Ausnahmezustand als Normalität

Lorenz Bode
von LORENZ BODE Wenn man von einem Ausnahmezustand spricht, der Normalität geworden ist, denken viele sofort an die Hochphase der Corona-Pandemie. Gemeint ist jedoch ein Ausnahmezustand, der vor allem deshalb als normal gilt, weil er weitgehend unbemerkt bleibt und seit Jahrzehnten besteht – es geht um die sogenannte Organisationshaft. Mit…
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In der Demokratie gibt es keinen Ausnahmezustand

Eva Ricarda Lautsch
von EVA RICARDA LAUTSCH Souverän ist, wer Recht setzt. In Zeiten der Pandemie, in denen schnelle politische Reaktionen zur Eindämmung ihrer Ausbreitung erforderlich sind, scheint die Frage nach Notstandsgesetzen nahe zu liegen. Die Rede ist vom Ausnahmezustand – dieser sei die Stunde der Exekutive. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass…
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von DANIEL MENGELER In Zeiten politischer Zurückhaltung betreten höchste Gerichte vermehrt die politische Arena. Die medial seit 2015 als „Flüchtlingskrise“ abgekanzelte Situation lässt sich unschwer als solche skizzieren. Sie ruft nur nach einer Seligsprechung durch einen höchstrichterlichen Urteilsspruch, um der Derogation des geltenden Rechts die rechtliche Legitimität zu verleihen. Der…
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von MARCO MEYER …laut Carl Schmitt, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. Abseits von Schmitt‘s Lust an der Letztentscheidung und der Person, die sie in seinen Augen zu treffen habe, hat sich der Begriff „Ausnahmezustand“ auch außerhalb der klassischen Domäne des sog. Staatsrechts als eine Kategorie etabliert, die in Kürze der…
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von MATTHIAS LUKAN Im Interesse der nationalen Sicherheit und zur Abwehr schwerwiegender Bedrohungen ermöglichen es Notstandsklauseln wie Art. 15 EMRK, in besonderen Ausnahmefällen Grundrechte zu suspendieren und über das im „Normalfall“ geltende Maß hinaus zu beschränken. Dem Staat soll damit die notwendige Handlungsfreiheit zur Abwehr einer besonders schweren Gefahrenlage gewährt…
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