von SVENJA BONNECKE
Nach dem gescheiterten Referendum im letzten Jahr gab es nun im Jahr 2023 einen zweiten Versuch, eine neue Verfassung für Chile zu schreiben. Auch dieser Vorschlag wurde im Referendum am vergangenen 17. Dezember von der Bevölkerung mit über 55 % abgelehnt. In diesem Blogbeitrag sollen einzelne Aspekte des Prozesses sowie Kritikpunkte dargestellt und analysiert sowie mögliche zukünftige Schritte skizziert werden.
Am vergangenen 17. Dezember waren die Bürgerinnen und Bürger in Chile aufgerufen, über den neuen Verfassungsentwurf in einem bindenden Referendum abzustimmen. Mit 55.76 % der abgegebenen Stimmen gewann die Ablehnung dieses Verfassungsvorschlags. Wie auch schon im vorherigen Prozess war dabei die breite Masse an Nichtwählerinnen und Nichtwählern entscheidend für die Abstimmung, aber ihr Wahlverhalten nur schwer abschätzbar. Mit dieser Wahl neigt sich der zweite Verfassungsprozess in Chile seit 2020 dem Ende zu. Am 7. November wurde der neue Entwurf bereits dem aktuellen Präsidenten von Chile, Gabriel Boric, übergeben. Kampagnen für oder gegen den Entwurf befanden sich seitdem in vollem Gange. Der Vorschlag erhielt von Akademikerinnen und Akademiker, Politikerinnen und Politiker und progressiven Teilen der Gesellschaft viel Gegenwind . Der Prozess hat überdies viele komplexe Paradoxe offenbart. Die folgenden Absätze gehen der Frage nach, warum auch der jüngste Verfassungsprozess in Chile gescheitert ist.
Ablauf des Verfassungsprozesses
Dieser zweite Verfassungsprozess nach dem gescheiterten Referendum im Jahr 2022 begann mit der Arbeit einer Expertenkommission im März dieses Jahres. Die Expertinnen und Experten waren vorher durch das Parlament ausgewählt worden. Diese Expertenkommission hatte Anfang Juni einen ersten Vorschlag vorgelegt, der im Allgemeinen als moderat angesehen wurde und gerade im Vergleich zu dem vorherigen Entwurf im Jahr 2022 keine enormen strukturellen Veränderungen beinhaltete. Der Entwurf konnte im Licht der Tradition der bisherigen chilenischen Verfassungen gesehen werden, vereinbarte dies jedoch auch mit den sozialen Forderungen, die in erster Linie zu diesen Verfassungsprozessen geführt hatten.
Parallel zu der Arbeit der Kommission wurden am 7. Mai dieses Jahres 50 Bürgerinnen und Bürger für den Verfassungsrat gewählt. Der Verfassungsrat hatte die Aufgabe den ausgearbeiteten Vorschlag der Expertenkommission als Grundlage zu nehmen und diesen dann nach den eigenen Vorstellungen als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes abzuändern. Bei diesen Wahlen gewann mit 35,41 % genau die Partei der Republikaner am meisten Stimmen, die sich vorher gegen eine Erneuerung der Verfassung eingesetzt hatten. Dieser Partei gehört auch der ehemalige Präsidentschaftskandidat Kast an, der in der Stichwahl gegen Boric im Jahr 2021 verloren hatte. Dadurch wurde der Verfassungsrat seit Beginn seiner Arbeitszeit an von sozial-konservativen und marktliberalen Ideen dominiert.
Einige Kritikpunkte des Verfassungsvorschlags
In der Niederlegung der auch zuvor vorherrschenden neoliberalen Strukturen spiegeln sich marktliberale Ideen wider. Auf diese Weise wurde die Existenz gewinnorientierter Kranken- und Rentenversicherungen in dem Entwurf verfassungsrechtlich im Artikel 16, Absatz 28 b zur sozialen Absicherung festgelegt: Jede Person ist Eigentümer ihrer Altersvorsorgebeiträge und der daraus erwirtschafteten Ersparnisse und hat das Recht, die staatliche oder private Einrichtung, die sie verwaltet und anlegt, frei zu wählen. In keinem Fall dürfen sie vom Staat enteignet oder angeeignet werden, durch welchen Mechanismus auch immer. Gleichzeitig wurde das bereits im März angesprochene Sicherheitsempfinden und die Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Kriminalität im Verfassungsentwurf aufgegriffen. Auf diese Weise gelangten Themen in den Vorschlag, die im Allgemeinen keinen Verfassungsrang genießen. Die prominente Stellung des Themas “Sicherheit” wurde schon im Artikel 9 des Vorschlags deutlich, in dem es hieß, dass es die Pflicht des Staates sei, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. In diesem Rahmen wurde sogar die Migration aufgegriffen, in Chile gerade ein sehr aktuelles Thema, das aber eigentlich durch einfachgesetzliche Regelungen bereits geregelt wird. Der Vorschlag erklärte zu dem Thema unter anderem im Artikel 16, Abs. 4 b: “Das Gesetz legt die Fälle, Verfahren, Formen und Bedingungen für die Abschiebung oder Ausweisung von Ausländern fest, die illegal oder über unerlaubte Wege in das chilenische Hoheitsgebiet eingereist sind, sowie von Ausländern, die in Chile wegen Verbrechen oder einfacher Vergehen eine Freiheitsstrafe verbüßt haben.”
