von CONSTANTIN HRUSCHKA und TOBIAS BRINGS-WIESEN
Als „Krisen“ werden immer wieder kathartische Momente beschrieben, in denen wichtige Entscheidungen fallen. Wer eine Führungsrolle für sich in Anspruch nehmen will, präsentiert sich in diesen Momenten als entscheidungsstark und richtunggebend. Für ein Gros der Bevölkerung sind es jedoch Zeiten der Verunsicherung und das Sprechen über die Krise nährt eine gewisse Erwartungshaltung: Es müssen Entscheidungen fallen, der Handlungsdruck steigt. In der seit 2015 anhaltenden „Flüchtlingskrise“ – die angemessener als „Flüchtlingsschutzkrise“ zu bezeichnen ist – zeigen sich diese Mechanismen exemplarisch. Migrationsrecht und Migrationspolitik unterlagen und unterliegen bis heute den Gesetzen der „Krise“ und zeitigen diskussionsbedürftige Ergebnisse im politischen und im gesetzgeberischen Prozess.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten unter Handlungsdruck
Auch wer sich in der jüngeren Vergangenheit nicht wissenschaftlich oder rechtspraktisch mit Fragen des Migrationsrechts beschäftigt hat, hat den gesetzgeberischen Output mit den knapp drei Dutzend deutschen Änderungsgesetzen betreffend das Asyl- und Aufenthaltsrecht nicht übersehen können. Noch heute sind wesentliche Fragen der Migrationspolitik der vergangenen zwei Jahre Zankäpfel in den Gesprächen um die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl 2017, beispielsweise der Umgang mit einer – wie auch immer gearteten – „Obergrenze“, die Bestimmung weiterer sicherer Herkunftsländer oder der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Auch die politische Forderung nach einem Einwanderungsgesetz hält sich trotz des bestehenden Aufenthaltsgesetzes, das mit dem Zuwanderungsgesetz 2004 eingeführt wurde, hartnäckig, ohne dass dessen Notwendigkeit und innovativer Inhalt wirklich sichtbar würden. Aber wie weit verbreitet ist das Wissen um die Inhalte und Auswirkungen dieser vorgenommenen und avisierten Änderungen? Zwar werden immer wieder einzelne, isolierte Elemente auch in den populären Medien diskutiert, es scheint aber kein klares Gesamtbild der Veränderungen hängen zu bleiben.
Immer wieder unterschätzt wird in der nationalen Diskussion darüber hinaus, dass es sich aufgrund der fortgeschrittenen Harmonisierung der Migrationspolitik in der Europäischen Union keineswegs um eine Krise handelt, die nur auf der mitgliedstaatlichen Ebene diskutiert und angegangen werden müsste oder auch nur könnte. Denn auch für die Europäische Union als Ganzes kam es zu einem „reality check“ ihres gemeinsamen Ansatzes für Recht und Politik im Bereich des Flüchtlingsschutzes. Insbesondere das Sichtbarwerden des langjährigen Versagens des Dublin-Systems legte bislang ungeklärte Fragen auf dramatische Weise offen. Seither versucht die EU-Kommission als Motor von Veränderungen im Europäischen System die Lager der Verweigerer, der Pragmatiker und der Innovatoren innerhalb der Mitgliedstaaten auch auf EU-Ebene miteinander zu versöhnen: Relocation-Programme, Migrationspartnerschaften mit EU-Anrainerstaaten und die halbherzigen Versuche für eine grundlegende Reform des europäischen Asylsystems haben bislang jedoch mehr Fragen und Bedenken aufgeworfen als ausgeräumt. Die Spannung zwischen europäischem Recht und mitgliedstaatlicher Politik in diesem äußerst sensiblen Politikbereich stiegen dadurch nochmals enorm an und haben sich auch ein Stück weit von den realen Gegebenheiten entfernt. Politik und Rechtsetzung wurden auch auf dieser Ebene teilweise fast schon zum Selbstzweck, da dadurch Handlungsfähigkeit „nachgewiesen“ werden konnte.
Was nun zu tun ist
Ob man nun den Zeitraum der „Flüchtlingsschutzkrise“ tatsächlich als Ausnahmesituation einstufen mag oder nicht, soll hier nicht diskutiert werden. Klar sein dürfte indes, dass durch sie gesellschaftliche Veränderungsprozesse sichtbar wurden, die sich durch die Diskussion um die geeigneten Reaktionen beschleunigt und zum Teil gewandelt haben. Eine tiefe Spaltung der Europäischen Union und der mitgliedstaatlichen Gesellschaften wird immer deutlicher. Diese Spaltung hat einen Kulminationspunkt in der von vielen als Glaubensfrage apodiktisch gesetzten Haltung zu Flüchtlingen und zu Migration allgemein. Oft wenig unterschieden werden Fragen der Migrationspolitik mit Fragen des weltweiten Flüchtlingsschutzes vermischt und/oder gleichgesetzt. Unsicherheit und gar Angst vor einen vermeintlich nicht länger kontrollierbaren Wandel manifestieren sich. Notwendige Differenzierungen und Nuancierungen geraten weitgehend aus dem Blick.
