von YANNICK SCHOOG
Auf internationaler und europäischer Ebene setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass die Verwirklichung sozialer Rechte das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Demokratie stärkt und Rechtspopulismus bekämpft. Umgekehrt schwächt der Rückbau sozialer Rechte dieses Vertrauen und stärkt rechte Parteien. Die sozialpolitische Debatte in Deutschland ignoriert diese Einsichten bislang. Insbesondere die Sozialpolitik der aktuellen Koalition und deren Sozialreformen reflektieren diesen Zusammenhang nicht. Dabei wäre es längst an der Zeit, die sozialen Rechte als Pfeile im Köcher der wehrhaften Demokratie zu begreifen.
Die Chişinău-Erklärung: soziale Rechte als Demokratieförderung
Die diesjährige Abschlusserklärung der Hochrangigen Konferenz zur Europäischen Sozialcharta (ESC), die am 18. und 19. März 2026 in Chişinău stattfand, enthält zunächst – so wie zuvor die Abschlusserklärungen von Rejkjavík 2023 und von Vilnius 2024 – das nur allzu erwartbare Bekenntnis der Mitgliedstaaten des Europarats zu den sozialen Rechten der ESC. Darüber hinaus ist ein weiterer Aspekt leicht zu übersehen: die Betonung des Zusammenhangs zwischen der fehlenden Verwirklichung sozialer Rechte und wachsendem Misstrauen gegenüber demokratischen Institutionen (Ziffer 4 der Abschlusserklärung). Daher seien Investitionen in soziale Rechte nicht nur moralisch richtig, sondern auch strategisch sinnvoll, um nachhaltige, resiliente, gerechte und inklusive Gesellschaften zu schaffen. Sozialinvestitionen sicherten die Stabilität und Sicherheit der Demokratie. Investitionen in soziale Rechte seien daher gleichzusetzen mit Investitionen in die Zukunft der Demokratie (Ziffer 5 der Abschlusserklärung).
UN-Bericht zu Rechtspopulismus und Sozialstaat
Die Chişinău-Abschlusserklärung muss zusammen mit dem Bericht „Far-Right Populism and the Future of Social Protection“ des UN-Sonderberichterstatters für extreme Armut und Menschenrechte Olivier de Schutter gesehen werden, der ebenfalls den Zusammenhang zwischen dem Erstarken rechtspopulistischer Kräfte und der Verschlechterung sozialen Schutzes hervorhebt. Er identifiziert vor allem das Vordringen des sanktionierenden Sozialstaats als einen Treiber von Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen und der Demokratie. Insbesondere der Paradigmenwechsel von welfare zu workfare – einem Ansatz, der den Erhalt von Sozialleistungen von einer Arbeitsaufnahme abhängig macht – führe zu wirtschaftlicher und finanzieller Unsicherheit, die von der extremen Rechten ausgenutzt werde (Rz. 25 des Berichts).
Als Belege zitiert De Schutter eine Vielzahl erhellender sozial-, politik-, und wirtschaftswissenschaftlicher Studien. So konnte eine Studie aus dem Jahr 2023 belegen, dass ein Leben in finanziell prekären Verhältnissen unmittelbar die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Bürger:innen für rechtspopulistische Parteien stimmen. Eine andere Studie aus 2021 wiederum weist nach, dass höhere Renten- und Familienleistungen, z. B. Kindergeld, mit einer niedrigeren Wahrscheinlichkeit, die extreme Rechte zu wählen, korrelieren. Frappierend sind auch die Belege, die De Schutter dafür anführt, dass eine höhere Einkommensungleichheit zu einem Anstieg der Unterstützung für rechtspopulistische Parteien führt: Laut einer Studie aus dem Jahre 2023 führt jede Erhöhung des Gini-Koeffizienten um einen Punkt zu einer Erhöhung der Unterstützung für rechtspopulistische Parteien von einem Prozentpunkt. Der Gini-Koeffizient ist ein Modell zur Abbildung von (Un-)Gleichheit in Gesellschaften. Je höher der Koeffizient, desto größer die gesellschaftliche Ungleichheit.
Soziale Rechte: teuer und undemokratisch?
Das (bundes-)deutsche Verhältnis zu sozialen Rechten ist kompliziert. Das Grundgesetz enthält – mit Ausnahme von Art. 6 Abs. 4 GG – keine ausdrücklichen sozialen Rechte wie beispielsweise der UN-Sozialpakt oder die ESC. Die revidierte ESC hat Deutschland 2021 ratifiziert und ist daher an verschiedene soziale Rechte gebunden, z. B. das Recht auf Gesundheit gemäß Art. 11 ESC oder das Recht auf soziale Sicherheit gemäß Art. 12 ESC. Das Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung (Art. 30 ESC) und das Recht auf Wohnen (Art. 31 ESC) hat Deutschland demgegenüber nicht ratifiziert, wofür es zuletzt in einer Stellungnahme von Human Rights Watch an das UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kritisiert wurde.
