Keynote Speech: The Protection of Human Rights in the United Kingdom

VON SINTHIOU BUSZEWSKI UND TIM WIHL

Foto Sinthiou BuszewskitimwihlDie in pink/rot/lila gekleidete Frau steht auf, betritt das Podium, lächelt und fragt in den Saal: „Is there a strong man who can open a bottle of water?“

Brenda Hale, Baroness Hale of Richmond, DBE, QC, PC, FBA, ist Richterin am obersten Gericht Englands, dem Supreme Court of the United Kingdom. In der englischen Geschichte ist sie die erste und einzige Frau, die diese Position innehat. Und sie beschäftigt sich seit jeher mit Familien- und Sozialrecht und Gleichheitsfragen – „real law for real people“, wie sie sagt.

Eine Human Rights Revolution

Ihre Keynote Speech ist tief gefärbt von der aktuellen Debatte um das Niveau grundrechtlichen Schutzes in England, die durch die akute Schwäche der Pressefreiheit in der Snowden-Guardian-Affäre befeuert wurde. Haben die Engländer überhaupt Grundrechte? Brenda Hale sagt: „Yes, of course!“ Und nicht nur das. England blicke auf eine stolze und vor allem lange Geschichte der Menschen- und Grundrechte zurück. Dann skizziert sie diese Geschichte, angefangen bei der Magna Charta 1215 und ihre Festigung in der Gegenwart durch den Human Rights Act 1998. Brenda Hale war dabei, als dieses epochale Gesetz von der Queen angekündigt wurde und die Labour-Regierung die neue britische „Human Rights Culture“ einleitete. Begeisterung und Euphorie im Hohen Haus sollen spürbar gewesen sein. Denn nach Ansicht der neuen Regierung Blair trat man damit nur in die Fußstapfen großer Vorgänger, die nach dem Zweiten Weltkrieg zu den treibenden Kräften hinter der Einführung der EMRK gehörten. Damals war man, jedenfalls zu Anfang, noch überzeugt, bloß die eigenen Standards ins Ausland zu exportieren.

Aber dann kamen die Probleme: Purposive construction! Living instrument (oder: living tree)! Autonomous meaning! Implied rights! Positive obligations! Schnell greift sich Brenda Hale eine dieser kontinentaleuropäischen Übergriffigkeiten heraus: „Don’t they know that there are limits to how far a tree can grow?“

Offensichtlich nicht. England ist (immer noch!) eines der Länder, die am häufigsten vom EGMR verurteilt werden. Warum? Wie kam es dazu, dass der große Menschenrechtsschützer, ja gar der Menschenrechtserfinder vor allem als großer Menschenrechtsverletzer erscheint? Brenda Hale weiß es: Dank einem Land mit aggressiven Anwälten, die die Verfahren vorantreiben, wird auch viel verurteilt. England natürlich. Das System funktioniert!

Dann wird’s etwas ernster: Womit haben die englischen Richter_innen seit fast 15 Jahren nun genau ein Problem, da sie ja jetzt selbst Menschenrechte judizieren müssen und nicht einfach auf Straßburg verweisen können?

Die Umsetzung der Konventionsrechte ins nationale Recht

Das englische Recht hat keine Abwägungstradition. Gegenüberstehende Prinzipien, die optimiert werden sollen, sind dem englischen Grundrechtsdenken fremd. Aber es gibt Hoffnung: “It is difficult for us, not impossible”, so Hale. (R(Respondent) v. Headteacher and Governors of Denbigh High School (Appellants) )

Und dann die Sache mit der Drittwirkung… Plötzlich sollen Grundrechte nicht nur im Verhältnis Staat/Bürger, sondern auch im Verhältnis zwischen Bürgern Relevanz haben. Aber auch das haben die Engländer in einer 3 zu 2-Entscheidung des House of Lords geschluckt. (Campbell (Appellant) v. MGN Limited (Respondents)).

Zudem sind die Engländer bloß die Prüfung der formalen Rechtmäßigkeit einer staatlichen Handlung gewöhnt, nicht jedoch die der materiellen Rechtmäßigkeit. Das hat sich mit dem Human Rights Act 1998 aber auch grundlegend geändert, und wieder wird gespurt. R (Respondents) v Secretary of State for the Home Department (Appellant)

Welche Rolle spielt das case law des EGMR? Und wie sollen die englischen Gerichte damit umgehen?

Das Common Law arbeitet zwar mit Fällen, hat aber dennoch ein Problem mit Präzedenzurteilen aus Straßburg. Strukturell eignen diese sich nämlich nicht als case law à l´anglaise, mit dem vollen Programm: stare decisis, distinguishing etc., so dass man anders an sie herangehen muss. Aber wie? Berücksichtigen? Befolgen? Wie zum Beispiel sollte man auf das Urteil des EGMR in der Sache Hirst v. The United Kingdom reagieren? Der ECtHR hatte hier entschieden, dass das ausnahmslose Suspendieren des Wahlrechts für Inhaftierte einen Konventionsverstoß darstellt. In der Rechtssache Chester v Secretary of State for Justice, McGeoch v The Lord President of the Council and another aus diesem Jahr entschied der Supreme Court zwar gegen die Kläger, nutzte aber die Gelegenheit, um das Verhältnis zum case law des EGMR zu verdeutlichen:

Under the HRA, the Supreme Court is required to “take into account” decisions of the ECtHR, not necessarily to follow them. This enables the national courts to engage in a constructive dialogue with the ECtHR. However, the prohibition on prisoner voting in the UK has now been considered by the Grand Chamber of the ECtHR twice and, on each occasion, found to be incompatible with A3P1. In these circumstances, it would have to involve some truly fundamental principle of law or the most egregious oversight or misunderstanding before it could be appropriate for the Supreme Court to refuse to follow Grand Chamber decisions of the ECtHR. The ban on prisoner voting is not a fundamental principle of law in the UK, and the circumstances do not justify a departure from the ECtHR’s caselaw [25-35].

