Bedeutet die Zukunft der Europäischen Union das Ende unserer Verfassung

von ELISABETH ROSSA

Fast zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon stellt sich mehr denn je die Frage nach der möglichen Gestalt einer zukünftigen Europäischen Union. Das gegenwärtige politische Europa scheint unter dem Eindruck wirtschaftlicher Krisen und der Herausforderungen durch den sog. Brexit den Auftrag zu einer Umgestaltung der Union erkannt und angenommen zu haben. Ausgehend von den Integrationsbestrebungen des Vertrages von Lissabon und den Reformvorschlägen der Europäischen Kommission in den fünf Kernbereichen Europäischer Zuständigkeit – der sog. europäischen Säule sozialer Rechte, der Gestaltung der Wirtschafts- und Währungsunion, der Verwirklichung von Globalisierung sowie der europäischen Verteidigungs- und Finanzpolitik – können mögliche Zukunftsszenarien bewertet und deren Umsetzung auf eventuelle Fallstricke hin untersucht werden.

Ein Schwerpunkt des Vortrages liegt dabei auf der europäischen Verteidigungspolitik. Dort ist der Reformbedarf angesichts der vielschichtigen und neuartigen Bedrohungslagen, ausgelöst beispielsweise durch Terrorismus oder Cyberangriffe, ungemein hoch und drängend. Die Vorstellungen der Europäischen Kommission reichen von Vertiefungen geringen Gewichts über eine geteilte Verantwortung unter den Mitgliedstaaten bis hin zu einer Verteidigungsunion mit weitreichender Kompetenzübertragung seitens der Vertragsstaaten an die Europäische Union. Die nationalen verfassungsrechtlichen Grenzen einer Übertragung von Hoheitsrechten sind insbesondere dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 zu entnehmen. Auch wenn die konkrete Reichweite der zu schützenden „Verfassungsidentität“ unter Wahrung des Demokratie- und Subsidiaritätsprinzips nur im Einzelfall zu bestimmen ist, so lassen sich doch vermeintlich verallgemeinerungsfähige Grenzen für die europäische Verteidigungsarchitektur diskutieren. Dabei sind nicht nur Einsätze deutscher Streitkräfte im Ausland anzusprechen, sondern auch die verfassungsrechtliche Anknüpfungsnorm einer Verteidigungsunion oder eines europäischen Verteidigungsfonds zur Finanzierung von Forschung und Rüstungsbestrebungen. Auf vorrangig politischer Ebene sind zudem die Auswirkungen einer Stärkung des europäischen Verteidigungssystems im Zusammenhang mit der NATO zu beleuchten.

Sollte ein von der Europäischen Union gewünschter Integrationsschritt die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreiten, sich aber dennoch aus Sicht der Mitgliedstaaten als politisch opportun erweisen, ergibt sich unweigerlich das Problem des verfassungsrechtlich gebotenen Vorgehens. Da ein Verlassen der Europäischen Union in diesem Fall politisch keine Option darstellen soll, bleibt nur die Möglichkeit einer Anpassung des die Integration beschränkenden Grundgesetzes. Ob dies „nur“ eine Verfassungsänderung meint oder gar die Notwendigkeit einer Verfassungsneugebung, ist umstritten. Überwiegend wird man aber annehmen können, dass eine neue Verfassung nach Maßgabe des Art. 146 GG das verfassungsrechtliche Mittel der Wahl wäre. Dass dieser Weg mit vielen Unwägbarkeiten verbunden ist, zumal es sich dabei um verfassungsrechtliches Neuland handelt, erschließt sich unmittelbar. Dennoch scheint diese Variante angesichts der zu einer maßgeblichen Vertiefung der Integration notwendigen Kompetenzübertragungen nicht fernliegend. Ob dies allerdings auch für den Bereich der europäischen Verteidigungspolitik gilt, ist noch zu erörtern – ebenso wie die Frage, ob sich die Zukunft der Europäischen Union eher in vielen kleinen (Integrations-)Schritten verwirklicht oder ob es eines grundsätzlich neuen Vertrages unter den Mitgliedstaaten bedarf.

Zitiervorschlag: Elisabeth Rossa, Bedeutet die Zukunft der Europäischen Union das Ende unserer Verfassung, JuWissBlog Nr. 72/2019 v. 20.6.2019, https://www.juwiss.de/72-2019/

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz.

Elisabeth Rossa, Europäische Verteidigungspolitik, Integrationsschritt, Verfassungsrecht, Vertragsreform
Nächster Beitrag
Call for Papers – JuWissDay 2022
Vorheriger Beitrag
Desintegration durch Handeln europäischer Organe: Aufriss eines Problemfelds für die Weiterentwicklung des institutionellen Verfassungsrahmens der Union

Ähnliche Beiträge

von CHRISTIAN ERNST Wenn der Nobelpreisträger Ernest Hemingway schrieb, orientierte er sich an seiner Eisbergtheorie. Lässt man wesentliche Elemente einer Geschichte bei ihrem Erzählen außen vor, genauso wie sich der Großteil eines Eisbergs unsichtbar unter Wasser befindet, erzeugt dies einen Subtext, der die Geschichte erst zu einer richtig guten Geschichte…
Weiterlesen
von CHARLOTTE HEPPNER und THOMAS WIERNY Am 22. September 2013 traten die Wähler an die Urnen und haben 631 Volksvertreter in den 18. Deutschen Bundestag gewählt. „Nur“ einen Monat später – ganz nebenbei bemerkt unter voller Ausschöpfung der 30-Tage-Frist des Art. 39 Abs. 2 GG – fand die konstituierende Sitzung…
Weiterlesen
von DOMINIK ELSER Die Schweiz hat mit 50.3% die Masseneinwanderungsinitiative angenommen. Soviel ist bekannt, doch was heisst das jetzt alles? Die Einwanderung mit Kontingenten zu steuern, verletzt das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU. Verstösst die Schweiz gegen diesen Vertrag, können auch andere Bilaterale Abkommen fallen.…
Weiterlesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.