Asylgesetzrevision: Perpetuum Mobile für Populisten

von STEFAN SCHLEGEL und DAVID KAUFMANN

StefanSchlegel_formatiert DavidKaufmann_formatiertIm schweizerischen Asylrecht wird eine Untugend auf die Spitze getrieben, die auch in anderen Politikbereichen Anwendung findet: Die symbolische Gesetzgebung, zur Kaschierung politischer Ratlosigkeit. Die Volksabstimmung am 9. Juni ist eine Chance für das Stimmvolk, Regierung und Parlament zur Ordnung zu rufen.

Die Qualität von Gesetzen verhält sich umgekehrt proportional zur Häufigkeit ihrer Abänderung. Das Asylgesetz der Schweiz ist Rekordhalterin im Abgeändert-werden. Zum zehnten Male wurde es in den gut 30 Jahren seiner Existenz einer Teil- oder Totalrevision unterzogen – ohne sich dabei dem Ziel anzunähern, die im Vergleich zu Nachbarstaaten hohe Nachfrage nach Asyl oder den hohen Anteil von aussichtslosen Gesuchen zu senken. Das Asylgesetz ist somit auch ein Tiefpunkt schweizerischer Gesetzgebungskultur.

Die aktuelle Revision treibt diese Tradition lausiger Gesetzgebung auf die Spitze und wird zur Lösung wiederum nichts beitragen. Neu ist hingegen die Unverhohlenheit, mit der sowohl die Regierung (der Bundesrat) als auch das Parlament das Recht zur symbolischen Gesetzgebung in Anspruch nehmen und die Unverfrorenheit, mit der dieses hilflose Massnahmenpaket (das zu allem Überfluss noch dringlich erklärt worden ist!) dem Volk als griffiges Programm verkauft wird.

Schwere Kost – für die Anderen

Das Stimmvolk bekommt am 9. Juni eine Abstimmungsvorlage serviert, in der krampfhaft versucht wird, die so unterschiedlichen Massnahmen zu einem stimmigen Menü zu kombinieren. Bundesrätin Simonetta Sommaruga tingelt nun schon seit Wochen durch die Schweizer (Medien-)Landschaft mit dem Ziel, uns die schwer verdauliche „5-1-1 Formel“ als ausgewogenes Mehrgang-Menü schmackhaft zu machen. Fünf Beschleunigungsmassnahmen seien es, dazu werden noch eine Verschärfung zum Nachtisch und ein symbolischer Gesetzesartikel, als säuerlicher, unnötiger Gruss aus der Küche serviert. Diesen Siebengänger in Form eines „Bundesgesetzes, dessen Inkrafttreten keinen Aufschub duldet“ (Art. 165 Abs. 1 der Bundesverfassung) sollten die Stimmbürger doch bitte abnicken, damit die Asylsuchenden die Konsequenzen weiterhin schlucken müssen.

Schlepperwesen: Mit freundlicher Unterstützung der Eidgenossenschaft

Die einzige Massnahme der Revision mit real existierenden Konsequenzen ist die Abschaffung des Botschaftsasyls (also die Möglichkeit, auf einer Auslandsvertretung ein Asylgesuch zu stellen). Wie jede Verschärfung des Asylrechts trifft sie die Schwächsten mit voller Härte, während dem sie von Personen, die dem gut gepflegten Feindbild des renitenten Abenteuermigranten am ehesten entsprechen, einfach umgangen werden kann. Zu den wenigen Zielen des Asylwesens, über die Konsens besteht – Verkürzung der Verfahren; Senkung des Anteils von Personen ohne Chancen auf Asyl, die sich im Verfahren befinden; Reduktion des Schlepperwesens – steht diese Verschärfung in direktem Widerspruch: Menschen werden gezwungen, sich physisch in die Schweiz zu begeben, was dazu führt, dass sie die Dienstleistungen von Schleppern in Anspruch nehmen müssen. Zusätzlich verlängert sich das Asylverfahren um die (oft längste Phase) der Rückführung. Diese Verschärfung wurde eingeführt, weil sie einen der ganz wenigen Bereiche betrifft, in dem noch Raum für Verschärfungen bestand und nicht, weil das Botschaftsverfahren Probleme verursacht hätte. Es ist eine Verschärfung um der Verschärfung Willen.

Ratlos – Geschmacklos – Rücksichtslos

Die übrigen Gänge des Menüs sind entweder von untergeordneter Bedeutung und demnach nicht dringlich oder offensichtlich und zugegebenermassen sinnlos. Zur ersten Kategorie kann die Rechtsgrundlage für Beschäftigungsprogramme des Bundes gezählt werden, in die zweite und wichtigere Kategorie gehören der (obsolete) Hinweis, dass Wehrdienstverweigerung kein Asylgrund sei und die (obsolete) Rechtsgrundlage für spezielle Unterkünfte für „Renitente“. Der Bund konnte schon zuvor Asylsuchende platzieren, wo er wollte. Der Artikel dient einzig dazu, die politische Obsession um den Begriff der „Renitenz“ zu bewirtschaften.

Eine weitere – besonders bedenkliche – Sinnlosigkeit im Referendums-Paket ist das Recht der Bundesverwaltung, vom Gesetz abzuweichen, um an ausgesuchten Asylsuchenden neue, verschärfte Verfahrensformen auszuprobieren. Damit bricht der Bund mit einem seiner grundlegendsten Prinzipien, dem Legalitätsprinzip, welches alle seine Handlungen an das Recht bindet (Art. 5 der Bundesverfassung). Geht es um Asylsuchende, scheint das Recht eine hinderliche Schranke zu sein. Sinnvolle Resultate wird dieses unkontrollierte Experiment auf freier Wildbahn nicht generieren, da die Asylsuchenden zwar per Losentscheid als Versuchskaninchen bestimmt werden, aber wieder aus dem Experiment entlassen werden, wenn sie sich als komplexe Fälle erweisen. Somit verzerrt die Fallauswahl das Experiment, und es kann keine generalisierbaren Resultate liefern.

Zurück in die Küche

Frau Sommarugas Darstellung, die Revision diene der Verfahrensbeschleunigung, ist rundweg falsch. Beschleunigung ist ein populäres Anliegen, aber erst Teil der beiden nächsten, bereits anrollenden Revisionen. Das schüttere Bündel vom 9. Juni kann daher getrost zurück in die Küche geschickt werden; vielleicht mit dem Hinweis, dass Revisionen, die lediglich der Profilierung von Parlamentariern dienen, vom Stimmvolk künftig nicht mehr geschluckt werden.

Werden Bundesrat und Parlament nicht von der Bevölkerung dafür abgestraft, dass sie gezielt Symbolpolitik betreiben um die Beschränktheit ihrer Handlungsmacht zu kaschieren, so wird die Versuchung wachsen, auch in anderen Bereichen faktischer politischer Machtlosigkeit solche Anti-Politik zu betreiben. Jüngstes Beispiel: Mit der Anrufung der Ventilklausel zur Personenfreizügigkeit ist Bundesbern dieser Versuchung bereits wieder erlegen. Um sich gegen diese Untugend zu wehren, ist das Referendum da. Wer behauptet, „die Ängste des Volks ernst zu nehmen“ indem er das Volk mit symbolischen Massnahmen abspeist, lügt das Volk gleich zweimal an.

Eine Version dieses Beitrags ist am 26.5.2013 auf dem Blog des aussenpolitischen Think-Tanks foraus erschienen.

Abstimmung, Asylrecht, David Kaufmann, Politik, Schweiz, Stefan Schlegel
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