Am 7. und 8. April findet unter Schirmherrschaft des Europarats, ausgerichtet vom MultiRights Project und dem PluriCourts Centre of Excellence der Universität Oslo eine Tagung zu zukünftigen Herausforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte statt. Weitere Informationen hier.
von FELIX TELSCHOW Anfang Mai hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung eines „terroristischen Gefährders“ nicht zur Entscheidung angenommen, weil ihm nach verfassungsrechtlich fehlerfreier Gefahrprognose der Verwaltungsgerichte im Zielstaat (Tunesien) weder die Vollstreckung der Todesstrafe noch eine unmenschliche Behandlung (Art. 3 EMRK) drohe. Eine Rolle bei diesen Prognosen spielen…
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