Der Feldzug der Orbán-Regierung gegen die Autonomie des ungarischen Hochschulwesens hört nicht auf. Nachdem im letzten Jahr die Central European University beinahe aus dem Land vertrieben wurde, sind heute Gender Studies im Fadenkreuz. Die Regierung will sie komplett beseitigen. Die ins Feld geführten Argumente sind juristisch kaum haltbar. Sollte die Regierung Erfolg haben, wäre ein weiterer Wirbel des bereits enorm geschädigten Rückgrats der ungarischen Demokratie gebrochen.
Angekündigte Löschung der Gender Studies aus dem Verzeichnis der zulässigen Studiengänge
Anfang August benachrichtigten die für Bildung und für Justiz zuständigen Minister Ungarns die Hochschulen ihres Landes, dass sie beabsichtigen, Gender Studies aus dem vom Ministerium für Humane Ressourcen geführten Verzeichnis der zulässigen Studiengänge zu löschen. Das diesbezügliche Dokument enthielt eine äußerst knapp bemessene Frist von 24 Stunden für etwaige Gegenmeinungen oder Änderungsvorschläge der Hochschulen.
Das an die Hochschulen adressierte Schreiben ist nicht öffentlich, es gilt aber als allgemein bekannt, dass es keine Begründung für das Vorhaben enthielt. Die Vermutung liegt nahe, dass der Zeitpunkt der Mitteilung taktisch gewählt wurde: mitten in der Ferienzeit waren Einwendungen gegen die geplante Löschung des Studienganges kaum zu erwarten.
Die plötzliche Entscheidung, die Gender Studies faktisch zu verbieten, ist überraschend, zumal das Fach im akademischen Betrieb Ungarns eher ein Nischendasein führt. Zwar wurde der Studiengang bereits 2005 staatlich anerkannt (Regierungsverordnung 289/2005. (XII. 22.)), allerdings gibt es zurzeit lediglich zwei Hochschulen, die jeweils ein Master-Studium anbieten: die Central European University (CEU), an der man bereits seit 2008 Gender Studies in englischer Sprache studieren kann und die Eötvös Lóránd Universität (ELTE), die größte Hochschule des Landes, an der seit 2017 das Fach in ungarischer Sprache angeboten wird. Die Zahl der Studierenden hält sich in Grenzen: die CEU konnte in 10 Jahren 129 Studierenden einen Abschluss im Fach Gender Studies verleihen, während es an der ELTE im ersten Studienjahr 2017 lediglich 10 Studierende gab.
Auch hat sich das Fach im Rahmen einer umfangreichen Überprüfung, der sich sämtliche in Ungarn akkreditierte Studiengänge im Jahr 2016 stellen mussten, bewährt. So wurden in der einschlägigen Verordnung (18/2016. (VIII. 5) EMMI) die Anforderungen und Studieninhalte staatlich gebilligt. Auch das Ungarische Akkreditierungskommitee, welches als unabhängiges Gremium das Niveau der Hochschulbildung zu bewahren berufen ist, äußerte sich 2015 noch positiv über den geplanten Gender-Studiengang an der ELTE.
„Gründe“ für die Abschaffung des Studienganges
Nur halbherzig schob Vizepremier Zsolt Semjén einige Tage nach Bekanntwerden des Regierungsvorhabens in einem Interview eine Erklärung nach: kein Arbeitgeber habe das Bedürfnis, Genderologen (sic!) zu beschäftigen, deswegen mache es keinen Sinn, solche Studiengänge anzubieten. Er fügte hinzu, dass seiner Ansicht nach das Geschlecht jedes Menschen „biologisch determiniert“ sei. Geschlechter seien genauso wenig sozial konstruiert wie das Alter eines Menschen. Um das zu illustrieren, fragte er spöttisch, ob denn nun auch Männer im mittleren Alter das Recht haben sollten, zu entscheiden, „wieder ein Fünfjähriger zu sein und in den Kindergarten zu gehen“ oder „neunzig Jahre alt zu sein und Rente zu beziehen“.
Dass es der Regierung bei der Maßnahme um die Chancen der Absolventinnen und Absolventen der Gender Studies-Studiengänge auf dem Arbeitsmarkt geht, ist wenig glaubwürdig. Aus den Statistiken der CEU geht hervor, dass diejenigen, die im Fach Gender Studies einen Abschluss erworben haben, überwiegend eine Stelle gefunden haben. Der größte Teil von ihnen in der Wissenschaft, andere bei Behörden, bei Großunternehmen, NGOs oder bei internationalen Organisationen. Auch finanzielle Bedenken dürften eher eine Nebenrolle gespielt haben, da die CEU als Privatuniversität keine staatlichen Gelder erhält und die Kosten für die wenigen Studierenden an der ELTE überschaubar sein dürften. Darüber hinaus bietet gerade die ELTE zahlreiche exotische Master-Studiengänge an, deren Absolvierende ihre Nische oft nur schwer finden können – schwerer als die „Genderologen“.
