Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson – Doch was bedeutet das?

von MAXIMILIAN LUDWIG

Am 07. Oktober 2023 überfallen radikalislamistische Terroristen der Hamas aus dem Gaza-Streifen Israel und seine Bürger und verüben den größten Massenmord an Jüdinnen und Juden seit dem zweiten Weltkrieg. Jegliche Menschlichkeit geht verloren, unschuldige Zivilisten werden in einen brutalen Konflikt hereingezogen und die Konsequenzen dieses Angriffs könnten zu einem endlosen Flächenbrand führen. Im Zuge dessen erklärt Olaf Scholz die Sicherheit des israelischen Staates zur deutschen Staatsräson und greift damit eine Formulierung der ehemaligen Kanzlerin Angela Merkel auf. Doch was ist unter Staatsräson zu verstehen, welche Konsequenzen hat dies für das Handeln der deutschen Politik und wie gestaltet sich eine solche Räson eigentlich rechtlich?

Entwicklung außenpolitischer Beziehungen und Auftauchen des Begriffs „Staatsräson“

Die Beziehung des deutschen Staates zum israelischen Staat ist seit dessen Gründung als einer der komplexesten interstaatlichen Verhältnisse der menschlichen Geschichte zu beschreiben. So folgt aus dem durch Nazi-Deutschland verübten Massenmord an Millionen europäischer Jüdinnen und Juden ein politischer Wandel um nicht weniger als 180 Grad. Die erste Bundesregierung mit Bundeskanzler Konrad Adenauer schloss 1952 ein sog. Wiedergutmachungsabkommen, welches jährliche Schadenszahlungen in

Millionenhöhe beinhaltete. Im Rahmen des gleichen Jahrzehnts ereignete sich auch eine intensive, kaum vorstellbare militärische Zusammenarbeit zur Existenzsicherung des jungen israelischen Staates. Der Begriff „deutsche Staatsräson“ fällt das erste Mal in einem Aufsatz Rudolf Dreßlers, ehemaliger deutscher Botschafter in Israel. Zu Beginn des dritten Jahrtausends beschreibt dieser die Sicherung der Existenz Israels als Teil der Räson. Angela Merkel greift 2008 diese Formulierung in einer Rede im israelischen Parlament, der Knesset, zum 60. Gründungsjahrestag auf, und auch heute findet sich die Begrifflichkeit im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Zuletzt führt auch Wirtschaftsminister Robert Habeck in seiner viel beachteten Rede zu Israel und Antisemitismus die Begrifflichkeit „Staatsräson“ als Schlüsselbegriff auf.

Versuch einer Definition im Rahmen einer rechtlichen Einordnung

Das Wort Räson kann sowohl aus dem lateinischen „Ratio“ als auch aus dem französischen „Raison“ abgeleitet werden und mit „Vernunft“ übersetzt werden. Im allgemeinen Sinne ist Staatsräson als das überragende Interesse eines Staates zu bezeichnen. „Die Staatsräson zeichnet sich durch das Vereinen von Normen und Macht innerhalb eines Staates aus. So ergeben sich aus Normen Handlungsrichtlinien, die für das Bestehen eines Staates essenziell sind und meist durch die Verfassung begründet und geschützt werden.“ Es handelt sich demnach um „ein grundsätzliches Orientierungs- und Handlungsprinzip, welches die Erhaltung des Staates bzw. der staatlichen Autorität und/oder sogar deren Steigerung zur entscheidenden politischen Maxime erklärt.“ Für den italienischen Philosophen und Staatsdenker Machiavelli und im Sinne des Absolutismus gilt der Grundsatz, „daß der Staat beim Gebrauch der für die Selbsterhaltung notwendigen Macht keine Rücksicht auf das geltende Recht oder die herrschende Moral zu nehmen brauche.“ Grundlage dafür ist die Annahme, „dass die dem Staat übergeordneten Normen und Werte nur dann verwirklicht werden können, wenn und insofern die staatliche Ordnung Bestand hat, bzw. dass die Durchsetzung der Normen, denen der Staat untergeordnet ist, davon abhängt, ob er handlungsfähig bleibt.“

Schaut man sich das Grundgesetz jedoch an, wird aus folgenden Gründen klar, dass die Staatsräson die Verfassung, die Grundrechte und auch das einfache Gesetz nicht einfach einschränken oder gar verdrängen kann. Denn nach dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip ist „die Gesetzgebung (…) an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung (…) an Gesetz und Recht gebunden“ (Art. 20 Abs. 3 GG), insbesondere die „Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“ (Art. 1 Abs. 3 GG). Daraus ist zu folgern, dass es mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates somit unvereinbar wäre, von Seiten des Staates in Eigenermächtigung die Rechte des Einzelnen mit der Begründung zu verletzen, dies sei im Interesse des Staatswohls unverzichtbar. Der Begriff „Staatswohl“ ist im Grundgesetz, in dem in Art. 1 Abs. 1 die Achtung und der Schutz der für unantastbar erklärten Würde des Menschen zur „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ bestimmt wird, nicht einmal verankert. In dieser abstrakten Ausprägung kann die Staatsräson demnach Grundrechtseingriffe nicht rechtfertigen im Gegensatz zu bspw. Grundrechtseingriffen im Sinne des im Grundgesetz nicht explizit genannten Gemeinwohls.

