Zum Schwerpunkt „Demokratie in der Krise – Krise des Rechts“
von TERESA WEBER
Die Konzepte der liberalen Demokratie und des Rechtsstaates werden derzeit in vielen Staaten Europas auf die Probe gestellt. Ob diese Konzepte und ihre Verankerung in den verschiedenen Rechtsordnungen sich als krisenfest erweisen, kann nur durch kritische Reflexion der rechtlichen Entwicklungen festgestellt werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe der Rechtswissenschaften leistet die Frühjahrestagung der Österreichischen Juristenkommission und der hier vorgestellte JuWiss Schwerpunkt zum Thema „Demokratie in der Krise – Krise des Rechts“ einen Beitrag.
Der Schwerpunkt und die ÖJK-Frühjahrestagung
Von 25. bis 27. Mai 2017 findet die Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission zum Thema „Krise der liberalen Demokratie?“ statt. In Anbetracht der Entwicklungen in einigen europäischen Ländern, wie Ungarn, Polen oder auch der Türkei – die allesamt Gegenstand der Frühjahrestagung sind mag man die Frage stellen, ob das Fragezeichen am Ende des Tagungstitels nicht fast etwas zu hoffnungsvoll ist. Die Tagung wird durch den vom Jungen Forum der ÖJK, das sich hier schon einmal vorgestellt hat, ausgerichteten Schwerpunkt „Demokratie in der Krise – Krise des Rechts“ hier am JuWiss Blog begleitet und ergänzt.
Im Rahmen unseres Schwerpunktes dürfen wir uns über drei spannende Beiträge zu Themen freuen, wie sie unterschiedlicher nicht sein könnten: Claudia Wutscher (WU Wien) setzt sich in ihrem Beitrag mit der Frage auseinander, ob es im österreichischen Bundesstaat eine Einstandspflicht des Bundes im Fall von Haushaltskrisen der Länder gibt – eine Frage, die auf Grund der Ereignisse rund um die Hypo nicht nur theoretische Bedeutung hat.
Mit der Frage nach ganz konkreter Abhilfe z.B. im Fall von humanitären Krisen oder Naturkatastrophen befasst sich Markus Scharler (Uni Graz) in seinem Beitrag. Dazu bringt er Licht ins Begriffs-Wirrwarr der österreichischen Bundesverfassung, nach der u.a. zwischen der „Verfügungsgewalt“, dem „Oberbefehl“ und der „Befehlsgewalt“ über das Österreichische Bundesheer zu unterscheiden ist. Als wäre dem nicht genug, treten dazu noch Sonderkompetenzen bestimmter Behörden für genauer definierte Krisenfälle.
Wie auch auf der Frühjahrestagung selbst, auf der etwa die Entwicklungen in Ungarn, Polen und in der Türkei sowie der Ausnahmezustand in Frankreich analysiert werden, bietet auch der JuWiss-Schwerpunkt einen Blick über die Landesgrenzen: Durch die Augen von Daniel Toda Castan (Uni Speyer) erhalten wir Einblick in die fast schon kafkaesken rechtlichen Entwicklungen, die Folge der katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen sind. Dabei wird das spanische Verfassungsgericht unfreiwillig zum zentralen Akteur in einem Konflikt, der schon lange nicht mehr nur schwelt und die faktischen Grenzen von Demokratie und Rechtskontrolle deutlich zu Tage treten lässt.
Vielfältigkeit der Krise und Aufgabe der Rechtswissenschaften
Was haben nun Einstandspflichten im Bundesstaat, die Entscheidung über das Einschreiten des österreichischen Bundesheeres und die Unabhängigkeitsbestrebungen Kataloniens gemein? Mehr als man glaubt: Inhaltlich handelt es sich zwar um vollkommen unterschiedliche Themen. Sie alle befassen sich aber auf die eine oder andere Weise mit dem Umgang mit Krisensituationen, die ein Staat bewältigen können muss, wenn er seine Existenzberechtigung nicht verlieren möchte.
Was ist denn nun aber eigentlich eine Krise? Der Begriff der Krise ist jedenfalls nicht materiell determiniert; sie kann jeden denkbaren Sach- und Lebensbereich betreffen. Wir kennen humanitäre Krisen, Haushaltskrisen, Verfassungskrisen genauso wie „Lebenskrisen“ oder Krisen, die bei der Abfassung einer größeren wissenschaftlichen Arbeit, wie zB einer Dissertation, auftreten. Vereint werden diese unterschiedlichen Ereignisse dadurch, dass ihnen idR unangenehme oder schwierige Situationen vorangehen, die dann in der Krisensituation kulminieren. In der Krisensituation müssen Entscheidungen getroffen und Handlungen gesetzt werden, um ein unliebsames Ergebnis zu vermeiden. Meist besteht dabei ein hoher zeitlicher Handlungsdruck.
Was ist aber dann die im Schwerpunkttitel angedeutete Krise des Rechts? Das Recht selbst hat ja keine Entscheidungen zu treffen. Wohl aber die Rechtssetzer und Rechtsunterworfenen: Rechtssetzer müssen darüber nachdenken, ob sie bestimmte Strukturentscheidungen – z.B. zu Gunsten der Demokratie – weiterverfolgen wollen; Rechtsunterworfene können entscheiden, ob sie dem Recht ihren Gehorsam verwehren wollen. Beide Prozesse spielen ineinander.
Derzeit stehen viele Staaten und Rechtsordnungen in Europa und darüber hinaus vor genau derartigen Herausforderungen. Können Krisensituationen nicht gemeistert werden, so folgt, zumindest Wkipedia zu Folge, die Katastrophe. Um dies zu verhindern, ist es Aufgabe der Rechtswissenschaften, auf krisenartige Entwicklungen hinzuweisen und diese und die aus ihnen hervorgehenden Rechtsnormen wissenschaftlich zu analysieren und kritisch zu reflektieren. Die Frühjahrestagung der ÖJK und der hier im Rahmen des Schwerpunktes präsentierten Beiträge versuchen, sich einem Teil dieser Aufgabe zu stellen.