Tatsächlich scheint die Abschaffung der Gender Studies ideologische Gründe zu haben. Bereits im März 2017 teilte Staatssekretär Bence Rétvári als Antwort den Abgeordneten auf eine parlamentarische Anfrage hin mit: „Gender ist – vergleichbar mit dem Marxismus-Leninismus – eher als Ideologie denn als Wissenschaft zu bezeichnen […] Die Inhalte dieses Fachs stehen all dem gegenüber, was die Werteordnung der Regierung bezüglich des Menschen vertritt.“ Noch härtere Worte verwendete Parlamentspräsident László Kövér, ein enger Freund Orbáns und Fidesz-Mann der ersten Stunde: nach ihm bilde der „Genderismus“ (sic!) die theoretische Grundlage für ein „Menschenexperiment“, welches „um keinen Deut besser“ sei als „die Eugenik zu Zeiten der Nazis“.
Rechtliche Bewertung
Juristisch ist die Abschaffung von Studienfächern seitens der Regierung auch in Ungarn problematisch. Artikel X. Abs. 1 des 2012 verabschiedeten ungarischen Grundgesetzes gewährleistet die Freiheit der Wissenschaften, der Lehre und sogar des Lernens. Abs. 2 desselben Artikels legt wiederum fest, dass der Staat nicht dazu befugt ist, in Fragen der Wissenschaft über richtig oder falsch zu entscheiden und dass ausschließlich Wissenschaftler berechtigt sind, Ergebnisse der Wissenschaft zu bewerten.
Die oben genannten Erklärungen von Vertretern der Regierungspartei lassen darauf schließen, dass die Regierung Gender Studies für eine Ideologie und Pseudowissenschaft hält und ihr somit ihre Eigenschaft als Wissenschaft absprechen will. Dieser Weg ist nicht begehbar, da der Staat (insbesondere die Exekutive) Zurückhaltung üben muss und (wenn überhaupt) nur in äußersten Ausnahmefällen einer Disziplin deren Wissenschaftlichkeit absprechen darf. Das ungarische Verfassungsgericht hat bereits 2005 festgestellt, dass die Wissenschaftsfreiheit als Grundrecht nur dann gedeihen könne, wenn den Hochschulen ein hinreichendes Maß an Autonomie gewährt wird. Hieraus folge, dass der Staat – insbesondere die Exekutivgewalt – ihnen gegenüber eine gewisse Distanz zu wahren hat. Ausdrücklich stellte das Gericht fest, dass nur die Landesversammlung (das zentrale Legislativorgan Ungarns) dazu befugt sei, grundlegende Fragen des Hochschulwesens zu regeln. Selbst sie sei lediglich dazu befugt, über das Zustandekommen und die Auflösung von Hochschulen zu entscheiden, der Eingriff in die innere Organisationsstruktur sei ihr verwehrt.
Das Vorgehen der Regierung weckt zunächst aus formeller Sicht verfassungsrechtliche Bedenken. Wie dargelegt, wäre bereits ein entsprechendes Gesetz der Landesversammlung nicht unproblematisch, sodass das Vorgehen lediglich in Form einer Ministerialverordnung der Anforderung des in Artikel I. Abs. 3. des Grundgesetzes verankerten Gesetzesvorbehaltes nicht entspricht.
Auch die Art und Weise des Vorgehens gegen die Gender Studies ist aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch. Wie gesehen, fehlt es an einer offiziellen Begründung der Entscheidung, die Frist für Einwendungen war äußerst kurz bemessen, und auch der Zeitpunkt der Entscheidung inmitten der Urlaubssaison führt zu einer Verkürzung der Rechte der Hochschulen.
Materiell liegt ein schwerwiegender, nicht zu rechtfertigender Eingriff in die durch Artikel X. des Grundgesetzes garantierte Wissenschaftsfreiheit vor. Das Verbot eines ganzen Studienganges aus politischen bzw. ideologischen Gründen gehört sicherlich nicht zum Kreis der grundlegenden Fragen, auf die sich der Staat bei der Regelung des Hochschulwesens beschränken muss. Vielmehr stellt es einen Verstoß gegen die Grundgesetzlich gewährleistete Autonomie dar und ist geeignet, eine enorme Unsicherheit bei den Wissenschaftlern und Studenten zu wecken: es ist kaum vorhersehbar, welchen Lehrstuhl oder welche Disziplin es als nächstes treffen wird!
Sollte sich die Regierung nicht eines Besseren besinnen, wird das Verfassungsgericht entscheiden müssen. Trotz der mehrheitlich konservativen Richter bleibt diese ehrwürdige Institution die letzte Hoffnungsträgerin, die das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn wiederherstellen kann. Die rechtlichen Argumente, die gegen die Abschaffung der fraglichen Studiengänge sprechen, liegen auf der Hand. Es bleibt zu hoffen, dass die Richter mutig genug sind, die verfassungsrechtlich garantierte Hochschulautonomie gegen die Regierung zu verteidigen.
Zitiervorschlag: Varszegi, Gender Studies und die starken Männer von der Donau – Vorgehen gegen einen unliebsamen Studiengang in Ungarn, JuWissBlog Nr. 78/2018 v. 13.9.2018, https://www.juwiss.de/78-2018/
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
[…] MARK VARSZEGI considers the plans in Hungary to eradicate gender studies from university curricula to be a further democratic vertebra fracture and, on top of that, illegal (German). […]