Aber darüber hinaus ist auch ein offener Konflikt mit dem EGMR denkbar. So etwa über die Zulässigkeit von hearsay evidence. Dieses Beweismittel war ursprünglich an englischen Gerichten völlig ausgeschlossen, mit der Zeit hat man jedoch einige Ausnahmen zugelassen. Dies bemängelte der EGMR. Der Supreme Court hielt die bedingte Zulässigkeit jedoch in seinem Urteil R v Horncastle and others für rechtmäßig – mit der Begründung, dass der EGMR nicht ausreichend auf die Besonderheiten des Common Law geachtet habe. Dies akzeptierte schließlich die Große Kammer des ECtHR.

Müssen englische Gesetze konventionskonform ausgelegt werden? Und wie?

„Men can be ‚wives‘ and women ‚husbands‘ as Government overrules the dictionary” titelte “The Telegraph” noch am 27. Juni 2013. Mit dieser exekutiven Gesetzesauslegung wird einerseits eine nach der Einführung der same sex marriage fast selbstverständliche Anpassung vollzogen. Andererseits entfernt man sich auch sehr vom hergekommenen Wortgebrauch. Die Regierung war jedenfalls froh, dass die Gerichte hier Trendsetter waren, als es um das Erbrecht ging; bereits 2003 hatte das House of Lords im Fall Mendoza entsprechend entschieden.

Generell kann man mit Lady Hale sagen, dass Regierungen es nicht übel finden, wenn der Supreme Court ihre Probleme löst – daher sind Auslegungen eines Gesetzes, die dieses konventionskonform machen, oft beliebt. Anders steht es um Unvereinbarkeitserklärungen von Gesetzen, die den politischen Ruf ja eher ruinieren. In 12 Jahren hat der Supreme Court dieses Mittel erst 28 Mal angewandt, was durchaus für „deference“ spricht, auch wenn Hale diesen Ausdruck sympathischer Weise gar nicht schätzt.

Rolle des demokratisch gewählten Parlaments in Anbetracht des empowerments der Gerichte

Die USA führen seit langem eine intensive Debatte über die Rolle ihres Verfassungsgerichts in der Demokratie. Der Stimmenkauf bereitet vielen dort weniger Probleme, weil auch Unternehmen angeblich Menschen sind, die Meinungen äußern, und zwar in Form von Geldspenden. Umgekehrt läuft es in England: Die Debatte um die Macht des Supreme Court hat kaum begonnen, aber corporate democracy im US-Style will man nicht. Die Meinungsfreiheit muss da sinnvollerweise zurückstecken, so sieht es Lady Hale. Auch wenn beim Erlass des Gesetzes unklar ist, wie Straßburg dazu steht. Die Regierung kann dann immer noch verlieren, hatte damit in dem Fall der gekauften politischen TV-Werbung der Animal Rights International auch fest gerechnet, aber Straßburg zeigte sich gnädig. Es rettete das englische Gesetz, indem es auf den breiten britischen margin of appreciation verwies. So können auch weiter die „deepest pockets“ keine Wahlen kaufen, wie Hale abermals erfrischend deutlich formulierte, wenn auch kaum mit Blick auf die Tierschützer.

Eher für Erheiterung sorgte die Anekdote zur englischsten aller Freizeitvergnügungen: der Jagd mit Hunden. Hier besiegelte Straßburg die Abschaffung einer Tradition durch englisches Gesetz: ein Sieg der deference vor dem englischen Volk, weniger vor den Lords and Ladies ihrer Majestät.

Unvereinbarkeitserklärung durch das Gericht

Normalerweise folgt das Parlament einer (seltenen) Unvereinbarkeitserklärung des Gerichts und ändert das Gesetz. Der skandalöse Ausnahmefall waren die schon angesprochenen prisoners´ voting rights. “The Prime Minister surely feels physically sick by thinking of prisoners that vote”, war Lady Hales trockene Anmerkung zu diesem Vorfall. Deshalb legt Cameron also einfach die Hände in den Schoß und rührt sich nicht. Die Unvereinbarkeitserklärung des Gerichts macht nämlich geltendes Recht nicht nichtig – so weit traute sich auch Labour 1998 nicht vor. Und wenn die Tories die nächste Wahl gewinnen, ist es vielleicht ganz aus mit Englands neuer Human Rights Culture. Jedenfalls drohen rechte Scharfmacher schon mit dem Austritt aus dem Europarat.

Was bleibt also? Sind die Engländer alte Freunde oder neue Feinde der europäischen Menschenrechtskonvention? Brenda Hale weiß sicher: “Those are all lovely questions. Judges would regret the replacement of the Human Rights Act, but who can tell what will be?”

Brenda Hale, EGMR, EMRK, Grundrechte, Pressefreiheit, Sinthiou Buszewski, Supreme Court, Tim Wihl, Wahlrecht
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