Sechs Fragen an… Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.

Interview im Rahmen der 58. Assistententagung Öffentliches Recht in Regensburg

von JUWISS-REDAKTION

U_Steiner_swMögen die Spiele beginnen! Im Rahmen des feierlichen Eröffnungsabends führte der Regensburger Emeritus Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. mit seinem Festvortrag „Richterliche Rechtsfindung und die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht“ in das Thema der diesjährigen Assistententagung „Richterliche Abhängigkeit – Rechtsfindung im Öffentlichen Recht“ ein. In seiner pointenreichen Rede beschäftigte er sich mit dem Verhältnis zwischen der Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung und der deutschen Staatsrechtslehre. Wir haben die Gelegenheit genutzt, ihm ein paar weiterführende Fragen zu stellen.

JuWiss: Die diesjährige Assistententagung steht unter dem Oberthema „Richterliche Abhängigkeit – Rechtsfindung im Öffentlichen Recht“. Wann und warum haben Sie sich in Ihrer juristischen Karriere das erste Mal mit dem Thema und den Realitäten richterlicher Abhängigkeit auseinandergesetzt?

Steiner: Seltsamerweise im Rahmen meiner richterlichen Tätigkeit nie: als Richter des OVG nicht, weil ich im Hauptamt Hochschullehrer war, aber auch als Richter des BVerfG nicht. Man ist auf 12 Jahre gewählt. Es gibt keine Wiederwahl und es gibt auch keine Rückkehr in das Amt. Dies ermöglicht Unabhängigkeit.

JuWiss: Die Auseinandersetzung mit den (empirischen) Umständen richterlicher Entscheidungsfindung hat in der rechtswissenschaftlichen Literatur lange keine bedeutende Rolle gespielt und war vor allem Soziolog*innen und Politikwissenschaftler*innen vorbehalten. Liegt eine Befassung hiermit überhaupt innerhalb des rechtswissenschaftlichen Erkenntnisinteresses? Oder sollte sich die Rechtswissenschaft darauf beschränken, normative Maßstäbe für die Arbeit der Judikative zu entwickeln?

Steiner: Es gibt durchaus kluge, analytisch ertragreiche Beiträge zu den (empirischen) Umständen richterlicher Rechtsfindung auch aus der Feder von Rechtswissenschaftlern. Es dominiert aber in unserem Fach naturgemäß die Rechtsdogmatik. Methodisch sind uns die Politikwissenschaftler und Soziologen (gleich welchen Geschlechts) überlegen. Es bereichert, ihre Studien zu lesen (die Arbeiten der Ökonomen eingeschlossen).

JuWiss: Auch in der Juristenausbildung dominiert nach wie vor eine normative Perspektive. Jungen Student*innen wird der Wert richterlicher Unabhängigkeit vermittelt, die tatsächlichen Umstände richterlicher Entscheidungsfindung aber werden allenfalls in Wahlseminaren behandelt. Bereits 2012 hat der Wissenschaftsrat angeregt, dass sich auch Jurastudent*innen stärker mit nachbarwissenschaftlichen Erkenntnissen befassen sollten, um die Reflexivität in Bezug auf das eigene Fach zu erhöhen. Glauben Sie, dass eine Auseinandersetzung mit dem Thema richterlicher Abhängigkeit einen festen Platz in der juristischen Ausbildung – im Studium oder im Referendariat – haben sollte?

Steiner: Ich denke, die Auseinandersetzung mit den empirischen Grundlagen richterlicher Rechtsfindung gehört im Schwerpunkt zur juristischen Ausbildung im Referendariat. Sie ist Teil der Befassung mit der Architektur unseres Gerichtswesens und benötigt die Anschauung der Praxis. Zum Jurastudium ist festzuhalten: Man kann es mit Wissen aus den sog. Nachbarwissenschaften anreichern, dann ist man aber auch gehalten zu sagen, was an juristischem Stoff zum Ausgleich entfällt. Auch stellt sich im Jurastudium das Problem, das wir, was die sog. Grundlagenfächer betrifft, bisher nicht lösen konnten: In welchem Studienabschnitt setzt die Begegnung mit Wissen aus diesen Disziplinen ein? Am Anfang des Studiums ist es zu früh, weil man das geltende Recht noch nicht kennt, und kennt man das geltende Recht, ist es zu spät, weil das Examen bevorsteht.

