welche Aufgabe sie konkret zu bewältigen haben. Das Feedback bezieht sich auf dieser Ebene maßgeblich auf die Kategorien richtig oder falsch. Auf die oben dargestellten Aufgabenvarianten der Rechtmäßigkeit bezogen bedeutet dies z.B., dass dem Lernenden klar ist, dass zur formellen Rechtmäßigkeit nicht der Prüfungskomplex Ermessen gehört. Ebenso in diese Kategorie würden Kommentare der Lehrperson hinsichtlich einer inhaltlich falschen Subsumtion z.B. von § 28 HmbVwVfG gehören. Diese weit verbreitete Art von Feedback ist gerade für Novizen wichtig.

Feedback auf der Ebene des Prozesses erfolgt mit Blick auf die Prozesse, welche zur Lösung der Aufgabe verwendet wurden. Hattie sieht ein solches Feedback z.B. darin, dass dem Lernenden dabei geholfen wird, die Beziehungen zwischen Konzepten zu erkennen oder ihm Hinweise über verschiedene Strategien gegeben werden. Hattie geht davon aus, dass das Feedback auf dieser Ebene ein tiefergehendes Lernen ermöglicht.

Beispiel 1: Beziehung der Teilaufgaben zueinander

Ausgehend von der oben vorgeschlagenen Formulierung von Teilaufgaben könnten die Lernenden beispielsweise zu folgender Überlegung angeregt werden:

„In welcher Beziehung stehen die Aufgaben zueinander?“

Die Lernenden können erkennen, dass die Aufgaben von 4 nach 1 einander enthalten. Sie können ebenfalls den Begriff der formellen Rechtmäßigkeit besser verorten. Des Weiteren ist es möglich, dass sie aus dem Vorgang der Ober-/Unterbegriffszuordnung den Lernanreiz bekommen, nach weiteren (hier fehlenden) Unterbegriffen zu suchen. Wenn z.B. Teilaufgabe 3 ein Unterpunkt zu Teilaufgabe 2 ist, dann wird die formelle Rechtmäßigkeit wahrscheinlich aus mindestens einem weiteren Prüfungspunkt bestehen. Es könnte z.B. § 39 HmbVwVfG auf diese Weise ebenfalls bei der formellen Rechtmäßigkeit verortet werden. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist, dass die Lernenden mit den Aufgabenstellungen 1 bis 4 unsortiert bzw. lückenhaft konfrontiert werden.

Beispiel 2: Reflexion über didaktische Reduktion

Im Rahmen einer didaktischen Reduktion könnte zunächst nur mit dem isolierten Lernen einzelner Verfahrensvorschriften (z.B. § 28 HmbVwVfG) begonnen werden. Dies entspricht der Teilaufgabe 3. Wenn erst im Anschluss daran Teilaufgabe 1 eingeführt wird, bietet sich ein Feedback an, durch welches die Lernenden die didaktische Reduktion selbst nachvollziehen können, z.B. durch die folgende Fragestellung:

„Welche (dogmatischen) Gründe könnten dazu führen, die zunächst einzeln behandelten §§ 24, 28 und 39 HmbVwVfG unter dem gemeinsamen Begriff der formellen Rechtmäßigkeit zu gruppieren?“

Die Lernenden können zunächst erkennen, dass Verfahrensvorschriften zum einen eigenständige Teilvorgänge eines Verwaltungsverfahrens darstellen. Durch das Feedback werden die Lernenden auf eine alternative Strategie aufmerksam gemacht: Dieselben Verfahrensvorschriften sind dogmatisch motiviert gruppierbar. Daran können die Lernenden erkennen, dass die einzelnen Verfahrensvorschriften auch eine Rolle in einer zusammenhängenden größeren Einheit „Verwaltungsverfahren“ einnehmen. Bei den Lernenden kann also durch das Feedback die Wahrnehmung eines weiteren Konzepts gefördert werden.

