Open Educational Resources in der Rechtswissenschaft

von NIKOLAS EISENTRAUT

Während der freie Zugang zu Forschungsliteratur unter dem Stichwort Open Access immer öfter auch in der Rechtswissenschaft thematisiert wird, spielen freie Lehr- und Lernmaterialien (sog. Open Educational Resources) in der Debatte nur eine untergeordnete Rolle. Dabei kann neben der Forschung auch die Lehre einen zentralen Beitrag für die Öffnung der Wissenschaft leisten.

Open Educational Resources – was ist das?

Der Begriff Open Educational Resources (kurz OER) steht für Lern- und Lehrmaterialien, die offen lizensiert wurden (Whitepaper OER, S. 10). Über die offene Lizenz wird es Dritten ermöglicht, die Lern- und Lehrmaterialien zu lesen, herunterzuladen, zu speichern, zu verlinken, zu drucken und entgeltfrei zu nutzen. Darüber hinaus können weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt werden, die etwa auch die freie Nach- und Weiternutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder auch Veränderung der Dokumente ermöglichen. Weite Verbreitung haben hierfür die Creative-Commons-Lizenzen gefunden.

Während die Open-Access-Bewegung hauptsächlich Forschungsliteratur zu ihrem Gegenstand macht, setzt die OER-Bewegung bei Lehr- und Lernmaterialien an. Beiden Ansätzen ist gemein, dass sie die Zugänge zu Wissen weitreichend öffnen wollen. OER und Open Access sollten daher auch nicht getrennt gedacht werden, so wie Lehre und Forschung auch nur Teilmengen eines umfassenden Wissenschaftlichkeitsbegriffs darstellen. Dennoch liegt der Schwerpunkt der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung zurzeit auf der Forschungsliteratur (siehe zuletzt hier, hier und hier). Warum ist das so?

Bestandsaufnahme

Ausgehend von der Initiative des Massachusetts Institute of Technology (MIT), das 2001 mit den OpenCourseWare (OCW) eine Vielzahl ihrer Kursmaterialien (Videos und weitere Materialien) offen ins Internet stellte, hat sich die Idee freier Bildungsmaterialien zu einem viel beachteten Thema in der Hochschulbildung entwickelt. Während juristische Forschungsliteratur immer öfter Open Access veröffentlicht wird, sind OER bisher jedoch „nicht aus der ‚idealistischen Wolke‘ in der Praxis der Hochschulen angekommen (…), wenn auch engagierte Einzelpersonen und bestimmte Institutionen daran arbeiten“ (Whitepaper OER, S. 15).

Die juristische Ausbildung ist insgesamt noch überwiegend traditionell geprägt (Zwickel, JA 2018, 881). Klausuren werden auf Papier und handschriftlich geschrieben, Gesetze müssen in Klausuren in gedruckter Form zu Rate gezogen werden, die Lehre ist stark von Präsenzlehre geprägt. Lehrbücher sind weithin vielerorts nur als Printausgaben verfügbar.

Zwar gewinnt die Digitalisierung auch in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung immer mehr an Bedeutung: So gibt es erste Initiativen für ein „Examen am Computer“. Gesetze lassen sich mittlerweile über eine Vielzahl digitaler Angebote rezipieren. Zuletzt wurde auch das Bundesgesetzblatt von der Open Knowledge Foundation frei verfügbar online gestellt (dazu hier). Auch die Lehre wird zunehmend digitalisiert: Digitale Lehrmedien versprechen, „einfacher zugänglich, multimedialer, interaktiver und realer“ (Zwickel, JA 2018, 881 (886)) zu sein. Mehrere Startups konkurrieren mittels Lernapps um die Gunst der Studierenden. Auch die privaten Repetitorien treten trotz Skepsis vermehrt den Gang in den digitalen Raum an. Verlage bringen erste ebook-Ausgaben etablierter Lehrbücher auf den Markt.