JuWiss: Sie haben die Realität der Arbeit als Richter selbst erlebt, zunächst von 1976 bis 1979 als Richter am Oberverwaltungsgericht und dann von 1995 bis 2007 als Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Inwieweit ist man sich als Richter der eigenen „Abhängigkeit“ bewusst und beeinflusst dieses Bewusstsein die Art und Weise, wie man selbst andere Gerichtsentscheidungen wahrnimmt?

Steiner: Bereits wie zu Frage 1: Das Gefühl der Abhängigkeit hatte ich als Richter zu keinem Zeitpunkt. Aber das Thema hat natürlich viele diskussionswürdige Aspekte: Richter auf Probe, Richter auf Zeit, Karriererichter und Beförderung, Beurteilungswesen, Richterwahl.

JuWiss: Einer der Vorträge auf der diesjährigen Assistententagung beschäftigt sich mit dem Thema „Rechtsprechung im medialen Kommunikationszeitalter“. Im Laufe Ihrer Amtszeit als Bundesverfassungsrichter hat sich das Internet zu einem globalen Massen- und Informationsmedium entwickelt. Inwiefern hat diese Entwicklung die Arbeit am Gericht verändert? Stellt der hierdurch beschleunigte Informationsfluss eine Herausforderung für die Unabhängigkeit der Richter*innen dar? Auch passen sich Suchalgorithmen heute an ihre Nutzer an. Beeinflussen die daraus erwachsenden selektiven Realitäten Ihrer Meinung nach die Unabhängigkeit der Richter*innen?

Steiner: In meiner Zeit in Karlsruhe (1995 bis 2007) war die Frage noch nicht so präsent wie heute. Die Entscheidungsfindung im Senat und in der Kammer erfolgte auf der Grundlage des Aktenstudiums, ggf. aufgrund von Erkenntnissen in einer mündlichen Verhandlung und durch Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und wissenschaftlicher Literatur. Internetwissen war nicht Gegenstand der Beratung. Dies mag heute anders sein.

JuWiss: Zum Schluss: Gibt es etwas, was Sie der jungen Wissenschaft im Öffentlichen Recht mit auf den Weg geben möchten?

Steiner: Der Weg zum Lehrer des Rechts an einer Hochschule im Hauptamt ist länger und anspruchsvoller als in anderen juristischen Berufen. Wer ihn begeht, muss sich, die akademischen Qualifikationen erfolgreich erworben, einem bundesweiten Wettbewerb stellen. Gleichwohl möchte ich dazu ermutigen, diesen Weg zu gehen. Erlaubt unbescheiden: Die Juristenwelt kennt keinen schöneren Beruf.

Die Fragen stellte Nico Schröter

ATÖR 2018, BVerfG, Interview, Richterliche Unabhängigkeit, Udo Steiner
Nächster Beitrag
Sechs Fragen an… Prof. Dr. Winfried Bausback, Bayerischer Staatsminister der Justiz
Vorheriger Beitrag
#RegensburgRettet

Ähnliche Beiträge

von HANNES RATHKE Die Entscheidung des BVerfG, die Vermessung des Graubereichs zwischen Wahrnehmung des geldpolitischen Mandats und wirtschaftspolitischer Selbstermächtigung der von Verfassung wegen unabhängigen EZB dem EuGH zu überlassen, ist folgerichtige angesichts des so oft beschworenen europäischen Verfassungsgerichtsverbundes. Insofern ist die Entscheidung des BVerfG lediglich historisch erstmalig. Spektakulär wird sie…
Weiterlesen
von DOMINIK KLAUCK Die weitreichende Reform des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes vom 31.07.2017 durch das Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen wird noch bis heute kontrovers diskutiert, eine verfassungsgerichtliche Entscheidung ist derzeit noch nicht absehbar. Der bayerische Gesetzgeber ist in der Zwischenzeit erneut aktiv geworden – mit Beschluss vom 15.5.2018 hat der…
Weiterlesen
Zum Ausgang des zweiten NPD-Verbotsverfahrens vor dem BVerfG von SEBASTIAN PIECHA Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil im zweiten NPD-Parteiverbotsverfahren vom 17. Januar 2017 die Verfassungsfeindlichkeit der NPD zwar ausdrücklich festgestellt. Im Ergebnis hat das Gericht mangels ihrer Wichtigkeit und der damit verbundenen, fehlenden realistischen Möglichkeit der Durchsetzung ihrer Ziele…
Weiterlesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.