Beispiel 3: Vergleich des Prüfungsgegenstandes und des Prüfungsumfangs in den Aufgaben

Ein auf dem Erkennen des Konzepts Verwaltungsverfahren aufbauendes Feedback könnte darin bestehen, die Teilaufgaben 1 bis 3 hinsichtlich Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang zu vergleichen, wie z.B.:

„Prüfungsgegenstand der Aufgaben 1 bis 3 ist immer der Bescheid. Die Aufgaben unterscheiden sich jedoch bezüglich des Prüfungsumfangs. Welche (dogmatischen) Schlussfolgerungen lässt dieser Umstand zu?“

Die Lernenden haben durch das Feedback aus Beispiel 2 den Zusammenhang von Teilvorgängen in einem gemeinsamen Verwaltungsverfahren erkannt. Im Kontrast dazu können sie nunmehr erkennen, dass sämtliche Elemente dieser ablaufenden Vorgänge aus dem Blickwinkel eines einzigen gemeinsamen Bezugspunktes auf Rechtmäßigkeit überprüft werden können. Daraus könnte sich dem Lernenden erschließen, dass das Verwaltungsverfahren unter dem Begriff Rechtmäßigkeit letztlich in den Bescheid mündet.

Fazit

Klassische Aufgabenstellungen aus dem Verwaltungsrecht lassen sich zu mehr nutzen als einer gutachterlichen Fragestellung, die abgearbeitet wird. Insbesondere durch Feedback auf der Ebene des Prozesses kann sich der Lernende diverse Zusammenhänge erschließen. Derjenige, der Lernprozesse im Verwaltungsrecht optimieren will, kann solche Aufgabenstellungen als Gegenstand eines systematischen Feedbacks verwenden. Mit dieser didaktischen Entscheidung kann eine weit über dem Durchschnitt liegende Einflussgröße für den Lernerfolg mit relativ geringem Aufwand in die Konzeption von Lehrveranstaltungen aufgenommen werden.

Zitiervorschlag: Steinfeld, Lernerfolg im Verwaltungsrecht: Systematisches Feedback als rechtsdidaktischer Ansatz, JuWissBlog Nr. 95/2018 v. 28.11.2018, https://www.juwiss.de/95-2018/

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz.

, Hattie, Jan-Phillip Steinfeld, Rechtsdidaktik, Verwaltungsrecht
Nächster Beitrag
Tagungsbericht zum JuWissLab 2018 „Gute Lehre im Öffentlichen Recht“
Vorheriger Beitrag
Der Gesetzgeberwille als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung

Ähnliche Beiträge

von SEVERIN FUCHS Nach herrschender Literaturmeinung und ständiger Rechtsprechung des BVerwG bewirkt eine gerichtliche Entscheidung keine Änderung der Rechtslage und stellt daher grundsätzlich keinen Wiederaufnahmegrund für ein Verwaltungsverfahren dar. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des EuGH stellt diese Interpretation von § 51 VwVfG nun auf die Probe. Sie gibt Anlass zur…
Weiterlesen
Von Emily Mary Laing Digitale Lehre ist in aller Munde: Wie gestaltet man online Lehre? Was sind Bereicherungen und Herausforderungen? Wie funktioniert es bei Kolleg*innen, was hat sich bewährt? Zugleich fehlt es aber jenseits von allgemeinen Hinweisen an persönlichen Einschätzungen und Erfahrungsaustausch. Mein Erfahrungsbericht soll juristischen Kolleg*innen helfen, ihre digitalen…
Weiterlesen
von JAN-PHILLIP STEINFELD Der Forschungsverbund „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“ hat im Jahr 2020 die Ergebnisse seiner bundesweiten JuCo-Studien 1 und 2 vorgelegt. Mehr als 6000 (JuCo 1) bzw. 7000 (JuCo 2) junge Menschen im Alter von 15 bis 30 Jahren wurden zu ihren Erfahrungen während der…
Weiterlesen

1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.