von JuWissBlog
Am 15.1.2013 hieß es: „Blog frei!“. In den fast fünf Jahren bis heute sind über tausend Blog-Beiträge auf dem JuWissBlog erschienen. Alle davon sind Open access verfügbar, das heißt, sie können kostenlos und ohne Hürden abgerufen werden. Das ist einerseits selbstverständlich: Blogger suchen das Publikum des WWW, des WorldWideWeb. Andererseits ist aber auch wieder nicht völlig selbstverständlich. Denn wir verstehen uns als wissenschaftliches Publikationsmedium. Dort sind – zumal in der Rechtswissenschaft – Paywalls bis heute die Regel (z.B. BeckOnline, Juris).
Wir möchten den Open-access-Charakter von JuWiss in Zukunft noch deutlicher als bisher betonen. Deshalb werden wir ab sofort alle Beiträge unter einer standardisierten Lizenz veröffentlichen. Schon seit dieser Woche habt Ihr und haben Sie vielleicht einen entsprechenden Lizenzhinweis unter den neuen Beiträgen gefunden.
Mit dieser Lizenz räumen wir Euch und Ihnen, unseren Leserinnen und Leser, ein Recht darauf ein, unsere Beiträge unter bestimmten Bedingungen weiterzuverbreiten.
Wir haben uns für das Lizenzmodell
creative commons
Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International
kurz:
entschieden.
Wofür stehen die kryptischen Abkürzungen?
CC steht für creative commons. Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation und stellt einen Satz verschiedener Musterlizenzen bereit, die jeder nutzen kann, um die Nutzung eigener Beiträge regeln.
BY (attribution) verlangt, dass der Name des Urhebers genannt wird. Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, dass wissenschaftliche Texte nicht ohne Nennung des Autors weiterverbreitet werden.
NC (non-commercial) schließt es aus, das Werk für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Wir sind ein nichtkommerzielles Projekt und verhindern durch diese Einschränkung, dass das, was unsere Autorinnen und Autoren und wir kostenlos und nichtkommerziell zur Verfügung stellen, von anderen kommerziell verwertet wird.
ND (non-derivatives) schließt Veränderungen des Werks aus. Als wissenschaftliches Publikationsorgan soll es in der Hand der Autorinnen und Autoren bleiben, wie sie ihr Werk gestalten. Das Werk darf also nur unverändert weiterverbreitet werden.
Mit der Lizenz CC BY NC ND 4.0 stellen wir sicher, dass unsere Werke einerseits Open access sind, dass aber bei einer Weiterverbreitung die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis gewahrt bleiben. Nutzerinnen und Nutzer haben zusätzlich zu den Rechten aus der Lizenz natürlich alle gesetzlichen Rechte, wie z. B. das Zitaterecht (§ 51 UrhG).
Der vollständige Lizenztext ist abrufbar unter https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode.de
Veröffentlicht unter CC BY NC ND 4.0
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] Auch die öffentlich-rechtliche Blog-Szene erweist sich als Vorreiter von Open Access: Neben dem JuWissBlog haben sich auch der Verfassungsblog und der Völkerrechtsblog Open Access auf die Fahnen […]
[…] stetig wachsende Zahl an juristischen Open-Access-Zeitschriften und Blogs, wie beispielsweise der JuWissBlog, der Verfassungsblog sowie der Völkerrechtsblog. Selbst Bibliotheken und Verlage (z.B. De Gruyter, […]