Dort wo die Digitalisierung auch in die juristische Ausbildung Einzug hält, ist ein enges urheberrechtliches Korsett jedoch nicht weit. Denn die Mehrzahl der digitalen Angebote bewegt sich im kommerziellen Raum. Die im Bereich der Forschungsliteratur herrschenden Bezahlschranken von Beck-online und Juris (man möge die Links einmal außerhalb des Zugangs einer lizenznehmenden Forschungseinrichtung öffnen) setzen sich auch im Bereich der Ausbildungsliteratur fort. Häufig ohne Kommerzialisierungsinteressen produzierte Lernmaterialien fristen ihr Dasein auf geschlossenen E-Learning-Plattformen der Hochschulen. Dort wo sie frei zugänglich sind, verhindert eine fehlende freie Lizensierung die Nachnutzung. Die Probleme eines engen urheberrechtlichen Korsetts liegen auf der Hand: Während Lehr- und Lernmaterialien eigentlich zur Arbeit mit ihnen einladen sollten, wird ihre Nutzbarkeit stark eingeschränkt. Das Rad muss so immer wieder neu erfunden werden, anstatt es endlich ins Rollen zu bringen.

Offen verfügbare und frei lizensierte Lern- und Lehrmaterialien lassen sich bisher an einer Hand abzählen. Zentrale Bedeutung kommt daher sog. „Leuchtturmprojekten“ zu, die die Ideen von OER in der Praxis umsetzen und die Vorteile gegenüber den hergebrachten Strukturen verdeutlichen. Mit dem offenen Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien (L3T) ist ein solches Leuchtturmprojekt im technischen Bereich bereits realisiert worden. Die Hamburg Open Online University stellt eine Vielzahl freier und digitaler Lernangebote zur Verfügung. In Bayern ist mit der Virtuellen Hochschule Bayern ein ähnliches Projekt gestartet worden. Die TU Darmstadt bietet mit OpenLearnWare ein Portal für offene Vorlesungen und Vorträge. Mit der Wikiversity im Verbund mit Wikibooks haben sich zwei Plattformen etabliert, die die gemeinsame Erstellung von OER ermöglichen. Indes fehlen hier wie dort juristisch überzeugende Inhalte.

OER als Zukunft der juristischen Ausbildung?

Für die Hochschullehre werden OER große Potentiale zugemessen. Mit OER lassen sich einerseits die Potentiale digitaler Bildung entfalten, andererseits ermöglichen OER eine neue Form der Zugänglichkeit von Bildungsangeboten: OER ermöglichen die kollaborative Er- und Bearbeitung von Lehr- und Lernmaterialien durch Lehrende und Studierende und führen zu Qualitäts- und Effizienzgewinnen durch eine sinnvolle Nachnutzung bereits erstellter Materialien (Praxisrahmen OER, S. 7). Dadurch kann die auch an Hochschulen oftmals nur knapp bemessene Zeit in die Verbesserung von Lern- und Lehrmaterialien investiert werden, anstatt in die Ausarbeitung immer wieder derselben grundlegenden Materialien. Die freie Nachnutzbarkeit ermöglicht es zudem, dass die Materialien in eine Vielzahl unterschiedlicher Lernangebote eingebunden werden können: Vom klassischen Lernen mit einem gedruckten Lehrbuch, über das Lernen mit einer intelligent verlinkten Online-Ressource, bis hin zur Auseinandersetzung mit dem Lernstoff in interaktiven Onlinekursen oder über eine App.

OER sind jedoch nicht automatisch Heilsbringer überalterter Ausbildungsstrukturen. Dies gilt zunächst aus Sicht der Leser*innen: Lernmaterialien bedürfen in besonderem Maße des Vertrauens der Leser*innenschaft. Online zur Verfügung gestellten Materialien fehlt jedoch oft schon die klare Benennung eines/einer die Ausführungen verantwortenden Autor*in. Auch wenn die Wikipedia heute aus dem Arbeitsalltag vieler Jurist*innen nicht mehr wegzudenken ist, wird ihre Zitierfähigkeit bis heute entsprechend kritisch gesehen (s. hier,hier und hier). Außerdem werden nicht von den renommierten Verlagen herausgegebene Werke häufig nicht als gleichwertige Lernmaterialien wahrgenommen. Ihre Qualität wird schneller in Frage gestellt, als bei herkömmlichen Publikationsformen (Praxisrahmen OER, S. 31 ff.). Denn OER muten die Unterscheidung zwischen qualitätsgesichertem und ungeprüftem Material stärker den Lernenden zu (Zwickel, JA 2018, 881 (886)). Während eine solche Leistung von gestandenen Wissenschaftler*innen erwartet werden kann, ist es nur verständlich, wenn Studierende stattdessen auf Nummer sicher gehen und auf Altbewährtes zurückgreifen. OER bedürfen daher dringend vertrauensschaffender Strukturen. Diese können mit der Anbindung an wissenschaftliche Einrichtungen, dem Renommee mitwirkender Autor*innen und Herausgeber*innen sowie über die Kooperation mit Verlagen geschaffen werden. Darüber hinaus stellt sich auch für OER die bereits an anderer Stelle aufgeworfene Frage der Finanzierung von Projekten, die auf eine Kommerzialisierung zulasten der Studierenden verzichten wollen. Solange sich keine gegenüber der klassischen Lehrbuchveröffentlichung attraktiven Finanzierungsformen etablieren, werden OER in der Rechtswissenschaft eine Angelegenheit für Überzeugungstäter*innen bleiben.

