Sechs Fragen an Generalbundesanwalt Harald Range

Quelle: generalbundesanwalt.de
Quelle: generalbundesanwalt.de

Mit ein wenig Verzögerung und zum Abschluss unserer Interviewreihe anlässlich der 55. Assistententagung Öffentliches Recht folgt heute das Interview mit dem Generalbundesanwalt Harald Range, der uns am Rande der Tagung Rede und Antwort stand. Gefragt haben wir nach seinen Assoziationen zum Tagungsthema, Aufgaben für die junge Wissenschaft, der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit, seiner Meinung zum auf der Tagung heiß diskutierten Thema der muslimischen Friedensrichter in Deutschland und nach der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Was kam Ihnen in den Sinn, als Sie vom Thema der diesjährigen Assistententagung gehört haben? Welche Assoziationen hat das Thema bei Ihnen ausgelöst?

Für mich stand der völkerrechtliche Aspekt im Vordergrund, da das ein Thema ist, das wir gerade im letzten Jahr unter dem Gesichtspunkt „100 Jahre erster Weltkrieg“ behandelt haben. Was hat eigentlich das Völkerrecht bzw. das Völkerstrafrecht in dieser Zeit bewirkt? Frieden zu schaffen durch Recht, das ist ein Thema, das mich fasziniert.

Welchen Themen oder Herausforderungen sollten sich junge Rechtswissenschaftler Ihrer Ansicht nach annehmen?

Für mich ist die Frage der Abgrenzung von Verwaltungsrecht und Strafrecht interessant. Das ist für mich als Strafrechtler immer ein schwieriger Punkt. Es ist eine Gratwanderung, wie weit das Strafrecht und die Sicherung durch das Strafrecht in Bezug auf den Grundrechtsschutz ersetzt werden durch das Verwaltungsrecht der Gefahrenabwehr im Vorfeld.

Ergeben sich aus Ihrer Sicht für die wissenschaftliche Auseinandersetzung besondere Anforderungen an die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit, insbesondere mit Blick auf die jüngsten Ereignisse in Dresden bzw. Bremen?

Ich glaube, dass man sich der Frage der Wutbürger wissenschaftlich annehmen müsste. Welche Konsequenzen, welche Rückschlüsse ergeben sich aus der Partizipation der Bürger oder auch aus dem bloßen Dagegensein für das Verwaltungsrecht?

Im bisherigen Verlauf der Tagung wurde ein Thema besonders intensiv diskutiert: Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Handlungen muslimischer Friedensrichter in Deutschland. Ergeben sich aus Ihrer Sicht dadurch besondere Herausforderungen für das Justizsystem, denen sich auch die Wissenschaft annehmen sollte?

Ich glaube wir müssen aufpassen, dass wir den Grundkonsens unserer Gesellschaft beachten, der darin besteht, dass der Staat das Gewaltmonopol hat und dass er auch die Sicherungsfunktion für unsere Gesellschaft wahrnimmt, quasi als Garant für die Sicherheit und die Freiheit der Menschen. Das sehe ich durch eine Paralleljustiz nicht nur in diesem Bereich als nicht unproblematisch an, daher müsste das vertieft betrachtet werden.

Wie sieht es mit der Europäischen Staatsanwaltschaft aus? Welche Herausforderungen ergeben sich daraus?

Damit ist eine ganze Reihe von Implikationen verbunden, angefangen bei der Bestimmung der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, die für die Europäische Staatsanwaltschaft tätig wird, also des Gerichtsortes. Welches Strafrechtsverfahrensregime soll für einen solchen Prozess gelten, welche Gerichte werden nach welchen Rechtsmaßstäben urteilen und schließlich: Wo findet die Vollstreckung statt? Eine ganze Menge von Fragen, die sich aus gerichtsverfassungsrechtlicher Sicht stellen, die sich aber auch aus grundrechtlicher Sicht, und aus Sicht der Beschuldigtenrechte ergeben. Die Vereinheitlichung von Beschuldigtenrechten halte ich für sinnvoll, das ist aber alles auf einem sehr guten Weg.

Die Fragen stellten Hannes Rathke und Thomas Wierny.

Abwägung, Europäische Staatsanwaltschaft, Friedensrichter, Generalbundesanwalt, Gewaltmonopol, Harald Range, Wutbürger
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