von STEPHAN KLENNER

Am 28. Oktober stimmen die Hessen­­­­ parallel zur Landtagswahl über 15 Verfassungsänderungen ab. Die älteste Landesverfassung Deutschlands soll an die Realität des 21. Jahrhunderts angepasst werden – dies gelingt nur unvollständig.

Geht es nach dem Hessischen Landtag, wird am 28. Oktober ein peinliches Kuriosum beendet: Die Todesstrafe soll endlich aus der Hessischen Verfassung verschwinden. Bislang regelt Art. 21 Abs. 1 S. 2 HV, dass „bei besonderes schweren Verbrechen (…) zum Tode verurteilt werden“ könne. Die Norm ist durch Art. 102 GG seit 1949 aufgehoben. Trotzdem hat sie im Verfassungstext immer noch Bestand. Ein Grund dafür dürfte sein, dass jede Verfassungsänderung in Hessen gemäß Art. 123 Abs. 2 HV der Zustimmung durch eine Volksabstimmung bedarf. Das Risiko, etliche Stimmberechtigte könnten sich der Streichung der Todesstrafe verweigern, erschien offenbar lange Zeit als zu hoch. Es ist sehr zu begrüßen, dass der Hessische Landtag jetzt endlich den Mut findet, eine Änderung der Norm vorzuschlagen.

Weitere Relikte im Verfassungstext

Die Todesstrafe ist allerdings nicht der einzige Punkt, an dem die grundgesetzliche Realität den Text der Landesverfassung längst überholt hat. Folgende Normen sind ebenso reformbedürftig, wurden aber bei den 15 Änderungsvorschlägen, die zur Abstimmung stehen, nicht berücksichtigt:

Verfassungsreform dringend geboten

All diese Normen machen deutlich, dass Hessen dringend einer großen Verfassungsreform bedarf. Dem kann nicht entgegengehalten werden, die Vorschriften kämen wegen des Vorrangs des Bundesrechts (Art. 31 GG) ohnehin nicht zur Anwendung. Eine Verfassung, die über einen längeren Zeitraum obsolete Vorschriften konserviert, kann ihre Funktion als Garant des gesellschaftlichen Grundkonsenses nicht erfüllen.

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Versuche, die überkommenen Bestimmungen zu reformieren. Bereits 1970 brachte die FDP-Landtagsfraktion einen Antrag zur Verfassungsreform ein, zog ihn aber wieder zurück, als sich keine Mehrheit dafür abzeichnete. Zwanzig Jahre später sprach sich der Landtag dafür aus, zu Beginn der 1991 beginnenden Wahlperiode eine Enquetekommission zur Verfassungsreform einzusetzen, was allerdings nicht erfolgte. Erst im Jahr 2003 bestellte das Parlament auf Initiative der Grünen eine solche Enquetekommission, die für etliche der angesprochenen Normen überzeugende Neuformulierungen erarbeitete. Leider kamen diese nie zur Umsetzung: Die damalige SPD-Landesvorsitzende Andrea Ypsilanti fürchtete um die „Substanz der Verfassung“ und meinte, die Öffentlichkeit sei zu wenig beteiligt worden. Während der Kommissionsarbeit kam es immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen der Fraktionen. Der Abschlussbericht wurde von CDU, Grünen und FDP beschlossen, während die SPD die Teilnahme an der Abstimmung verweigerte. Die Fraktionen verfolgten die Reformvorschläge letztlich nicht weiter, da sie keine Volksabstimmung gegen den Willen der Sozialdemokraten veranlassen wollten. Dabei blieb es auch nach einem denkwürdigen Festakt zum 60. Jubiläum der Verfassung, bei dem Bundespräsident Horst Köhler in fast unpräsidialer Deutlichkeit eine Verfassungsreform anmahnte.

Die damaligen Erfahrungen prägten die Arbeit der Ende 2015 eingesetzten Enquetekommission, die jene 15 Änderungsvorschläge des Verfassungstexts erarbeitet hat, die den Hessen nun zur Abstimmung vorliegen. Der unbedingte Konsenswille war so groß, dass man sich darauf verständigte, mit Ausnahme der Todesstrafe alle überkommenen Bestimmungen unberührt zu lassen. Stattdessen ersann die Kommission neue Staatszielbestimmungen, die zwar juristisch umstritten sind, in denen sich aber jede politische Richtung irgendwie wiederfinden kann.

Die Vorschläge zur anstehenden Verfassungsabstimmung sind ein Zeugnis der Halbherzigkeit. Besser wäre gewesen, die Normen umfassend zu reformieren. Sollte sich eine große Reform als zu komplex für eine Volksabstimmung erweisen, ist zu erwägen, Verfassungsänderungen wie in anderen Bundesländern künftig mittels Zweidrittelmehrheit des Landtags zuzulassen. Dies hat bereits die 2003 eingesetzte Enquetekommission vorgeschlagen. Die jetzigen Abgeordneten übernahmen den Vorschlag leider nicht. Dabei könnte dies der Weg sein, die notwendigen Verfassungsänderungen in Hessen endlich zu realisieren.

Zitiervorschlag: Klenner, Hessische Halbherzigkeit, JuWissBlog Nr. 76/2018 v. 4.9.2018, https://www.juwiss.de/76-2018/

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28. Oktober, Hessische Verfassung, Landesverfassung, Stephan Klenner, Verfassungsreform, Volksabstimmung
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