„Verwaltungsrecht in der Klausur“ – Ein Leuchtturmprojekt für die Rechtswissenschaft

Das von Wikimedia Deutschland, dem Stifterverband und der VolkswagenStiftung ins Leben gerufene „Fellow-Programm Freies Wissen“ hat es dem Autor dieses Beitrags ermöglicht, ein erstes OER-Leuchtturmprojekt für die Rechtswissenschaft in der Praxis zu erproben. Gemeinsam mit vielen weiteren Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen juristischer Fakultäten deutschlandweit entsteht so zurzeit ein OER-Lehrbuch zum Verwaltungsrecht. Nicht nur in seinem Zuschnitt als freies Bildungsmaterial, sondern auch auf didaktischer und inhaltlicher Ebene soll mit dem Lehrbuch Neuland betreten werden. So handelt es sich um die erste Darstellung, die aus verwaltungsprozessualer, weil klausurrelevanter Perspektive die zentralen Strukturen und Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts und der relevanten Bezüge zum besonderen Verwaltungsrecht wissenschaftlich aufbereitet und anhand von Fallbeispielen erklärt.

Nach der Konzeption des Lehrbuchs, der Gewinnung von Autor*innen (zu den noch freien Themen) und dem Ausarbeitungsprozess treffen nunmehr nach und nach die Beiträge der Kolleg*innen ein. Zusätzlich zur inhaltlichen Gestaltung der Review-Phase wird auch die Frage nach den Veröffentlichungsmöglichkeiten des OER-Lehrbuchs deshalb immer wichtiger. Eine „medienbruchfreie“ Rezeption des Lehrbuchs würde nur ermöglicht, wenn die Inhalte online frei zugänglich wären und zudem als PDF, als Druckwerk und womöglich in einer App rezipiert werden könnten. Eine Open-Access-Veröffentlichung über einen etablierten Verlag würde nach den aktuellen Verlagsprogrammen jedoch nur die Veröffentlichung als PDF und Druckwerk abdecken. Die Suche nach einer ergänzenden Plattform für die Online-Veröffentlichung stellt sich dabei durchaus als schwierig dar. Problematisch ist zunächst die stark dezentrale Infrastruktur, die die Auffindbarkeit von OER erschweren. Damit zusammen hängt, dass noch keine OER-Plattformen existieren, die eine einfache und funktional vollständig überzeugende Einstellung von OER-Materialien ermöglichen. Plattformen wie Wikiversity und Wikibooks fehlt es bisher noch an technisch niedrigschwelligen Möglichkeiten, die Oberfläche den Bedürfnissen freier Bildungsmaterialien anzupassen. Dazu gehörte eine wie etwa von Gitbook realisierte klare Menüführung durch das Lehrbuch, aber auch Tools, die eine interaktivere Gestaltung der Lehrinhalte ermöglichen. Eine weitere Herausforderung für OER im Generellen und in der Rechtswissenschaft im Speziellen wird es daher auch sein, die bisher bestehende Lücke zwischen den Inhalten und ihrer digitalen Präsentation zu schließen.

Zitiervorschlag: Eisentraut, Open Educational Resources in der Rechtswissenschaft, JuWissBlog Nr. 32/2019 v. 28.2.2019, https://www.juwiss.de/32-2019/

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Lehrbuch, Nikolas Eisentraut, Open Access, Open Educational Resources, Rechtswissenschaft, Verwaltungsrecht, Wikipedia, Wikiversity
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