Beiträge künftig Open-access-lizenziert

von JuWissBlog

Am 15.1.2013 hieß es: „Blog frei!“. In den fast fünf Jahren bis heute sind über tausend Blog-Beiträge auf dem JuWissBlog erschienen. Alle davon sind Open access verfügbar, das heißt, sie können kostenlos und ohne Hürden abgerufen werden. Das ist einerseits selbstverständlich: Blogger suchen das Publikum des WWW, des WorldWideWeb. Andererseits ist aber auch wieder nicht völlig selbstverständlich. Denn wir verstehen uns als wissenschaftliches Publikationsmedium. Dort sind – zumal in der Rechtswissenschaft – Paywalls bis heute die Regel (z.B. BeckOnline, Juris).

Wir möchten den Open-access-Charakter von JuWiss in Zukunft noch deutlicher als bisher betonen. Deshalb werden wir ab sofort alle Beiträge unter einer standardisierten Lizenz veröffentlichen. Schon seit dieser Woche habt Ihr und haben Sie vielleicht einen entsprechenden Lizenzhinweis unter den neuen Beiträgen gefunden.

Mit dieser Lizenz räumen wir Euch und Ihnen, unseren Leserinnen und Leser, ein Recht darauf ein, unsere Beiträge unter bestimmten Bedingungen weiterzuverbreiten.

Wir haben uns für das Lizenzmodell

creative commons

Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International

kurz:

CC BY NC ND 4.0

entschieden.

Wofür stehen die kryptischen Abkürzungen?

CC steht für creative commons. Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation und stellt einen Satz verschiedener Musterlizenzen bereit, die jeder nutzen kann, um die Nutzung eigener Beiträge regeln.

BY (attribution) verlangt, dass der Name des Urhebers genannt wird. Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, dass wissenschaftliche Texte nicht ohne Nennung des Autors weiterverbreitet werden.

NC (non-commercial) schließt es aus, das Werk für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Wir sind ein nichtkommerzielles Projekt und verhindern durch diese Einschränkung, dass das, was unsere Autorinnen und Autoren und wir kostenlos und nichtkommerziell zur Verfügung stellen, von anderen kommerziell verwertet wird.

ND (non-derivatives) schließt Veränderungen des Werks aus. Als wissenschaftliches Publikationsorgan soll es in der Hand der Autorinnen und Autoren bleiben, wie sie ihr Werk gestalten. Das Werk darf also nur unverändert weiterverbreitet werden.

Mit der Lizenz CC BY NC ND 4.0 stellen wir sicher, dass unsere Werke einerseits Open access sind, dass aber bei einer Weiterverbreitung die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis gewahrt bleiben. Nutzerinnen und Nutzer haben zusätzlich zu den Rechten aus der Lizenz natürlich alle gesetzlichen Rechte, wie z. B. das Zitaterecht (§ 51 UrhG).

Der vollständige Lizenztext ist abrufbar unter https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode.de

 

 

Veröffentlicht unter CC BY NC ND 4.0

Creative Commons, JuWiss, Lizenz
Nächster Beitrag
Service am Montag
Vorheriger Beitrag
Das Sezessionsverfahren in Katalonien: Verfassungsrecht vs. Völkerrecht?

Ähnliche Beiträge

Der JuWissBlog brauchte Euch!

JuWiss-Redaktion

Logo Ballvon JUWISS-REDAKTION

Ihr habt es sicher bemerkt. Unser Blog war im März und April mehrere Tage nicht erreichbar. Der JuWissBlog ist mehrfach Opfer eines automatisierten Hacker-Angriffs geworden. Nun ist unsere Seite aber wieder online. Trotzdem stehen wir weiterhin vor einigen organisatorischen, technischen und finanziellen Herausforderungen.

Der JuWissBlog hat 2013 im Anschluss an die 52. Assistententagung Öffentliches Recht in Hamburg das Licht der virtuellen Welt erblickt. Seitdem arbeitet ein großes Team Ehrenamtlicher Tag für Tag daran, Euch spannende rechtswissenschaftliche Beiträge zu präsentieren, auf Stellen, Calls und Termine hinzuweisen und regelmäßig Tagungen und Diskussionsveranstaltungen anzubieten, bei der sich die junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht auch persönlich austauschen kann. Wir arbeiten komplett ehrenamtlich und sind sehr stolz darauf, ein völlig unabhängiges Projekt von der und für die Nachwuchswissenschaft zu sein. Hinter uns stehen, abgesehen von unserem Trägerverein Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht e.V., weder staatliche Institutionen noch private Geldgeber.

Weiterlesen
JuWiss-Schwerpunktwoche zum Datenschutzrecht von VERENA-MARIA NIEDRIST Basieren Datenübermittlungen in die USA aufgrund von Privacy Shield nun – nach dem Ende von Safe Harbor – auf einer gesicherten Rechtsgrundlage oder ist der Privacy Shield brandgefährlich für einen effektiven Datenschutz? Der Privacy Shield stellt die Nachfolgeregelung des vom EuGH gekippten Angemessenheitsbeschlusses zu…
Weiterlesen

A certain degree of flexibility

Simon Pschorr
von SIMON PSCHORR Ein Tweet des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom 09.12.2020 erregt aktuell die Gemüter. Hierin bewirbt das Ministerium das angeblich erfolgreiche Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit folgenden Worten: „The German Academic Fixed-Term Contract Act (WissZeitVG) gives higher education & #research institutions a certain degree of flexibility with regard to fixed-term…
Weiterlesen

3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.