Die sozialen Forderungen hingegen, die in den Protesten der letzten 12 Jahre immer wieder auftauchten und ihren Höhepunkt in den Protesten ab Oktober 2019 fanden, wurden im Verfassungsentwurf nur wenig beachtet. Vielmehr zeigte sich in dem Entwurf vor allem sozial-konservatives Denken. Es wurde beispielsweise die Möglichkeit in den Vorschlag eingebaut, bisherige Rechte zu beschneiden. So hätte die Abtreibungsmöglichkeit in 3 Fällen (bei Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben der Mutter und bei Nichtlebensfähigkeit des Fötus), die durch Frauenbewegungen lange Jahre erkämpft wurde, durch eine Formulierung im Artikel 16 Absatz 1 („Das Recht auf Leben. Das Gesetz schützt denjenigen, der noch ungeboren ist“) verfassungswidrig werden können. Auch hätten Gesetze zur Stärkung der Umsetzung von Unterhaltsforderungen durch das Recht auf Eigentum gegen die neue Verfassung verstoßen können. Bisher gilt die Regelung, dass auch die Einzahlungen in Rentenfonds genutzt werden können, um fehlende Unterhaltszahlungen zu begleichen. Diese Möglichkeit wäre durch die Stärkung der Eigentümerposition des Unterhaltspflichtigen entfallen.
Während der letzten Wochen der Kampagnenzeit erwachten einige soziale Bewegungen aus einer Art Winterschlaf, in den sie aufgrund des Wahlergebnisses des letzten Verfassungsentwurfes und erst recht im Mai dieses Jahres bei den bereits genannten Wahlen zum Verfassungsrat im Mai völlig desillusioniert geraten waren. Einige progressive Stimmen in diesen Bewegungen sahen sich dabei mit der paradoxen Tatsache konfrontiert, die bisherige Verfassung verteidigen zu müssen, die einen nicht-demokratischen Ursprung hat, um eine konservativere Verfassung zu verhindern.
Zwar konnte man es dem Verfassungsentwurf zugutehalten, dass er innerhalb der Tradition der bisherigen Verfassungen in Chile geblieben war und nicht an den demokratischen Grundfesten der chilenischen Struktur rüttelte. In der chilenischen Verfassungstradition sind unter anderem ein starker Präsident, Grundprinzipien und einige staatliche Institutionen erkennbar. Gleichzeitig zementierte der Vorschlag jedoch bestehende Machtstrukturen und den bisherigen Status quo, ohne Perspektiven für die Zukunft und eine Vision für das Land aufzuzeigen.
Eine Parallele zu dem vorherigen, im vergangenen Jahr abgelehnten Verfassungsentwurf bestand vor allem in einem gewissen Misstrauen gegenüber der Verwaltung und der demokratischen Legislative. Dies wurde vor allem dadurch deutlich, dass versucht wurde, einzelne Aspekte möglichst detailliert festzulegen. Somit geriet der Entwurf mit fast 200 Seiten und mit 216 Artikeln ähnlich lang wie der vorherige Vorschlag.
Der Verfassungsrat hat es in den ganzen Monaten seiner Arbeitszeit nicht geschafft, die Menschen für den Entwurf und für die Arbeit des Rates zu begeistern. Dies ist aufgrund der bereits vorhandenen Politikverdrossenheit eines Großteils der Bevölkerung eine verpasste Chance. Darüber hinaus war die ursprüngliche Zielsetzung des Verfassungsprozesses auch diejenige, einen breiten Konsens zu schaffen und ein gemeinsames gesellschaftliches Abkommen, hinter dem ein Großteil der Bevölkerung steht und mit dem sie sich identifizieren können. Auch dies wurde nicht erreicht. Ein Konsens scheint in der gespaltenen Gesellschaft Chiles ferner denn je.
Nächste Schritte
Nach der Ablehnung des Verfassungsvorschlags wird nun erstmal die bisherige Verfassung weiter fortbestehen. Da diese durch die Proteste und die anschließenden Verfassungsprozesse hinfällig zu sein scheint, könnte es im Anschluss nun Bestrebungen geben, die bisherige Verfassung im möglichen legalen Rahmen zu verändern, wobei dabei jedoch der grundlegende Geist der Verfassung wohl kaum verändert werden kann.
Zitiervorschlag: Bonnecke, Svenja, Scheitern 2.0: Das Ende des zweiten Verfassungsprozesses in Chile, JuWissBlog Nr. 3/2024 v. 12.01.2024, https://www.juwiss.de/3-2024/.
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz.