von PHILIPP KLEINER
Bei der zweiten Auflage des bundesweiten verfassungsrechtlichen Moot Court „HanseMoot” sind wieder einmal verfassungsrechtlicher Sachverstand und rhetorische Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefragt. Thema ist in diesem Jahr die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Sitzungsausschlusses einer Parlamentarierin im Bundestag. Die siegreichen Teams dürfen sich über den HanseMoot-Pokal freuen – und auch alle weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet eine stimmungsvolle Abschlussveranstaltung im Hamburger Rathaus.
Am 4. und 5. November 2019 ist es wieder soweit: Zur Teilnahme am 2017 erstmals durchgeführten HanseMoot finden sich Studierende aus dem gesamten Bundesgebiet in Hamburg ein. An zwei Tagen werden sie über interessante verfassungsrechtliche Fragestellungen diskutieren, neue Kontakte knüpfen und ihre rhetorischen Kompetenzen messen. Nachdem schon die Erstauflage mit viel Lob bedacht wurde und z.B. dem JuWissBlog Anlass bot, im Rahmen einer Schwerpunktwoche den HanseMoot im Speziellen und die Rolle von Moot Courts in der Juristenausbildung generell zu beleuchten, ist der HanseMoot 2019 auf bestem Wege, den Erfolg der Vorauflage noch zu übertreffen. Nicht zuletzt deshalb werden die Vorbereitungen mit großem Engagement von Organisatoren und teilnehmenden Teams betrieben. Dieser Werkstattbericht soll darin einen Einblick gewähren.
Den institutionellen Rahmen bildet auch im Jahr 2019 das Hamburgische Verfassungsgericht, flankiert von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg und der Bucerius Law School. Federführend beteiligt sind Friedrich-Joachim Mehmel als Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts sowie Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer und Prof. Dr. Armin Hatje als Verantwortliche seitens der Bucerius Law School bzw. der Universität Hamburg. Richter am Landgericht Dr. Alexander Szodruch-Arnold und der Verfasser selbst komplementieren das Organisationsteam. Der HanseMoot kann als als Beispiel dafür dienen, wie eine Kooperation verschiedener Hamburger Institutionen auf dem Gebiet des Rechts erfolgreich gelingt.
Nachdem bei der Erstauflage insgesamt 13 Teams teilnahmen, wird sich diese Zahl im Jahr 2019 voraussichtlich erhöhen und bei ungefähr 20 liegen. Als Qualitätsnachweis für den HanseMoot besonders erfreulich ist, dass Universitäten der ersten Stunde”, wie z.B. die Ruhr-Universität Bochum, die Universität Greifswald oder die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, erneut vertreten sind. Gleichzeitig feiern verschiedene Hochschulen ihre Premiere beim HanseMoot, darunter die Universitäten in Bonn, Göttingen, Trier und Leipzig. Die Teams bestehen jeweils aus vier Personen und können – müssen aber nicht – von einem Lehrstuhl oder einer Einzelperson betreut und gecoacht werden.
Mit Abschluss der Anmeldephase im Mai begann für die Teams umgehend die Arbeit. Zu dem Thema „Sitzungsausschluss einer Parlamentarierin im Bundestag” sind zwei Schriftsätze zu verfassen, je einer aus Sicht der ausgeschlossenen Parlamentarierin und des Präsidenten des Bundestags. In Zeiten, in denen nicht nur der öffentliche Diskurs, sondern auch parlamentarische Debatten in der Bundesrepublik zunehmend emotionaler werden und dabei zum Teil den Boden einer sachlicher Auseinandersetzung verlassen, betrifft der Sachverhalt nicht nur eine aktuelle Thematik, sondern bietet zugleich Gelegenheit, über die widerstreitenden Interessen und Funktionen der Parlamentsdebatte nachzudenken und diese verfassungsrechtlich zu verankern. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang nur exemplarisch auf die Entscheidungen des Hamburgischen Verfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr zum Ausschluss eines Bürgerschaftsmitglieds (HVerfG 3/17 vom 2. März 2018) sowie – noch aktueller – des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg (VerfGH 1 GR 1/19, 1 GR 2/19 vom 22. Juli 2019).
Ende September reichen die Teams ihre Schriftsätze ein, die dann von Juroren bewertet werden. Wie schon bei der Vorauflage sind das renommierte Praktiker und Wissenschaftler, die sich in der Juristenausbildung engagieren. Neben Hochschulprofessoren und Rechtsanwälten aus Hamburg haben sich auch wieder Landesverfassungsrichter aus dem gesamten Bundesgebiet angekündigt. Viele von ihnen übernehmen zudem die Rolle von Richterinnen und Richtern während der mündlichen Ausscheidung Anfang November. Dann treten die Teams gegeneinander an und versuchen, die Argumente der Gegenseite zu entkräften und dabei selbst rhetorisch zu überzeugen. Diejenigen Teams, die in einer Zusammenschau aus Schriftsatzbewertung und mündlichem Auftreten die besten Leistungen erbracht haben, ziehen ins Halbfinale ein. Schon dieser Schritt ist angesichts der starken Konkurrenz ein großer Erfolg – was nicht zuletzt dadurch symbolisiert wird, dass die Finalrunden im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts stattfinden, in dem auch das „richtige” Hamburgische Verfassungsgericht tagt. Geleitet werden diese Simulationen einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht u.a. vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Michael Eichberger.
Am Ende der zwei Tage erwartet alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Großen Festsaal des Hamburger Rathauses die feierliche Abschlussveranstaltung, die auch dieses Jahr unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Frau Carola Veit, steht. Neben der Bekanntgabe der siegreichen Teams und besten Individualleistungen wird der Vortrag eines renommierten, namentlich noch bekanntzugebenden Verfassungsrechtlers für lebhafte Diskussionen beim anschließenden Empfang sorgen. So verbindet der HanseMoot einmal mehr die profunde Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichen Fragen und das Schaffen persönlicher Netzwerke – zwei wichtige Bausteine erfolgreichen juristischen Wirkens.
Zitiervorschlag: Kleiner, Philipp, Der HanseMoot geht in die zweite Runde – ein Werkstattbericht, JuWissBlog Nr. 83/2019 v. 20.8.2019, https://www.juwiss.de/83-2019/
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