Reihe: Umweltrecht am Freitag

von JUWISS-REDAKTION

Umweltrecht: Große Fragen im Detail

Umweltrecht heißt: Die großen Fragen im Detail. Die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen gehört zu den großen Aufgaben der Menschheit. Zum Leben sind wir auf sauberes Wasser, saubere Luft und gesunde Böden angewiesen. Die Folgen funktionierender oder verfehlter Umweltpolitik zeigen sich vielfach unmittelbar: Seit den 1970er-Jahren konnte eine immer engmaschigere Regulierung viele Umweltprobleme erfolgreich eindämmen. So hat sich beispielsweise die Wasserqualität in Flüssen massiv verbessert; Smog wurde erfolgreich bekämpft; der Wald hat sich (jedenfalls zwischenzeitlich) erholt. Umweltrecht ist damit auch: der Sieg des Details über große Probleme. Gleichwohl ist Umweltrecht auch ein ständiger Prozess. Neue Herausforderungen stellen sich und immer gilt es, umweltpolitische Ziele mit den grundrechtlichen Belangen derer abzuwägen, die von Umweltregulierung betroffen sind.

Aktuelle Abwägungsfragen

Seit einigen Monaten ist – angestoßen durch eine Schülerbewegung – nun das Thema Klimaschutz besonders heiß geworden. Heute ist noch nicht absehbar, ob das Klimaschutzrecht auf internationaler Ebene ähnlich konkrete Erfolge erzielen kann, wie es dem „klassische“ Umweltrecht in Deutschland und vielen anderen Ländern in den vergangenen Jahrzehnten gelungen ist. Klar ist nur, dass gewichtige wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Interessen aufeinanderstoßen und nach einem Ausgleich verlangen.

Umweltrecht ist – nicht nur, aber auch beim Klimaschutz – Zukunftsrecht: „In Verantwortung für die zukünftigen Generationen“ schützt nicht nur der deutsche Verfassungsgeber die natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG). Auch Österreich bekennt sich durch ein Bundesverfassungsgesetz zum Prinzip der Nachhaltigkeit, zum Tier- und umfassenden Umweltschutz sowie zur Bewahrung der natürlichen Umwelt. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft widmet der Umwelt zusammen mit der Raumplanung sogar einen eigenen Abschnitt (Art. 73-80 BV).

Das sind mehr als genug Gründe, das Thema Umweltrecht auf dem JuWiss-Blog besonders sichtbar zu machen. Wir rufen daher alle Kolleginnen und Kollegen, alle Doktorandinnen und Doktoranden, Habilitandinnen und Habilitanden im Öffentlichen Recht und die gesamte ATÖR-Community zu Blog-Beiträgen zu umweltpolitischen Themen auf. Von der CO2-Bepreisung bis zum Phosphorgehalt in Gewässern wollen wir dabei die gesamte Bandbreite des Umweltrechts abdecken. Um den Beiträgen eine besondere Sichtbarkeit zu verleihen, werden wir diese Beiträge künftig freitags in unserer neuen Rubrik „Umweltrecht am Freitag“ publizieren. Den Auftakt macht diese Woche ein Beitrag zur Klagbarkeit von Klimazielen. Wir freuen uns, wenn ihr Lust habt, diese neue Reihe mit uns zu gestalten. In diesem Sinne: Gute Lektüre, viele Einsendungen und ein schönes Wochenende!

Die Redaktion dankt Prof. Dr. Matthias Friehe für den Anstoß zu dieser Themenreihe und für die Erstellung des Beitrags.

Zitiervorschlag: JuWiss-Redaktion, Umweltrecht am Freitag, JuWissBlog Nr. 113/2019 v. 6.12.2019, https://www.juwiss.de/113-2019/.

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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

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  • Nina Hayder
    30. Mai 2022 11:52

    Es freut mich zu lesen, dass sich die Wasserqualität in Flüssen schon deutlich gebessert hat. Natürlich hoffe ich aber auch, dass es noch weitere Fortschritte gibt. Dazu muss das Umweltrecht aber auch noch ausgeweitet werden, wie ich finde. Mehr dazu: https://www.klasnic.com/de/graz-umgebung/umweltrecht/

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