Fazit und konkrete Umsetzung

Inhaltlich könnte der Begriff „Staatsräson“ als Staatsziel Deutschlands umgedeutet werden.

Staatsziele sind solche Ziele, zu deren Verfolgung der Staat laut Verfassung verpflichtet ist. Dies bedeutet aber im Rahmen einfacher Logik, dass es keine Staatszielbestimmung geben kann, die nicht im Grundgesetz verankert ist.

Militärexperte Carlo Masala, Professor an der Universität der Bundeswehr in München, gibt den Inhalten der deutschen Staatsräson aus moralischen und politischen Gründen Verfassungsrang und fordert damit unausweichlich im Notfall einen aktiven Einsatz Deutschlands zur Verteidigung der Existenz Israels. Bei der Ausübung dieser Interessen ergeben sich möglicherweise jedoch Kollisionen mit dem Völkerrecht laut Joost Hiltermann, MENA-Programmdirektor der International Crisis Group. Trotz der historischen Verantwortung kann Deutschland nicht sehenden Auges über Völkerrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht hinwegblicken, sondern hat trotz all dem für die humanitären und menschlichen Regeln des Völkerrechts einzutreten. So ergibt sich hier ein bisher ungelöster Interessenskonflikt zwischen der bedingungslosen Staatsräson und der rechtlichen Bedingung der Wahrung des Völkerrechts, die als notwendig für diese Unterstützung zu betrachten ist. Zur Lösung der offenen Fragen trägt Alexander Thiele Professor an für Staatstheorie an der BSP Business & Law School in Berlin, bei, indem er die Staatsräson als fundamentale politische Leitlinie bezeichnet, die allenfalls mittelbar auf das Grundgesetz zurückführbar ist, wobei sich direkte rechtliche Verpflichtungen aus dieser Aussage gleichwohl aber nicht ergeben. Zusammenfassend ist daraus ein Auftrag zur uneingeschränkten Unterstützung Israels auf der außenpolitischen Weltbühne sowie die maximale Sanktionierung und Isolierung seiner Angreifer zu fordern, wie bspw. die von Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze angeordnete Prüfung des deutschen Engagements für palästinensische Gebiete.

Militärisch ist die Konsequenz nicht abschließend einzugrenzen. So reichen die möglichen Ausprägungen von der Rückgabe geleaster Drohnen über die Lieferung von Munition für Kriegsschiffe, um welche Israel laut Verteidigungsminister Boris Pistorius gebeten hat, bis zu Unterstützungsmaßnahmen deutscher Sicherheitskräfte nach CDU-Sicherheitsexperte Roderich Kiesewetter, welcher demnach auch eine Aussendung deutscher Soldaten ins Spiel bringt. Einigkeit, welche Pflichten sich die Bundesrepublik auferlegt hat, besteht demnach nicht. Darüber, dass gehandelt werden muss, besteht jedoch uneingeschränkter Konsens.

Zitiervorschlag: Ludwig, Maximilian, Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson – Doch was bedeutet das?, JuWissBlog Nr. 66/2023 v. 21.11.2023, https://www.juwiss.de/66-2023/.

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außenpolitische Beziehungen, Israel, Maximilian Ludwig, Politik, Staatsräson, Terror
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Im Gegensatz zu Ihrer Argumente werden Sie keine einzige Stelle im Grundgesetz finden, die eine direkte militärische Beteiligung Deutschlands im Ausland erlaubt, auch nicht in Israel.

    Der Begriff Staatsräson wird gerne von einigen deutschen Politikern fälschlicherweise verwendet, ohne die völkerrechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen!

    Antworten
  • Eurich Lobenstein
    18. April 2024 08:36

    „Staatsraison“ kann man mit Staatsvernunft übersetzen; insoweit muss staatliches Handeln logisch und vernünftig sein. Einen rechtlich gefestigten Weg zur Unterstützung Israels gibt es dabei nicht. Es ist, wegen der Abhängigkeit von den USA vernünftig, auch Israel zu unterstützen, bzw. es wäre unvernünftig, eine antiamerikanische oder anti-israelische Politik zu betreiben. Das hat jedoch mit „Recht“ nichts zu tun. Die Konfliktsituation mit der Vernunft entsteht dann, wenn sich D. die halbe Dritte Welt zum Feind macht, was es sich – anders als die USA – nicht leisten kann

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