Traditionell werden soziale Rechte in der deutschen Rechtswissenschaft kritisch gesehen. Ihre Verwirklichung sei teuer und letzten Endes undemokratisch. Dies beruht auf dem Gedanken, dass es ein Alleinstellungsmerkmal der sozialen Rechte sei, dass deren Verwirklichung erhebliche staatliche Aufwendungen voraussetze. Die Durchsetzung dieser Rechte verstieße daher gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz, weil das Parlament seiner Budgethoheit beraubt werde. Soziale Rechte werden so seit jeher in der rechtswissenschaftlichen Diskussion als undemokratisch gebrandmarkt. Allerdings ist es keineswegs Alleinstellungsmerkmal der sozialen Rechte, dass sie stets mit erheblichen finanziellen Aufwendungen einhergingen. Dies ist auch bei anderen Rechten der Fall, z. B. bei den Justizgrundrechten.
Soziale Rechte unter der Großen Koalition
Die jüngst verabschiedeten Änderungen im SGB II illustrieren das sozialpolitische Narrativ der Großen Koalition. In der Problem- und Zielbeschreibung des Gesetzesentwurfs geht es vor allem um Einsparungen für den Bundeshaushalt und um eine Korrektur des Eindrucks, dass Bürger:innen Unterstützung erhalten, die diese vermeintlich gar nicht benötigen. Die einzelnen Neuerungen, darunter unter anderem eine Verschärfung der Sanktionen für Sozialleistungsempfänger:innen und ein Wegfall der Schonfrist für Vermögen, wurden bereits an anderer Stelle eingeordnet. Demnächst dürfte es um Einschnitte bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage der Empfehlungen der „FinanzKommission Gesundheit“ gehen, bei der auch Leistungskürzungen nicht auszuschließen sind. Im Nachgang zur Tagung des Koalitionsausschusses erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz, dass „so viele Vorschläge wie möglich“ umgesetzt werden sollten. Wie die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform umgesetzt werden, ist hingegen noch offen.
Anhaltspunkte dafür, dass die Große Koalition bei den zahlreichen anvisierten Reformen das demokratiefördernde Potenzial der sozialen Rechte – also des Versprechens eines Staates, der den Bürger:innen in den sogenannten Wechselfällen des Lebens zur Seite steht – erkannt hätte, fehlen. Dies ist misslich, denn die Antwort auf das Erstarken des Rechtspopulismus, so hält es der Bericht des UN-Sonderberichterstatters fest, sollte die Verringerung der Unsicherheit sein, die Menschen im Angesicht gesellschaftlicher Umbrüche spüren (Rz. 26 des Berichts) – durch eine Stärkung sozialen Schutzes.
Soziale Rechte als Pfeile im Köcher der wehrhaften Demokratie
Notwendig ist eine Sozialpolitik, die die Konsequenzen eines Abbaus sozialer Rechte bedenkt und das demokratiestärkende Potenzial sozialer Rechte erkennt und nutzt. Der UN-Sonderberichterstatter De Schutter bemüht in seinem Bericht das Bild des Damms der sozialen Rechte, der einen Schutz vor Rechtspopulismus bietet (Rz. 48 des Berichts). Sprachlich befinden wir uns damit bereits nah am Begriff der „wehrhaften Demokratie“, die sich gegenüber ihren Feinden zu behaupten und zu verteidigen weiß. Deren Förderung hat sich auch die Große Koalition verschrieben, heißt es doch im Koalitionsvertrag: „Wir sind überzeugt, dass wir verstärkt in die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie investieren müssen“ (Koalitionsvertrag, Rz. 3302 f.). Es ist an der Zeit, anzuerkennen, dass sich die wehrhafte Demokratie nicht nur durch staatliche Eingriffe, wie z. B. das Parteiverbot oder die Verwirkung von Grundrechten, manifestiert, sondern ebenfalls durch staatliche Leistungen einen Beitrag zu Vertrauen und Unterstützung für die Demokratie leisten kann.
Zitiervorschlag: Schoog, Yannick, Soziale Rechte gegen rechts. Zum demokratiestärkenden Potenzial der Verwirklichung sozialer Rechte, JuWissBlog Nr. 40/2026 v. 23.04.2026, https://www.juwiss.de/40-2026/.
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