Spätestens hier zeigt sich ein Platz für die Wissenschaft. Ihr kommt die Aufgabe zu, dieses politisch wie gesellschaftlich sensible Thema zu rationalisieren. Sie muss die notwendigen, unangenehmen Fragen identifizieren und mit einem Blick für das große Ganze und die Details einen elementaren Beitrag zu ihrer Beantwortung leisten.
Im Rückblick auf die „Flüchtlingsschutzkrise“ und im Ausblick auf die laufenden Prozesse verlangt dies vor allem nach der Analyse der getroffenen Maßnahmen. Denn schon jetzt ist die Entwicklung der Zahlen derer, die nach Europa kommen deutlich rückläufig. Die faktischen Voraussetzungen, unter denen die bereits erwähnten Änderungen vorgenommen wurden, haben sich erneut gewandelt. Dies eröffnet die Gelegenheit, aber auch die Notwendigkeit, das Krisenmanagement der vergangenen Jahre einer kritischen Prüfung zu unterziehen: Wie sind die Politik- und Rechtsänderungen retrospektiv zu bewerten? Was davon ist langfristig notwendig oder hilfreich? Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, welche weiteren Wirkungen diese Entwicklungen auf uns persönlich und auf die uns umgebenden Gesellschaft haben. Für welche Entscheidungen gibt es einen breiten gesellschaftlichen Konsens? Und für welche nicht? Eine Einordnung in den europäischen und weltweiten Rahmen ist dafür ebenso notwendig wie die eigene Positionierung und die Prozesse in der deutschen Gesellschaft.
Unser Schwerpunkt
Mitte November widmete sich im Tagungszentrum der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Stuttgart-Hohenheim die 11. Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht unter dem Titel „Hysterie? Recht und öffentlicher Diskurs in Zeiten der ‚Flüchtlingskrise‘“ eben dieser Analyse der Reaktionen der Gesellschaft und ihrer Hoheitsträger.
Für den JuWissBlog werden im Laufe der kommenden Woche einige der Mitwirkenden aus den eigenen Forschungs- und Arbeitsfeldern berichten und die Ergebnisse ihrer Analyseprozesse vorstellen.
Zu Beginn des Schwerpunkts legt CHRISTIAN WÖHST am heutigen Vormittag in seinem Beitrag „Krisendiskurse über Migration und ihre Bedeutung für die Gesetzgebung“ dar, wie die gesellschaftliche Debatte unsere Wahrnehmung von Migration und Integration und in der Folge auch die staatlichen Antworten darauf beeinflusst.
Am heutigen Nachmittag und am Mittwoch bewerten ELENI TAKOU, CATHARINA ZIEBRITZKI sowie CLARA ANNE BÜNGER und ROBERT NESTLER in drei Texten aus rechtspolitischer, praktischer und wissenschaftlicher Perspektive die Situation um die und in den griechischen Hotspots und das „EU-Turkey Statement“. Besprochen wird dabei insbesondere die Entscheidung des griechischen Council of State betreffend die Frage der Einstufung der Türkei als „sicherer Drittstaat.“
Am Donnerstagvormittag problematisiert HELENE HEUSER in ihrem Beitrag „Familienzusammenführung in Zeiten der ‚Flüchtlingskrise‘“ aktuelle Rechts- und Praxisfragen im Zusammenhang mit dem Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und dem Geschwisternachzug.
Am Donnerstagnachmittag schildert NATASJA RESLOW in ihrem Text Hintergründe, Inhalt und Auswirkungen des „EU Migration Partnership Framework“ und hinterfragt, ob damit ein neuer Politikansatz gewählt wurde.
Am Freitagvormittag beleuchtet CONSTANTIN HRUSCHKA die rechtlichen und politischen Entwicklungen auf der Ebene der vereinten Nationen, die mit dem Global Compact for Refugees und dem Global Compact on Migration versuchen, einen weltweiten Einigungsprozess herbeizuführen, wie künftig mit Flüchtlingsschutz und Migration weltweit umgegangen werden soll.
Am Freitagmittag wird LENA ZAGST eine Analyse des italienischen Verhaltenskodex für Seenotrettung durch NGOs im Mittelmeer und seine Auswirkungen auf die Tätigkeit der freiwilligen Helferinnen und Helfer vornehmen.
Zum Abschluss der Woche schildert uns am Freitagnachmittag der vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht UWE BERLIT in einem Interview, wie die Entwicklungen der vergangenen Jahre aus Perspektive der verwaltungsgerichtlichen Praxis zu bewerten sind.
Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und hoffen, dass die Tagung sowie die hier publizierten Texte einen Beitrag zur fortlaufenden Debatte um unseren Umgang mit Migration und Integration leisten werden.
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Veröffentlicht unter CC BY NC ND 4.0.